Dividende und Treibhausgas-Emissionen senken: Unsere Gegenanträge

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
zur Hauptversammlung der BMW AG am 14. Mai 2025 in München


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die vorgeschlagene Dividende von 4,30 Euro ist zu hoch. Angesichts des Investitionsbedarfs in Klima- und Umweltschutz sowie in nachhaltige Elektromobilität fordert der Dachverband, die Ausschüttung der Dividende auf 10 Cent je Stückaktie und 12 Cent je Vorzugsaktie zu begrenzen.

Der verbleibende Betrag soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden.

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftshahr 2024 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der BMW AG kommt seiner Verantwortung nicht nach, wirksamere Maßnahmen für Klimaschutz und Menschenrechte zu ergreifen und wird somit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht.

Steigende Treibhausgas-Emissionen
Im Jahr 2024 verzeichnete BMW einen Ausstoß von Treibhausgasen (THG) von insgesamt rund 0,84 Millionen Tonnen CO₂. Die Emissionen stiegen damit wieder etwas an. Auch die THG-Emissionen je produziertem Fahrzeug stiegen auf etwa 400 kg/Fahrzeug. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1494131/umfrage/bmw-group-treibhausgasemissionen/) Laut BMW-Geschäftsbericht betrugen im Jahr 2024 die CO 2 e-Emissionen der BMW Group, exklusive biogene CO2 -Emissionen, in Scope 1 und 2 insgesamt 836.963 t CO 2e sowie 130.297.238 t CO 2e in Scope 3.

Kartellrechtsverstoß im Bereich Abgastechnologie
Die EU-Kommission hat BMW im Juli 2021 wegen illegaler Absprachen mit anderen deutschen Automobilherstellern im Bereich der Abgasreinigungstechnologie zu einer Geldbuße von insgesamt 875 Millionen Euro verurteilt. Konkret ging es um die Begrenzung der Entwicklung und Einführung von Technologien zur Reduktion von Stickoxid-Emissionen bei Dieselfahrzeugen, insbesondere durch das AdBlue-Verfahren. Diese Absprachen behinderten den Wettbewerb und führten dazu, dass umweltfreundlichere Technologien nicht zum Einsatz kamen, obwohl sie verfügbar waren. Ein solches Verhalten untergräbt das Vertrauen in die Innovationskraft und Integrität des Unternehmens und stellt einen erheblichen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche und ethische Standards dar.

US-Vorwurf: BMW liefert Autos mit verbotenen Teilen aus China
BMW soll chinesische Autoteile aus Zwangsarbeit verbaut und bis April 2024 wissentlich in die USA geliefert haben. Die Vorwürfe wurden vor knapp einem Jahr publik. Der US-Senat warf BMW vor, mindestens 8.000 Mini-Cooper mit chinesischen Bauteilen aus Zwangsarbeit in die USA exportiert zu haben, was gegen ein US-Gesetz verstößt. Demnach soll BMW elektronische Bauteile aus der chinesischen Region Xinjiang in seinen Fahrzeugen verbaut und in die USA exportiert haben. Bereits 2021 hatte der US-Kongress das Gesetz zur Verhinderung von Zwangsarbeit der Uiguren, den sogenannten „Uyghur Forced Labor Prevention Act“ (UFLPA) erlassen. Das Gesetz untersagt Importe von Waren aus Xinjiang in die USA und soll die uigurische Minderheit vor Ausbeutung schützen. Mehr als 80 chinesische Firmen stehen mittlerweile auf der Sanktionsliste.

Statt Plug-in Hybriden gleich Elektrofahrzeuge
BMW bewirbt seine Plug-in-Hybrid-Modelle als „das Beste aus zwei Welten“. „Die BMW X Plug-in-Hybride vereinen Effizienz und Leistung.“
Dabei sind die Nachteile der Hybrid-Fahrzeuge bekannt: So bringt die komplexe Technik einen höheren Energieaufwand bei der Herstellung und ein höheres Fahrzeuggewicht als bei einem reinen Verbrenner-Pkw mit. Wird ein Benzin-Plug-in-Hybrid nicht zuverlässig geladen, ist in vielen Fällen ein vergleichbares Auto, das nur mit Kraftstoff betrieben wird, CO₂-ärmer unterwegs. Gegenüber einem reinen Elektroauto sind die Wartungskosten beim Plug-in-Auto höher, da ein zusätzlicher Wartungsaufwand am Verbrennungsmotor anfällt. Ein entscheidender Faktor für die Umweltbilanz von Plug-in-Hybriden ist die individuelle Nutzung, so der ADAC: „Wer seinen PHEV privat oder als Dienstwagen hauptsächlich auf der Autobahn bewegt, verbraucht mehr Kraftstoff als mit einem herkömmlichen Verbrenner.“ Beim BMW X5 Plug-in-Hybrid fällt das Urteil des Automobil-Clubs vernichtend aus: „ineffizient – selbst mit fleißig geladenem Akku“. Neben einem Kraftstoffverbrauch von 5,4 Litern verbraucht das Modell 20,9 kWh Strom. (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/auto/plug-in-hybrid/#adac-forderung-an-die-hersteller)
Konsequent wäre es, wenn BMW auf die weitere Entwicklung und Produktion von Plug-in-Hybriden verzichten und gleich den Schritt vom Verbrenner- zum Elektrofahrzeug machen würde.


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat wird seiner Pflicht, den Vorstand zu kontrollieren, nicht gerecht. Offenbar sind die Anreize, für eine umweltfreundlichere Produktionsweise zu sorgen und nicht gegen Gesetze zu verstoßen, zu gering.

Compliance-Verstöße transparent darstellen und Verstöße sanktionieren
Positiv ist, dass bei BMW Hinweise auf potenzielle Compliance-Verstöße in mehreren Sprachen anonym und vertraulich über die BMW Group SpeakUP Line als Hinweisgebersystem sowie an eine Ombudsstelle gegeben werden können. Entscheidend ist aber, dass BMW diese Verstöße in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent darstellt und sie sanktioniert.



Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 7: Billigung des Vergütungsberichts

Der Dachverband von kritischen Aktionärinnen und Aktionären beantragt, den Vergütungsbericht nicht zu billigen.

Begründung:

Die Klimaschutzmaßnahmen des Vorstands der BMW Group sind unzureichend. Die Vergütung gibt einen zu geringen Anreiz, glaubhafte Emissionsreduktionsmaßnahmen und umfassende Maßnahmen zur Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der „eigenen automobilen Wertschöpfungskette“ zu ergreifen.

Köln, 29.04.2025
www.kritischeaktionaere.de

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