Hauptversammlung 2026 Brenntag SE

Lockouts im Widerspruch zu Menschenrechtsverpflichtung: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, dem Vorstand der Brenntag SE die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand wird seiner menschenrechtlichen und sozialen Verantwortung gegenüber den eigenen Beschäftigten nicht gerecht.

Arbeitsrechte: Widerspruch zwischen Menschenrechtsverpflichtung und Praxis

Das Vorgehen von Brenntag in seinen US-amerikanischen Geschäftsbereichen steht in eklatantem Widerspruch zu den eigenen Unternehmensrichtlinien und Menschenrechtserklärung. Dort verpflichtet sich Brenntag unter Punkt 2 („Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen“) verpflichtet sich Brenntag ausdrücklich dazu, das Recht der Mitarbeitenden zu respektieren, „ohne Bedrohung und Einschüchterung einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun“, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen anzuerkennen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmervertreter weder benachteiligt noch begünstigt werden.

Demgegenüber steht die von der US-Gewerkschaft Teamsters dokumentierte Praxis, dass wiederholt gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte vorübergehend von ihrer Arbeit ausgeschlossen worden sind. Solche sogenannten „Lockouts“ werden gezielt als Druckmittel in laufenden Tarifverhandlungen eingesetzt, auch von Brenntag. Dies entzieht Beschäftigten gezielt ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage, um in Verhandlungen mit Gewerkschaften unterdurchschnittliche bzw. nachteilige Vertrags- bzw. Arbeitsbedingungen für Beschäftigte durchzusetzen.

Ein konkretes Beispiel hierfür ist der Fall bei Brenntag Great Lakes in Iowa, USA: Mitglieder der Teamsters wurden im Februar 2026 nach der Ablehnung eines aus ihrer Sicht unzureichenden Vertragsangebots abrupt ausgesperrt. Diese Aussperrung dauerte 35 Tage und führte insgesamt zu einem 60-tägigen Arbeitskonflikt, einschließlich eines Streiks wegen unlauterer Arbeitspraktiken. Erst danach konnte eine neue Tarifvereinbarung erzielt werden.

Ein solches Vorgehen mit Lockouts stellt offensichtlich einen erheblichen Druck, Einschüchterung und Benachteiligung von gewerkschaftlich aktiven Beschäftigten dar. Ein solches Vorgehen ist für uns weder mit international anerkannten Arbeits- und Menschenrechtsstandards noch dem eigenen Anspruch von Brenntag vereinbar, Tarifverhandlungen und gewerkschaftliches Engagement frei von Einschüchterung und Benachteiligung zu gewährleisten.

Die Anwendung von Lockouts untergräbt nicht nur das Vertrauen zwischen Belegschaft und Management, sondern beschädigt auch nachhaltig die Glaubwürdigkeit der unternehmenseigenen Menschenrechtsverpflichtungen. Wenn ein Unternehmen seine eigenen Grundsätze in der Praxis missachtet, wird verantwortungsvolle Unternehmensführung zur bloßen Rhetorik.

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