TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Der Vorstand der Siemens AG verstößt mit der anhaltenden Beteiligung am Joint Venture mit dem Maschinenbauer Voith, Voith Hydro, und der daraus resultierenden Beteiligung an Staudamm-Projekten wie Belo Monte (Brasilien) und Agua Zarca (Honduras) gegen UN-Leitprinzipien, gegen die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), gegen die Empfehlungen der Weltstaudammkommission, gegen die eigenen Corporate Governance-Richtlinien des Konzerns sowie gegen die Menschenrechte der von den Staudammprojekten betroffenen lokalen Bevölkerungen.
Über die Menschenrechtsvergehen bei beiden Staudammprojekten, Belo Monte in Brasilien und Agua Zarca in Honduras, hatten wir Siemens bereits im vergangenen Jahr ausführlich in Kenntnis gesetzt. Weiterlesen