Markus Dufner sprach auf der Hauptversammlung 2022 der Deutschen Telekom ‒ in Präsenz die Ausnahme unter den Dax-Konzernen. Foto: DV
In Zukunft könnten viele Hauptversammlungen rein virtuell bleiben. Wir werden weiter in der Praxis dafür sorgen, dass zivilgesellschaftliche Konzernkritik nicht verstummt – ob virtuell oder in Präsenz.
Nach zwei Jahren virtueller Hauptversammlungen ohne Aktionär*innen und daher auch ohne Debatten hat die Bundesregierung nach deutlicher Kritik auch von uns die Aktionärsrechte wieder etwas gestärkt. Doch es bleibt fraglich, ob die neuen Regeln ab nächstem Jahr für eine gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung sorgen.
Die meisten Aktiengesellschaften scheuten den direkten Dialog mit ihren Aktionär*innen und gingen auch im dritten Jahr pandemiebedingt rein virtuell stattfindender Hauptversammlungen nicht über das gesetzliche Minimum hinaus. Weiterlesen
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Strittige Themen und Fragen könnten unberücksichtigt bleiben, wenn Aktiengesellschaften das Recht erhalten, die Anzahl der Fragen nach eigenem Ermessen zu begrenzen
Zuvor geplante, massive Einschränkungen der Aktionärsrechte nach lautstarker Kritik abgewendet
Umfassende Reform der Aktienrechts zur Stärkung der Aktionärsrechte nötig
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) kritisieren die vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Regelung zu virtuellen Hauptversammlungen als weiterhin unzureichende Alternative zur Präsenzveranstaltung, da die Organisationen Aktionär:innenrechte gefährdet sehen.
Die CBG erkennt keine Notwendigkeit für eine Änderung des Aktiengesetzes. „Es ist nicht einzusehen, warum Bayer und Co. nun auch ohne pandemische Not die Möglichkeit erhalten sollten, vor der Konzernkritik ins Internet zu fliehen und Aktionär:innen-Rechte generell zu schwächen“, erklärt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Weiterlesen
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Eingeschränktes Rede- und Fragerecht würde Hauptversammlungen zweiter Klasse schaffen
Investor:innen warnen vor negativen Folgen für aktives Aktionärstum und weniger Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften
Ausführliche Stellungnahme mit Vorschlägen zur Stärkung der Aktionärsrechte eingereicht
Berlin, Frankfurt am Main, Florenz. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Shareholders for Change (SfC) und CRIC, ein Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, betrachten den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz für virtuelle Hauptversammlungen mit Sorge. Die drei Netzwerke, die institutionelle Investor:innen und Kleinaktionär:innen vertreten, kritisieren die geplanten weitgehenden Einschränkungen beim Rede- und Fragerecht als kontraproduktiv für eine lebendige Debattenkultur. In ihrer heute veröffentlichten, ausführlichen Stellungnahme weisen sie auf negative Folgen des Gesetzentwurfes für aktives Aktionärstum und Einflussmöglichkeiten für nachhaltigeres Wirtschaften hin. Weiterlesen
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Hiermit nehmen wir zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 09. Februar 2022 für ein Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften Stellung. Bei folgenden Punkten sehen wir dringenden Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf: Weiterlesen
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In Zukunft nicht mehr direkt möglich? Barbara Happe fragt den Vorstand von Thyssenkrupp zu Rüstungsexporten auf einer der letzten nicht virtuell durchgeführten Hauptversammlungen 2020
Das Bundesministerium der Justiz hat am 9. Februar 2022 einen Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgestellt. Insbesondere für Kleinaktionär:innen würde der Entwurf erhebliche Einschränkungen im Vergleich zu der bisherigen Praxis bedeuten. Für uns stellt die im Gesetzentwurf beschriebene virtuelle Hauptversammlung keine akzeptable, gleichwertige Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung dar.
Dies sind unsere Kritikpunkte und Forderungen, die wir auch noch in einer ausführlichen Stellungnahme beim Bundesjustizministerium einreichen werden:
Hybride Hauptversammlungen: Zukunftsmodell bleibt ohne sicheren Rechtsrahmen
Der Gesetzgeber sollte auch für Präsenz-Hauptversammlungen die rechtssichere Möglichkeit schaffen, per Videozuschaltung über das Internet Redebeiträge mit Fragen halten zu können. Weiterlesen
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