Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Commerzbank AG wird seiner Verantwortung zum Klima- und Umweltschutz nicht gerecht. Zwar ist anzuerkennen, dass die Commerzbank in einzelnen Bereichen erste Schritte in Richtung klarerer Positionierung unternommen hat. So hat sie kürzlich erstmals öffentlich Stellung zum Tiefseebergbau bezogen. Zudem wurde Ende 2025 die direkte Finanzierung von Öl-Midstream-Projekten ausgeschlossen. Diese Maßnahmen bleiben jedoch punktuell und stehen im Widerspruch zu gleichzeitigen Rückschritten in zentralen fossilen Sektoren.
Darüber hinaus bleibt die Commerzbank in vielen wesentlichen Sektoren eine klare öffentliche Position schuldig. Statt verbindlicher Kriterien verweist sie häufig lediglich auf Einzelfallentscheidungen, etwa im Bereich der Finanzierung von Unternehmen aus der Kunststoff- bzw. Plastikindustrie. Diese Intransparenz untergräbt die Glaubwürdigkeit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und erschwert eine unabhängige Bewertung ihrer Geschäftspraxis.
Fossiles Rollback
Die Commerzbank hat im November 2025 die Überarbeitung ihres ESG-Rahmenwerks veröffentlicht[1]. Statt wie für eine weltweite Dekarbonisierung notwendig, die Ausschlüsse und Richtlinien zu Kohle und Gas Ende zu verschärfen, wurden sie stark abgeschwächt.Dies ist umso unverständlicher, als die fossile Energierichtlinien der Commerzbank im Vergleich zu anderen großen Privatbanken bislang als fortschrittlich galten. Bei der Finanzierung von Gasprojekten wurden sowohl Ausschlusskriterien als auch Transformationsanforderungen gelockert, wodurch klimaschädliche Investitionen weiterhin ermöglicht werden.
Abschwächung der Ausschlusskriterien für Kohleunternehmen
Die Verschiebung des Kohleausstiegsdatums von 2030 auf 2038 stellt dabei einen erheblichen Rückschritt dar. Sie steht nicht nur im Widerspruch zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens, sondern fällt auch hinter die Standards anderer europäischer Großbanken zurück. So hat beispielsweise die UniCredit angekündigt, bereits ab 2028 keine Kohleunternehmen mehr zu finanzieren – also zehn Jahre früher als die Commerzbank.
Das Kohleausstiegsdatum für Bestandskunden wurde von 2030 auf 2038 verschoben.Eine Verschiebung des Kohleausstiegs von 2030 auf 2038 bedeutet auch die Aufgabe des Pariser Klimaziels die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C zu begrenzen. Mit dem alten ESG-Rahmenwerk hätte die Commerzbank Ende 2025 die Geschäftsbeziehungen zu mindestens fünf in den Jahren 2022-2024 finanzierten Kohleunternehmen[2] beenden müssen.
Die Expansion im Kohlebereich kein Ausschlusskriterium mehr: Bestandskunden, die im Kohlebereich expandieren, sollten ab Ende 2025 ausgeschlossen werden. In der überarbeiteten Version des ESG-Rahmenwerks dürfen Bestandskunden weiter im Kohlebereich expandieren
Bestandskunden müssen im Kohlesektor keine Schwellenwerte mehr treffen: Die einzige Bedingung, die Bestandskunden im Kohlesektor erfüllen müssen, ist ein Ausstieg aus der Kohle bis 2038. Wie viel Kohle sie bis dahin verbrennen/fördern oder wie hoch der Anteil von Kohle am Umsatz bzw. Stromerzeugung ist, spielt dabei keine Rolle mehr. Bisher wurde von Bestandskunden erwartet, dass sie weniger als 20 Prozent ihres Umsatzes oder Stromerzeugung aus Kohle generieren.
Öl- und Gasexpansion wird nicht ausgeschlossen
Statt auf strenge fossile Ausschlusskriterien setzt die Commerzbank auf sektorspezifische Dekarbonierungsziele für die Energieerzeugung nach den Zielpfaden der SBTI. Für fossile Brennstoffe gilt der Temperature-Score-Ansatz. Doch solange bei solchen Ansätzen die Expansion der Unternehmen im fossilen Bereich nicht eingerechnet werden, sind sie nicht zielführend. So verpasst es die Commerzbank in ihren Ausschluss- und Transformationsanforderungen Unternehmen von jeglichen Finanztransaktionen auszuschließen, die im Öl- und Gassektor expandieren. Dies wäre der wichtigste Schritt für ein glaubwürdiges, nachhaltiges Geschäftsmodell.
Die Commerzbank nimmt ihre eigenen Ausschlusskriterien nicht ernst
Die Commerzbank hat 2024 das Bergbauunternehmen Glencore finanziert, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon bekannt war, dass Glencore die Kohleminen des Unternehmen Teck Ressources übernehmen würde. In diesen Minen wird die Kohle durch Mountaintop Removal (MTR) abgebaut. Bei dieser Art des Kohleabbaus werden ganze Bergkuppen abgetragen, um an die darunter liegende Kohle zu gelangen. Die Folgen sind Zerstörung von Natur und wichtigen Lebensräumen. Aus dem entstandenen Schutt werden Schwermetalle ausgewaschen und reichern sich in Flüssen an, mit negativen Auswirkungen für Umwelt, Fischerei und Trinkwasserversorgung. Die Commerzbank schließt eigentlich die allgemeine Finanzierung von Unternehmen aus, die MTR betreiben. Wir fordern die Commerzbank auf, konsequent jegliche Geschäfte mit Unternehmen, die mit Mountaintop Removal in Verbindung stehen, einzustellen.
[1] https://www.commerzbank.de/ms/documents/de-DE/esg-rahmenwerk-pdf.pdf
[2] CEZ, EP Investment Sarl, Grosskraftwerk Mannheim, Glencore und Jera Co Inc.







