Zu Tagesordnungspunkt 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der Commerzbank AG wird seinem eigenen Bekenntnis zur Einhaltung der UN-Ziele zu Nachhaltiger Entwicklung und Sustainable Finance nicht gerecht. Er bleibt auch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und zu leisten. Konkret laufen etliche Finanzgeschäfte den Zielen Nr. 13 und Nr. 16 entgegen, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren und Gewalt zu verringern.
Neue Richtlinie für fossile Brennstoffe: Für effektiven Klimaschutz nicht ambitioniert genug
Die Commerzbank hat im Dezember 2021 eine neue Richtlinie für fossile Brennstoffe verabschiedet, die seit dem 1. Januar in Kraft ist. Grundsätzlich ist die positiv: Als erste große konventionelle Bank in Deutschland bekennt sich die Commerzbank zum Kohleausstieg 2030. Zudem legt sie auch die ersten ernsthafteren Ausschlusskriterien für Öl & Gas vor.
Um rechtzeitig „Coal-Zero“ bis 2030 zu erreichen, reicht die bisherige Richtlinie aber noch nicht. Auch sind fossile Expansionen weiterhin möglich. So vergibt die Commerzbank die Chance, ihr Portfolio jetzt konsequent auf einen 1,5 °C-kompatiblen Kurs entsprechend des Pariser Klimaschutzabkommens zu bringen.
In der neuen Richtlinie werden die Bestandskunden zu sehr geschont. Im Kohlebereich greift der gesetzte Schwellenwert von 20 Prozent erst Ende 2025. Potentielle Neukunden, die unter diese Kriterien fallen, werden zwar ab sofort ausgeschlossen, aber Bestandskunden erhalten ganze vier Jahre Schonfrist. Mehr noch: Bestandskunden können während dieser Schonfrist weiterhin ihre Kohlekraftwerke und -minen expandieren können. Dies steht klar im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen, da nach Angaben von dem Weltklimarat IPCC, der UN und der Internationalen Energieagentur (IEA) ab sofort keine fossile Expansion mehr stattfinden darf, wenn wir das 1,5 °C Ziel halten wollen.
Unklar bleibt auch wie die angekündigte Transformationsbegleitung der Commerzbank nun genau stattfindet. Transparenz dazu, wie viele Unternehmen einen Kohleausstiegsplan vorlegen müssen, bis wann dies erfolgt ist und wie die Commerzbank die Firmen hierbei begleitet, wäre geboten. Zudem bleibt unklar, wie der Transformationsplan bis 2030 genau aussieht, damit die Commerzbank auch in 2026 an Kunden oberhalb der 20-Prozent-Schwelle festhält. Zusätzlich stellt sich die Frage, ab wann jeder Kunde der Commerzbank komplett kohlefrei sein muss.
Weiterhin Finanzierung von Unternehmen, die neue Öl- und Gasfelder erschließen
Ähnlich sieht es im Öl- und Gasbereich aus. Die neuen Regelungen gelten nur für neue Geschäftsbeziehungen, sprich Neukunden. Für Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden gibt es keine Vorgaben jenseits einer „regelmäßigen Prüfung auf Umwelt- und Sozialaspekte“, was theoretisch zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen kann. Hier muss die Commerzbank unbedingt nachbessern, um der klimaschutztechnisch gebotenen Transformation der Öl- und Gasindustrie gerecht zu werden. Firmen, die neue Öl- und Gasfelder erschließen oder Pipelines und LNG- Terminals bauen, dürfen nicht uneingeschränkt finanzierbar bleiben. Positiv an der neuen fossilen Richtlinie ist, dass Projektfinanzierung für die Erschließung neuer Gas- und Ölquellen, aber auch neuer Ölkraftwerke nun von der Commerzbank ausgeschlossen werden. Jedoch können neue Gaskraftwerke und sogar Dual-Fuel Plants sowie Pipelines und LNG-Infrastruktur weiter im Rahmen von Projektfinanzierung, nach Einzelfallprüfung, finanziert werden.
Zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens darf die Commerzbank keine Kunden mehr finanzieren, die im fossilen Bereich expandieren wollen. Alle Kunden sollten im Kohlebereich sollten einen „Kohleausstiegsplan 2030“ vorlegen müssen. Alle Öl- und Gaskunden müssen ihre Expansion sofort limitieren und schnellstmöglich beenden. Ein Transformationsplan für einen kompletten fossilen Exit muss von der Commerzbank eingefordert werden.
Grundsätzliches Problem: Tochterunternehmen von Richtlinie nicht erfasst
Ein grundsätzliches Manko der Richtlinie bleibt, dass sie bei den Tochterunternehmen der Commerzbank keine Anwendung findet. Die polnische Tochter MBank will Kohlefirmen so lange weiter finanzieren, wie es der Staat es erlaubt. In Polen ist noch kein konkreter Kohleausstieg in Sicht.
Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, den Vorstand anzuweisen und effektiv zu kontrollieren, eine restriktive Rüstungsrichtlinie umzusetzen und aus umstrittener Rüstungsfinanzierungen auszusteigen.
Keine glaubwürdige Rüstungsrichtlinie
Zwar behauptet die Commerzbank, im Rüstungssektor restriktiver vorzugehen als regulatorisch vorgeschrieben wird. So ist im Geschäftsbericht zu lesen, dass die sie sich nicht an Finanztransaktionen beteilige, die einen Bezug zu „kontroversen Waffen“ habe und die Finanzierung von Rüstungsexporten in Konflikt- und Spannungsgebiete ausgeschlossen seien, davon nicht betroffen sind jedoch die Unternehmen die z.B. Atomwaffen herstellen oder in Konflikt- und Spannungsgebiete exportieren. Diese können weiter finanziert werden.
Finanzierung von Unternehmen, die Krisen- und Kriegsregionen aufrüsten
So hält die Commerzbank weiter an Unternehmen fest, die in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen, wie aktuell zum Beispiel im Jemen, verstrickt sind (z.B. Rheinmetall und BAE Systems, regelmäßige Kunden der Commerzbank).
In Jahr 2021 hat die Commerzbank allgemeine Unternehmenskredite u.a. an die Rüstungsunternehmen Airbus und Rheinmetall vergeben.
Airbus gehört zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt. Gegen Airbus liegt eine Strafanzeige beim internationalen Strafgericht in Den Haag vor. Menschenrechtsanwälte werfen dem Unternehmen vor mit Rüstungslieferungen an Saudi-Arabien und dessen Verbündeten Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu leisten oder solche zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Außerdem ist Airbus über die Tochterfirma MBDA an der Herstellung von Atomwaffen beteiligt.
Rheinmetall hält weiter an seiner Internationalisierungsstrategie fest und liefert seine Rüstungsgüter weiter in Krisen- und Kriegsgebiete. Durch die Schaffung „neuer Heimatmärkte“ (v.a. Südafrika, Großbritannien, Ungarn und Australien) kann sich der Konzern so von deutschen Exportregularien unabhängig machen und von dort auch Exportgeschäfte in alle Welt tätigen. Zum Beispiel darf der Konzern jetzt wieder Munition über Südafrika an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate liefern, obwohl beide Länder im Krieg im Jemen verstrickt sind. Zudem hat Rheinmetall 2020 Munition an die türkische Armee geliefert, die zu dem Zeitpunkt in Kriegshandlungen in Syrien und Libyen verstrickt war und hat sogar ganze Munitionsfabriken in Ländern wie Ägypten und Saudi-Arabien gebaut und modernisiert. Auch der Bau einer Munitionsfabrik in Ungarn, wo die Regierung Orbán seit Jahren Demokratie und Rechtsstaat demontiert, sorgt für Kritik.