Rüstungsfinanzierung und Sustainable Finance? Unsere Fragen an den Vorstand

In unserem Gegenantrag kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Fragen zu den Klimazielen und Sustainable Finance:

  1. Wird die Commerzbank ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen, insbesondere auf die Ziele bezüglich des sog. Scope 3?
  2. Anfang des Jahres hat der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung seinen Zwischenbericht veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Wie beteiligt sich die Commerzbank an den Bestrebungen, Deutschland zu einem Vorreiter der Sustainable Finance zu machen?
  3. Plant die Commerzbank die baldige Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirats? Falls ja, in welcher Form genau, insbesondere in Hinblick auf die zu erweiternde Berichterstattung auf bisher weniger ausführlich behandelten Themenbereiche (u. a. Lieferketten, Menschenrechte, Klimaschutz, Compliance) sowie die Zielverträglichkeit mit dem Pariser Klimaschutzabkommen?
  4. Unterziehen Sie Projekte, die sich mitfinanzieren, einer Neuüberprüfung bezüglich ihrer Klimarisiken oder planen sie dies zu tun? Was würde dies für die zukünftige Finanzierung von klimaschädlichen Großprojekten, darunter zählen auch Wasserkraftwerke, bedeuten?
  5. Zwei andere große deutsche Finanzinstitute haben im April 2020 deutlich ambitioniertere Schwellenwerte für den Ausschluss von Bergbaufirmen und Stromerzeugern formuliert. Plant der Vorstand hier neue Schwellenwerte, um der eigenen Verantwortung gemäß den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens nachzukommen?

Fragen zur Rüstungsfinanzierung:

Im Jahr 2008 erließ die Commerzbank AG eine Richtlinie für Rüstungsgeschäfte mit dem erklärten Ziel, Finanzierungen und Lieferungen von Waffen- und Rüstungsgütern in Konflikt- und Spannungsgebiete aus ihrem Geschäftsbereich auszuschließen. Außer für „kontroverse Waffen“ sollte eine Ausnahme für Konzerne bestehen, deren Rüstungsgeschäft nur einen kleinen Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausmacht.

  1. Mit welchem Eurobetrag war die Commerzbank AG oder ihre Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019 an den Konzernen BAE Systems plc und Rheinmetall AG beteiligt?
  2. Ist dem Vorstand bewusst, dass BAE Systems ihren Umsatz zu 95 Prozent im Rüstungsbereich und Rheinmetall ihren Umsatz zu 50 Prozent durch Rüstungsgeschäfte in nicht-europäischen Ländern erwirtschaftet?
  3. BAE Systems als auch Rheinmetall haben in den letzten Jahren nachweislich unter anderem Saudi-Arabien mit Rüstungsgütern beliefert. Saudi-Arabien wiederrum ist seit 2015 im Krieg im Jemen beteiligt. Inwiefern lässt sich dieser Umstand mit der von der Commerzbank AG im Jahr 2008 eingeführten Richtlinie für Rüstungsgeschäfte vereinbaren, in welcher Finanzierung von Rüstungsgütern in Konflikt- und Spannungsgebiete ausgeschlossen wird?
  4. In ihrer Rüstungsrichtlinie gibt die Commerzbank AG an, Nuklearwaffen zu „kontroversen Waffen“ zu zählen. In der 2019 veröffentlichten Studie „Shorting our security – Financing the companies that make nuclear weapons“, herausgegeben von PAX, ist ersichtlich, dass die Commerzbank AG, vor allem durch ihre Finanzierung von Airbus und Boeing, zwischen 2017 und 2019 1,322 Milliarden USD an Konzerne leitete, die an der Produktion von Nuklearwaffen beteiligt sind. Hat der Vorstand Bedenken, dass die Finanzierung dieser Konzerne die Herstellung „kontroverser Waffen“ begünstigen könnte?
  5. In ihrer Rüstungsrichtlinie gibt die Commerzbank AG an, Streubomben zu „kontroversen Waffen“ zu zählen. Finanziert die Commerzbank AG oder ihre Tochterunternehmen derzeit Textron Inc, General Dynamics, L-3 Communications oder Lockheed Martin?

Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:

  1. Uns ist nicht eindeutig ersichtlich, wie die Commerzbank die Anforderungen der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten erfüllt. Es scheint nicht ausreichend dokumentiert zu werden, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?
  2. Es ist unklar, wie die Commerzbank eigene ESG-Kriterien in konkreten Fällen der Finanzierung industrieller Großprojekte anwendet, insbesondere bei Versicherungen für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie. Derzeit wird das neue „Global Tailing Review“ erarbeitet, initiiert u.a. vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), um einen internationalen Standard für die sichere Bewirtschaftung von Tailings festzulegen. Bitte legen Sie ausführlich dar, ob und falls ja, inwieweit sich die Commerzbank explizit für robuste und klare Kriterien für den Schutz von Umwelt und Menschen im Rahmen dieses Prozesses oder anderen Prozessen eingesetzt hat?
  3. Hält die Commerzbank Aktien oder Anleihen des brasilianischen Bergbaukonzerns Vale und/oder des britischen Bergbaukonzerns Anglo American? In welchen Anlagen sind die Commerzbank und oder Tochterfirmen und/oder Fonds direkt oder indirekt an Vale und/oder Anglo American beteiligt? Bitte schlüsseln Sie die Daten je Unternehmenseinheit auf.

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