Gegenantrag

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der Continental AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Continental erfüllt weiter nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Continental belegt nicht ausreichend, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Im Vergleich mit den 20 größten deutschen Konzernen sind in dieser Hinsicht sechs Konzerne besser aufgestellt als Continental. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law: https://www.business-humanrights.org/de/kurzbewertung-deutscher-unternehmen

Unterstützung der illegalen Rohstoffabbaus in den besetzten Gebieten der Westsahara
Continental muss die Prüfung von Menschenrechtsrisiken stärken, wie das Beispiel Westsahara zeigt. Das völkerrechtswidrig vom marokkanischen Staatskonzern OCP abgebaute Phosphat aus der Bou Craa-Mine in den besetzten Gebieten der Westsahara wird mit dem 100 km langen Förderband transportiert, für welches die Continental AG weiterhin Ersatzteile liefert. Damit unterstützt die Continental AG die illegale Besetzung des Territoriums durch Marokko. Der Vertrag mit OCP lief am 30.06.2020 aus, jedoch gab es zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen, dass die Continental AG die Zusammenarbeit aufkündigen würde.Falls der Vertrag ohne einen Ausschluss der Westsahara verlängert worden ist, handelt die Continental AG ohne die völkerrechtlich relevante Zustimmung des Volkes der Westsahara, dessen UN-anerkannte Vertretung Polisario in einem Brief an Continental das Ende der Zusammenarbeit gefordert hat.

Klimaziele müssen mit dem Pariser Klimaschutzabkommen kompatibel werden
Die Continental AG muss viel mehr dafür tun, damit das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden kann. Nur diese Begrenzung würde die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich mindern, die von zukünftigen Generationen und vor allem von den Menschen und Ökosystemen im Globalen Süden er- und getragen werden müssen.
Wenn alle Konzerne bis 2050 eine Klimabilanz wie Continental hätten, würde sich das Klima um ganze 4,1 Grad Celsius erwärmen. Schlimmer noch: Wenn Continental die eigenen Klimaziele umsetzen würde, liefe es immer noch auf eine Erwärmung um 2,9 Grad Celsius hinaus. Das zeigt ein Bericht des Beratungsunternehmens Right von Ende 2019: https://www.right-basedonscience.de/

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