Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,
mein Name ist Tilman Massa, ich spreche für den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Mit den uns übertragenen Stimmrechten fordern wir von der Deutschen Börse deutlich effektivere Maßnahmen für den Schutz von Umwelt und Menschenrechten ein. Gerade Sie tragen eine große Verantwortung, dass Sustainable Finance nicht weiter mit Greenwashing Schlagzeilen macht. Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften – gerade im Finanzsektor – sollte kein Trend sein, sondern die Grundlage.
ISS Stoxx: Interessenskonflikte und Transparenz bei ISS
Herr Leithner, Sie hatten letztes Jahr auf der Hauptversammlung mit Blick auf Institutional Shareholder Services (ISS) bzw. ISS STOXX erklärt, dass Ihre Kunden „beim Thema Nachhaltigkeit inzwischen weltweit mit großen regionalen Unterschieden klarkommen müssen“ und ISS STOXX sie dabei unterstütze, diese Anforderungen zu meistern. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender politischer und wirtschaftlicher Gegenbewegungen gegen ESG-Kriterien, Klima- und Menschenrechtsstandards stellt sich aus unserer Sicht die Frage, welche Verantwortung die Deutsche Börse und ISS STOXX dabei übernehmen, Nachhaltigkeitsstandards nicht an politischen Gegenwind oder regionale Interessen anzupassen, sondern glaubwürdig, transparent und auf Grundlage internationaler Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu vertreten.
ISS veröffentlicht bislang überwiegend aggregierte ESG-Gesamtbewertungen, während einzelne Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien sowie die konkret verwendeten Primärquellen nur eingeschränkt nachvollziehbar sind.
- Plant die Deutsche Börse, sich für eine deutlich höhere Transparenz bei ISS einzusetzen – insbesondere durch die Veröffentlichung separater E-, S- und G-Scores, konkreter Quellenangaben und nachvollziehbarer Bewertungsmethoden? Falls nein: Wie sollen Investoren und Öffentlichkeit die Qualität und Belastbarkeit der Ratings angemessen überprüfen können?
ISS ESG bewertet weiterhin die Deutsche Börse AG sowie weitere mit dem Konzern verbundene Unternehmen, obwohl ISS seit 2021 Teil der Deutsche-Börse-Gruppe ist.
- Welche konkreten Maßnahmen und Gespräche hat die Deutsche Börse hierzu seit der letzten Hauptversammlung umgesetzt?
- Plant die Deutsche Börse künftig verpflichtende Offenlegungshinweise für alle Fälle einzuführen, in denen ISS Unternehmen bewertet, die Teil der Deutsche-Börse-Gruppe sind oder in sonstiger wirtschaftlicher Beziehung zum Konzern stehen?
ISS ist nicht nur Anbieter von ESG-Ratings, sondern zugleich einer der weltweit einflussreichsten Akteure im Bereich der Stimmrechtsberatung institutioneller Investoren bei Hauptversammlungen.
- Welche Verantwortung sieht die Deutsche Börse als Mutterkonzern dafür, dass die Stimmrechtsempfehlungen von ISS mit internationalen Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards vereinbar sind, und wie wird diese Verantwortung konzernintern konkret wahrgenommen?
- Hat die Deutsche Börse gegenüber ISS konzernweite Erwartungen oder Leitlinien formuliert, wie klima-, umwelt- und menschenrechtsbezogene Aktionärsanträge und Resolutionen bewertet werden sollen – insbesondere bei Unternehmen aus dem fossilen Energiesektor, dem Rüstungsbereich oder anderen Hochrisikobranchen? Falls ja: Wie sehen diese Erwartungen konkret aus?
- Nach welchen konkreten Kriterien bewertet ISS Resolutionen zu Klimaschutz, fossiler Expansion, Biodiversität, Menschenrechten oder menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht auf Hauptversammlungen?
- Inwiefern überprüft die Deutsche Börse als Eigentümerin von ISS regelmäßig, ob diese Kriterien wissenschaftsbasiert, konsistent und mit internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind?
- Gab es in den vergangenen Jahren Fälle, in denen ISS klima-, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Aktionärsanträge bei fossilen Energiekonzernen, Rüstungsunternehmen oder anderen kontroversen Branchen nicht unterstützt hat, obwohl diese Anträge auf die Einhaltung international anerkannter Standards abzielten?
- Wie bewertet die Deutsche Börse solche Entscheidungen grundsätzlich und welche Möglichkeiten bestehen konzernintern, kritische Reflexions- oder Verbesserungsprozesse hierzu anzustoßen?
- Wie stellt die Deutsche Börse sicher, dass wirtschaftliche Interessen von Kunden oder Marktteilnehmern keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stimmrechtsempfehlungen von ISS haben – insbesondere dann, wenn dieselben Unternehmen gleichzeitig Kunden anderer Geschäftsbereiche der Deutsche-Börse-Gruppe oder von ISS sind?
Aktionärsrechte und demokratische Mitbestimmung auf Hauptversammlungen
In Deutschland haben Aktionärinnen und Aktionäre bislang nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, eigene strategische oder inhaltliche Beschlussvorschläge zur Unternehmensausrichtung auf die Tagesordnung von Hauptversammlungen zu setzen – anders als beispielsweise in den USA oder Großbritannien, wo sogenannte „shareholder resolutions“ deutlich weiter verbreitet und rechtlich besser verankert sind. Eine EU-weit einheitliche Regelung könnte hier wichtig sein; die aktuelle Überarbeitung der Shareholder Rights Directive II (SRD) der EU eine konkrete Möglichkeit, dies umzusetzen.
- Unterstützt die Deutsche Börse grundsätzlich eine Reform auf EU-Ebene bzw. des deutschen Aktienrechts, die es Aktionärinnen und Aktionären erleichtern würde, eigene strategische oder nachhaltigkeitsbezogene Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge auf Hauptversammlungen einzubringen? Falls nein: Warum nicht? Falls ja, was wären Ihre Vorstellungen?
Menschenrechtliche Sorgfalt und Verantwortung der Handelsplätze
Die Deutsche Börse betont öffentlich ihre Verantwortung für nachhaltige Finanzmarktinfrastruktur und verantwortungsvolles Wirtschaften. Gleichzeitig konzentrieren sich die menschenrechtlichen Risikoanalysen bislang weitgehend auf den eigenen Geschäftsbetrieb und unmittelbare Zulieferer, obwohl erhebliche Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken auch mit Unternehmen auf den eigenen Handelsplätzen und innerhalb eigener Finanzprodukte verbunden sein können.
- Welche konkreten menschenrechtlichen, klima- und umweltbezogenen Mindeststandards gelten derzeit für Unternehmen auf den Handelsplätzen oder innerhalb nachhaltigkeitsbezogener Produkte der Deutsche-Börse-Gruppe?
- Welche konkreten Ausschlusskriterien bestehen derzeit innerhalb der nachhaltigkeitsbezogenen Index- und ESG-Produkte der Deutsche-Börse-Gruppe für Unternehmen aus den Bereichen fossile Expansion, schwere Menschenrechtsverletzungen oder systematische Umweltzerstörung?
- Hat die Deutsche Börse im vergangenen Geschäftsjahr Unternehmen oder Geschäftsbeziehungen aufgrund entsprechender Risiken oder Verstöße ausgeschlossen, eingeschränkt oder beendet?
- Wie bewertet der Vorstand grundsätzlich die Verantwortung der Deutschen Börse dafür, dass über ihre Handelsplätze, Indizes und Finanzmarktinfrastrukturen möglicherweise Unternehmen finanziert werden, die in fossile Expansion, schwere Umweltzerstörung oder Menschenrechtsverletzungen involviert sind, und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Konzern, um solche Risiken wirksam zu identifizieren, zu begrenzen und nicht indirekt von ihnen zu profitieren?
DAX 50 ESG, Greenwashing und Glaubwürdigkeit nachhaltiger Finanzprodukte
Der DAX 50 ESG soll Unternehmen mit hohen Nachhaltigkeitsstandards abbilden. Gleichzeitig gibt es regelmäßig Kritik daran, dass auch Unternehmen mit fossilen Geschäftsmodellen, problematischen Lieferketten oder erheblichen Menschenrechts- und Umweltkontroversen Bestandteil solcher ESG-Indizes bleiben.
- Welche konkreten Erkenntnisse und kritischen Schlussfolgerungen hat die Deutsche Börse seit Einführung des DAX 50 ESG hinsichtlich der Aussagekraft, Glaubwürdigkeit und Grenzen der bisherigen ESG-Kriterien und Indexmethodik gewonnen?
- Gab es seit Einführung des DAX 50 ESG interne oder externe Evaluierungen dazu, ob die tatsächliche Zusammensetzung des Index mit den öffentlich kommunizierten Nachhaltigkeitsansprüchen übereinstimmt? Falls ja: Welche wesentlichen Defizite oder Verbesserungspotenziale wurden identifiziert und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
- Welche Unternehmen wurden bislang aus dem DAX 50 ESG ausgeschlossen oder nicht aufgenommen, weil menschenrechtliche, klima- oder umweltbezogene Risiken als unvereinbar mit einem ESG-Index bewertet wurden? Welche Kriterien waren hierbei jeweils ausschlaggebend?
- Plant die Deutsche Börse angesichts zunehmender Kritik an ESG-Ratings und ESG-Indizes eine grundlegende Überarbeitung der Methodik des DAX 50 ESG, insbesondere im Hinblick auf fossile Geschäftsmodelle, Biodiversitätsrisiken oder Menschenrechtsverletzungen?
- Wie verhindert die Deutsche Börse konkret, dass ESG-Indizes und ESG-Produkte der Deutsche-Börse-Gruppe zu Greenwashing-Instrumenten werden, bei denen Anlegerinnen und Anlegern besondere Nachhaltigkeit suggeriert wird, obwohl enthaltene Unternehmen weiterhin erhebliche negative Klima-, Umwelt- oder Menschenrechtswirkungen verursachen? Welche Ausschlusskriterien, Prüfmechanismen und Transparenzstandards bestehen hierfür aktuell?
- In welcher Form fließen Hinweise und Kritik von Zivilgesellschaft, Wissenschaft oder betroffenen Gemeinschaften in die Weiterentwicklung der ESG-Kriterien, Nachhaltigkeitsratings und Indexmethodiken der Deutsche-Börse-Gruppe ein, und plant der Vorstand hierzu künftig mehr Transparenz über interne Diskussionen, Zielkonflikte und Bewertungsentscheidungen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.







