Dividende, Mietendeckel, Vergesellschaftung und Schattenmiete: Unsere Fragen an den Vorstand

Fragen bezüglich der Dividende und Auswirkungen von Corona

  1. Wegen des Coronavirus sehen sich momentan viele Mieter*innen dem Druck ausgesetzt, trotz massiven Einkommenseinbußen weiterhin für ihr Recht auf Wohnen eine Mietschuld erbringen zu müssen. Die Deutsche Wohnen hat hierfür einen Fond eingerichtet, was begrüßenswert ist. Dennoch schüttet sie dieses Jahr eine Dividende aus, daher ein paar weiterführende Fragen die Auswirkungen von Corona betreffend. Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe für eine niedrige Dividende erörtert und wenn ja welche?
  2. Würde die Deutsche Wohnen ihrer sozialen Verantwortung als Unternehmen nicht eher nachkommen, wenn sie statt einer Dividendenauszahlung diese als Rücklage einstellt, um so solidarisch beispielsweise auch auf das Eintreiben der Mieten von Mieter*innen zu verzichten, die aufgrund der Krise diese schlicht nicht zahlen können?
  3. Was sind die Gründe, warum nicht mehr Anteil vom Bilanzgewinn für nachhaltige Investition in z.B. klimafreundliche Modernisierungen vorgesehen ist?
  4. Führt die Deutsche Wohnen derzeit noch mieterhöhende Modernisierungen durch? Wenn ja, könnte auf diese während der Krise verzichtet werden?
  5. Unterstützt die Deutsche Wohnen derzeit finanziell unabhängige Stellen für Sozialberatung, welche dann wiederrum ihre Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten unterstützen könnten?
  6. Wird die Deutsche Wohnen während der Krise auf Räumungen verzichten, auch wenn diese gegebenenfalls bereits außerhalb des von der Bundesregierung festgelegten Zeitraums für Kündigungsschutz beschlossen worden waren?
  7. Was hindert Sie daran, leerstehender Wohnraum an Menschen zu vergeben, die unter unzureichenden Wohnverhältnissen leiden?

Fragen bezüglich des Mietendeckels in Berlin

  1. Mit Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels am 23. Februar 2020 wurde ausschließlich die Nettokaltmiete gedeckelt. Wie möchte die Deutsche Wohnen sicherstellen, dass Mieten in Berlin nicht über Betriebskosten-Steigerungen indirekt erhöht werden können?
  2. Seit Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels kommt es in Berlin immer wieder von Vermieter*innenseite zur Forderung einer sogenannten Schattenmiete. Bei dieser nehmen Vermieter*innen zwei Mietpreise in den Mietvertrag auf. Einmal die im Einklang mit dem neuen Gesetz gültige Miete, zum anderen aber auch die illegale Wunschmiete des/der Vermieter*in, sollte der Mietendeckel doch noch gekippt werden. Macht die Deutsche Wohnen Gebrauch von dieser Praxis?
  3. Die Praxis der sogenannten Schattenmiete ist derzeit noch nicht eindeutig gesetzeswidrig, denn eine Bewertung durch Gerichte steht noch aus. Ein Resultat von Schattenmieten ist jedoch, dass auf den größten Wohnungsportalen 90 Prozent der Mietwohnungen in Berlin über den zulässigen Obergrenzen angeboten, diese im Endeffekt dann aber doch für niedrigere Preise vermietet werden. So soll sichergestellt werden, dass potenzielle Mieter*innen im Zweifel die Differenz nachzahlen können, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Inseriert die Deutsche Wohnen derzeit Mietwohnungen in Berlin zu Preisen oberhalb der durch den Mietendeckel festgelegten Obergrenzen?
  4. Der Praxis der Schattenmiete liegt die Annahme zugrunde, der Mietendeckel wäre verfassungswidrig. Hält die Deutsche Wohnen den Mietendeckel für verfassungswidrig? Wenn ja, warum?

Fragen zur Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“

  1. Wie schätzt der Vorstand aktuell die Chancen für ein Volksbegehren in Berlin ein, die Deutsche Wohnen zu vergesellschaften?
  2. Wie bewerten Sie das aktuelle Vorgehen des Berliner Senats bei der rechtlichen Prüfung, ein solches Volksbegehren durchzuführen?
  3. Wie bewerten Sie die die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin aufgrund der bisherigen nicht zu einem Ergebnis kommenden Prüfung der Berliner Verwaltung?
  4. Was für Maßnahmen würden Sie ergreifen, wenn es zu einem solchen Volksbegehren in Berlin kommen würde?

Fragen zu energetischen Sanierungen

  1. Durch die Bundesregierung wurde im Energiekonzept 2010 ein Zielwert der energetischen Sanierungsrate von 2 Prozent festgelegt. Der BDI etwa spricht von einer notwendigen Rate von über 3 Prozent. Und Der Wettbewerber Vonovia hat bereits seit 2017 ein selbst gesetztes Ziel einer Sanierungsquote von 3%, mit einer Übererfüllung von 2018 5 Prozent. Mit 1,5 Prozent (Nachhaltigkeitsbericht 2019) liegt die Deutsche Wohnen deutlich unter diesen Zahlen. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären? Wird die aktuelle Sanierungsquote von 1,5 Prozent für ausreichend befunden und wenn nicht, in welcher Form liegen Pläne zur Erhöhung vor?
  2. Energetische Sanierungen werden von Mietern kritisch betrachtet, da die durch die Modernisierungsumlage nach den Arbeiten durchgeführte Mieterhöhung nicht immer durch den verringerten Energieverbrauch kompensiert wird. Bestehen seitens der Deutschen Wohnen Pläne oder Strategien, wie die Akzeptanz von Modernisierungen im Bereich der energetischen Effizienz der Gebäude bei den Mietern erhöht werden kann?

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