DWS: Keine öffentlichen Investitionsrichtlinien und schädliche Investments

Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA am 09.06.2022

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, der persönlich
haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Unzureichende öffentliche Richtlinien, schädliche Investments
Die DWS lässt bisher öffentliche Investitionsrichtlinien, ob zu Menschenrechten, Energiekonzernen oder Bergbau vermissen. Damit weicht die DWS nicht nur von der Vorgehensweise der Deutschen Bank ab, die Richtlinien für ihr Finanzierungsgeschäft veröffentlicht hat, sondern auch von der Praxis zahlreicher internationaler Banken und
Vermögensverwalter. Es ist nicht hinnehmbar, dass Aktionär*innen und Verbraucher*innen darüber im Dunklen gelassen werden, nach welchen Kriterien die DWS Investitionen tätigt oder ausschließt.

Dass dies problematisch ist, zeigen auch die Investitionen der DWS in den brasilianischen Bergbaukonzern Vale in Höhe von fast 66 Millionen Euro. Das Unternehmen ist für zwei der größten und tödlichsten Dammbrüche der jüngeren Geschichte verantwortlich: Mariana in 2015 und Brumadinho in 2019. Drei Jahre später gibt es noch immer Familien, deren Angehörige als vermisst gelten. Wie die zivilgesellschaftliche Organisation Justiça nos Trilhos zudem in dem von
Facing Finance im Mai dieses Jahres herausgegebenen Bericht „Dirty Profits 9: How much Pain for Corporate Gain?“ (https://www.facing-finance.org/files/2022/05/Facing_Finance_Dirty_Profits_9.pdf) eindrücklich beschreibt, hat sich
die gesamte Lieferkette des Unternehmens für tausende Menschen zum Problem entwickelt. Die von dem Unternehmen betriebene knapp 900 km lange Eisenbahnlinie für den Transport von Eisenerz beeinträchtigt über hundert Gemeinden in den Bundesstaaten Maranhão und Pará, darunter indigene Völker und Quilombolas. Manche der Gemeinden, wie Piquiá de Baixo, sind so stark von dem Transport und der Weiterverarbeitung des Eisenerzes betroffen, dass eine Umsiedlung praktisch unumgänglich geworden ist. Denn mit der Luft- und Umweltverschmutzung gehen für zahlreiche Bewohner*innen u.a. schwerwiegende Erkrankungen der Lungen -und Atemwegserkrankungen einher. Die Gemeinde mit 1.100 Bewohner*innen wartet dennoch bereits seit 2018 auf die Fertigstellung einer neuen Siedlung.

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Giftstoffe und Menschenrechte, Marcos Orellana, erklärte 2020 auf der 45. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates im Hinblick auf die Dammbrüche, Schlammlawinen und die Gemeinde Piquiá de Baixo: „Unternehmen, die in eindeutige Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, darunter auch Vale, sollten für das, was man nur als Umwelt- und Berufsverbrechen bezeichnen kann, zur Verantwortung gezogen
werden.“ Auch für Vorstände wie jene der DWS, die ungebrochen in Unternehmen investieren lassen, die bekanntermaßen Menschen- und Arbeitsrechte missachten und für schwere Umweltschäden verantwortlich sind, sollten Aktionär*innen Konsequenzen ziehen.
https://www.ohchr.org/en/statements/2020/10/opening-remarks-united-nations-special-rapporteur-toxics-and-human-rights-0

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