Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA, die DWS Management GmbH, kommt nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens umzusetzen. Formalen Bekenntnissen folgen bisher keine verbindlichen Taten, um klimaschädliche und menschenrechtsverletzende Unternehmen kategorisch aus dem eigenen Portfolio zu entfernen.

Die DWS ist im abgelaufenen Geschäftsjahr mit hohen Ansprüchen angetreten: im September 2019 wurde ein eigenes „Sustainability-Office“ gegründet. ESG, die Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten, bei der Geldanlage, das sei kein „Nice to have“ mehr, sondern eine „Licence to operate“, so beschrieb es CEO Asoka Wöhrmann in einer Podiumsdiskussion. Von einer solch ambitionierten zukunftsfähigen Ausrichtung des Portfolios ist die DWS jedoch de facto noch weit entfernt.

Kohle-Richtlinien nicht kompatibel mit dem Pariser Klimaschutzabkommen

So hat das Unternehmen bisher für den Großteil ihrer herkömmlichen, nicht als nachhaltig (ESG-) klassifizierten Geldanlageprodukte keine Ausschlusskriterien für die extrem klimaschädigende Kohleindustrie formuliert. Statt auf Ausschlüsse setzt die DWS hier weiter auf Dialog und Engagement mit den entsprechenden Unternehmen und gibt an, dies auch beim Abstimmungsverhalten auf Aktionärsversammlungen zu berücksichtigen.

Mit diesem Ansatz hinkt die DWS internationalen Klimavorreitern unter den Finanzinstituten hinterher, die von ihren Kunden ein Divestment bzw. klare Ausstiegsszenarien aus der Kohle einfordern. So schließen führende Finanzinstitute mittlerweile Unternehmen aus, die mehr als 20 Prozent ihrer Umsätze oder 20 Prozent ihrer Stromerzeugung aus Kohle generieren, sowie Unternehmen, die mehr als 10 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr fördern oder die eine Kohle- Stromerzeugungskapazität von mehr als 5 Gigawatt betreiben. Um das Pariser Klimaschutzabkommen erfüllen zu können, verlangen sie zudem von ihren Kohle-Kunden zeitnah Pläne zum vollständigen Kohleausstieg innerhalb des laufenden Jahrzehnts. Statt einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, finden sich aufgrund der unverbindlichen Richtlinien weiterhin zahlreiche Schwergewichte der Kohleindustrie in gängigen DWS-Produkten:

  • Unternehmen, die trotz Klimakrise noch neue Kohlekraftwerke bauen wollen, darunter China Huaneng Corporation, China Datang Corporation, NTPC, Eskom
  • Europas größte Bremser der Energiewende: Enel, Endesa, CEZ, EPH, Fortum, RWE, PGE, Uniper
  • Bergbauunternehmen, die weiterhin auf Kohle setzen, darunter Anglo American, Glencore, BHP Group (BHP sogar unter den größten 10 Investitionen des größten DWS-Fonds „Top Dividende“)

Gemeinsam betreiben die drei letztgenannten Bergbaukonzerne z.B. den hochumstrittenen Kohletagebau Cerrejón in La Guajira in Nordkolumbien. Das Cerrejón-Bergwerk befindet sich auf dem Gebiet der Indigenen Wayúu, die bis heute nicht für Landnahme und Vertreibung angemessen entschädigt worden sind. Umweltverschmutzung und Kohlestaub haben die Wasserversorgung und die Luft verseucht, zu Missernten geführt und somit die Lebensgrundlagen der Menschen massiv geschädigt. Der Norwegische Pensionsfonds hat die drei Konzerne kürzlich aus dem Portfolio entfernt. Die DWS hingegen betont im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht 2019 bloß, „proaktiver in Bezug auf Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten“ vorgehen zu müssen. Im Umgang mit Teilen der Rüstungsbranche ist dies mehr als überfällig.

Weiter Investitionen in hoch umstrittene Rüstungsexporteure

Bisher schließt die DWS im Alltagsgeschäft generell nur Investitionen in Streumunitions- und Landminenhersteller aus, Investitionen in Atomwaffenhersteller bleiben indes möglich. Hier sind andere Investoren inzwischen weiter und schließen, wie z.B. Union Investment, diese Unternehmen aus all ihren Publikumsfonds aus und entsprechen damit dem Wunsch einer breiten Mehrheit von Anleger*innen, diese Massenvernichtungswaffen bei der Geldanlage zu ächten.

Für Kritik sorgten im Geschäftsjahr 2019 ferner Investitionen in Rüstungsfirmen, die ihre Waffen an kriegführende und menschenrechtsverletzende Parteien liefern. So finden sich in zahlreichen DWS-Fonds z.B. noch immer Firmen, die Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und dessen Verbündete im Jemenkrieg liefern. Dabei ist umfassend dokumentiert, dass Saudi-Arabien im Zuge seiner Militäroffensive seit 2015 äußerst brutal gegen die Zivilbevölkerung in seinem Nachbarland Jemen vorgeht. Auch die UN haben in zahlreichen Lageberichten immer wieder auf Kriegsverbrechen der im Jemen-Konflikt beteiligten Parteien hingewiesen. Eine Gruppe von Menschenrechtsanwält*innen hat deswegen Ende 2019 Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Rüstungsunternehmen wie z.B. Airbus, BAE Systems oder Rheinmetall wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen erstattet.

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