Greenwashing-Verstöße häufen sich weiterhin an: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, der persönlich haftenden Gesellschafterin die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat es versäumt, die langjährigen und anhaltenden Skandale rund um Greenwashing angemessen aufzuarbeiten und die Integrität nachhaltiger Finanzprodukte sicherzustellen.

Die DWS musste wegen Greenwashing und durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafzahlungen in Höhe von 25 Millionen Euro leisten. Erheblich höher fällt der Reputationsschaden für die DWS aus. Hintergrund waren irreführender Angaben zu angeblich nachhaltigen Investitionspraktiken. Die Staatsanwaltschaft stellte Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetz fest. Es handelte sich dabei um die höchste Strafe, die jemals in Deutschland wegen Greenwashing-Delikten verhängt wurde. Dies betrifft die Kerntätigkeit der DWS: das Management von Kundenvermögen auf Grundlage glaubwürdiger Informationen und verantwortlicher Strategien. Schon 2023 musste die DWS wegen übertriebener ESG-Versprechen eine Strafe von 23,5 Millionen Euro in den USA zahlen. Weitere Prozesse stehen noch an: Im Mai 2025 hat die erste Zivilklage gegen die DWS wegen Greenwashings begonnen.

Trotz wiederholter öffentlicher Kritik hat die Unternehmensführung über Jahre hinweg ESG-Angaben gemacht, die einfach nicht den Tatsachen entsprochen haben. Dies hätte frühzeitig und ohne externe Ermittlungen von der DWS selbst beendet werden müssen. Diese strukturelle Schwäche in der Governance ist nicht allein ein Versagen einzelner Führungskräfte, sondern Ausdruck systemischer Defizite, für die die DWS konzernintern gemeinschaftlich Verantwortung trägt.

Die Aussage der DWS, es habe sich lediglich um „teilweise überschwängliches Marketing“ gehandelt, erscheint angesichts der Höhe der Strafe und der eindeutigen Bewertung der Strafverfolgungsbehörden unangemessen verharmlosend. Ein echter Transformationswille – insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie und Transparenz – ist bislang nicht erkennbar. Es fehlen konkrete Reformschritte, um Greenwashing künftig wirksam zu verhindern, insbesondere in Bezug auf den Ausschluss von Investitionen in fossile Brennstoffe sowie unabhängige und tatsächlich effektive Prüfprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen.

Neue „nachhaltige“ Mogelpackungen der DWS

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Richtlinien veröffentlicht. Sie definieren Anforderungen, wie ein Fonds seine Nachhaltigkeitsansprüche im Namen begründen muss. Eine kürzlich erschienene Analyse von Facing Finance, Finanzwende e.V. und urgewald zeigt auf, dass viele Konzerne im Finanzwesen, darunter auch die DWS, viele ihrer Fonds schlicht umbenannt hat, um weiterhin sich an fossilen Investitionen der angeblich „nachhaltigen“ Fonds zu beteiligen, anstatt das eigene Portfolio nachhaltiger umzugestalten: 45 Fonds der DWS und damit 29 Prozent des gesamten Bestandes erhielten einen neuen, weiterhin nachhaltig klingenden Namen.

Dies zeigt, wie umfangreich die DWS bisher die Beschreibung der eigenen Fonds beschönigt hat, und wie dies mit anderen Begriffen fortgesetzt wird.

Greenwashing Vorwürfe zur WWF DWS Kooperation

Die ehemalige Kooperation der DWS mit dem WWF Deutschland zum „DWS ESG Blue Economy“-Fonds wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich Transparenz, Glaubwürdigkeit und unternehmerischer Verantwortung auf. Der Fonds wurde öffentlichkeitswirksam als nachhaltiges Investmentprodukt beworben, unter Mitverwendung des renommierten Panda-Logos des WWF, obwohl sich im Portfolio zahlreiche Unternehmen befinden, die weder strenge ökologische Kriterien erfüllen noch mit dem Schutz der Meeresökosysteme vereinbar sind. So waren in dem Fonds etwa Royal Caribbean, ein Kreuzfahrtanbieter mit hohem Emissionsaufkommen, oder Coca-Cola Europe Pacific Partners, ein Konzern, dem eine zentrale Rolle bei der Plastikverschmutzung der Meere vorgeworfen wird.

Interne Dokumente des WWF zeigen, dass selbst Mitarbeitende des Umweltverbands erhebliche Zweifel an der Nachhaltigkeit zahlreicher Fondsbestandteile äußerten. Trotzdem hielt die DWS an der Vermarktung des Produkts als nachhaltig fest. Die Verwendung des Panda-Logos in offiziellen Fondsunterlagen trägt zur Irreführung von Investor:innen bei, die dem Symbol Umweltintegrität und Glaubwürdigkeit zuschreiben.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Antrag:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen, wird abgelehnt.

Begründung:

Der Aufsichtsrat trägt eine zentrale Verantwortung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie für die Kontrolle der Unternehmensführung, insbesondere im Hinblick auf Risiken, Nachhaltigkeit und langfristige Unternehmensziele. In dieser Funktion hat er es im Geschäftsjahr 2024 versäumt, seiner Aufsichtspflicht angemessen nachzukommen, vor allem in Bezug auf die unzureichende Klimastrategie der DWS und den fortgesetzten Verbleib in fossilen Geschäftsmodellen.

Fossile Investitionen trotz Klimakrise

Laut der Analyse der Umweltorganisation urgewald ist die Klimastrategie der DWS in zentralen Bereichen nicht ausreichend ambitioniert und bleibt weit hinter dem zurück, was erforderlich wäre, um mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar zu sein:

Die Ausschlusskriterien für Kohlebergbau und -verstromung gelten erst ab einem Umsatzanteil von 25 % (bzw. 15 % in ESG-Produkten, 5 % bei Artikel 8/9-ETFs). Diese Schwellenwerte sind zu hoch angesetzt und ermöglichen weiterhin Investitionen in zentrale Akteure der fossilen Industrie.

Die DWS schließt zwar Unternehmen mit Expansionsplänen im Kohlebergbau und Kraftwerksbau aus – dies ist zu begrüßen –, gleichzeitig bleiben jedoch zentrale Sektoren der fossilen Lieferkette (Upstream, Midstream, Downstream) unangetastet, auch im Bereich Öl und Gas.

Es gibt keine Ausschlüsse für besonders klimaschädliche und risikoreiche Fördermethoden wie Fracking, Teersande, arktische Bohrungen, Tiefseebohrungen sowie Schwerstöl. Auch im Gasbereich bestehen keine expliziten Ausschlusskriterien, obwohl Gas zunehmend als Klimarisiko und nicht als „Brückentechnologie“ betrachtet wird, insbesondere aufgrund von Methanemissionen.

Diese fortgesetzten Investitionen in klimaschädliche Technologien widersprechen dem Anspruch eines nachhaltigen Asset Managers und stellen erhebliche Reputations-, Markt- und Transitionsrisiken dar.

Fehlende ESG-Kontrolle und Strategieüberwachung durch den Aufsichtsrat

Trotz dieser offensichtlichen strategischen Mängel sind keinerlei öffentlich nachvollziehbaren Schritte des Aufsichtsrats bekannt geworden, um den Kurs der DWS in diesem Bereich grundlegend zu verändern. Zwar wurde im Laufe des Jahres angekündigt, dass Unternehmen ab Ende 2025 Transformationspläne zum Kohleausstieg vorlegen müssen; doch selbst hier fehlt es an klaren Durchsetzungsmechanismen (z. B. automatisches Divestment) bei Nichteinhaltung.

Zudem ist unklar, inwieweit der Aufsichtsrat die ESG- und Klimastrategie des Unternehmens regelmäßig und kritisch überwacht. Die bisherigen Ergebnisse – darunter auch die Millionenstrafe wegen irreführender Nachhaltigkeitsangaben – lassen Zweifel an einer wirksamen Kontrolle aufkommen.

Verantwortung für versäumte Transformation

Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und der steigenden regulatorischen Anforderungen durch die EU hätte der Aufsichtsrat in seiner Kontrollfunktion deutlich ambitioniertere und transparentere Maßnahmen einfordern müssen. Die zögerliche Haltung und das Festhalten an fossilen Geschäftsmodellen stehen im Widerspruch zu einer glaubwürdigen ESG-Governance.

Der Aufsichtsrat hat es im Geschäftsjahr 2024 unterlassen, die strategisch notwendige Ausrichtung auf ein zukunftsfähiges, Paris-kompatibles Geschäftsmodell mit Nachdruck voranzutreiben. Dies rechtfertigt keine Entlastung. Eine Entlastung unter diesen Umständen käme einer Bestätigung von unzureichender Kontrolle und mangelhafter ESG-Aufsicht gleich.

Hinzu kommt, dass trotz der massiven Kritik aus Zivilgesellschaft und Politik (z. B. aus dem EU-Parlament) die Reaktion der Unternehmensleitung auffallend defensiv und wenig selbstkritisch blieb. Ein belastbares Zeichen für eine Neuausrichtung wurde weder in der Geschäftsberichterstattung 2024 noch in öffentlichen Stellungnahmen gesetzt.

In der Verantwortung des Aufsichtsrats liegt es, derartige Entwicklungen zu kontrollieren und strategisch zu begleiten. Die Geschehnisse rund um die Greenwashing-Affäre und die schleppende Aufarbeitung werfen die Frage auf, ob der Aufsichtsrat dieser Rolle ausreichend nachgekommen ist. Die mangelnde Konsequenz in der Personalpolitik, fehlende strukturelle Reformimpulse sowie die bisherige Unterstützung der ESG-Kommunikationsstrategie lassen Zweifel an einer effektiven Aufsichtsfunktion aufkommen.

Zu Tagesordnungspunkt 11: Beschlussfassung über eine Änderung von § 21 der Satzung zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Antrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den die persönlich haftende Gesellschafterin erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach mehrjähriger Erfahrung mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht die persönlich haftende Gesellschafterin – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher kritisieren wir auch dieses Jahr die Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.

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