Sehr geehrte Damen und Herren,
ich spreche für den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Mit den uns übertragenen Stimmrechten fordern wir von der DWS deutlich effektivere Maßnahmen gegen die Klimakrise sowie für den Schutz von Umwelt und Menschenrechten ein.
Wir werden Sie, den Vorstand, pardon, die persönlich haftende Gesellschafterin, auch dieses Jahr nicht entlasten. Sie kommen weiterhin nicht hinreichend Ihrer Verantwortung nach, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz, Transparenz und gegen Greenwashing umzusetzen. Wir haben dies in unserem Gegenantrag ausführlich begründet, den ich hiermit auch formal stelle.
Greenwashing-Skandal: Unklar, ob hinreichend Konsequenzen gezogen worden sind
Sie tragen nicht ausreichend zur Aufklärung ihres Greenwashing-Skandals zu möglichem Prospektbetrug in Form von Falschangaben zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit ihrer Investments bei. Allein Anfang 2024 hat die deutsche Staatsanwaltschaft im Rahmen von zwei Razzien erneut Räume der DWS durchsucht. Dies nährt Zweifel, dass Sie tatsächlich mit den Behörden „vollumfänglich kooperiert“, wie im Jahr zuvor zugesagt.
Die US-Börsenaufsicht SEC ist bereits zu dem Schluss gekommen, dass Sie „erheblich irreführende Aussagen“ darüber getroffen hatten, wie Nachhaltigkeitsfaktoren bei solchen Produkten tatsächlich berücksichtigt werden, die angeblich explizit auf Kriterien in Sachen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) achten würden. Sie haben schlicht etwas vorgegaukelt. Sie mussten daher in den USA eine Geldbuße von 19 Millionen US-Dollar zahlen, zuzüglich sechs Millionen Dollar Strafzahlung für zu schwache Geldwäschekontrollen. Es ist weiterhin nicht transparent nachvollziehbar, welche konkreten inhaltlichen Konsequenzen aus dem Greenwashing-Skandal gezogen worden sind.
Auf Ihre Antwort auf die Frage HV24-016 der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger zu konkreten Erkenntnissen und Maßnahmen antworten Sie sehr nebulös, dass Sie ein neues Rahmenwerk sowie Nachhaltigkeitskomitee und zwei Teams für die Beratung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie geschaffen haben.
- Können Sie anhand eines konkreten Beispiels erläutern, welche ESG-bezogene Marketingmitteilungen Sie nun nicht mehr wie früher formulieren würden und durch welche Formulierung ersetzt haben?
Zum Thema Engagement und Divestment:
Allgemein ist uns weiterhin nicht transparent genug, ob und inwieweit insbesondere klima- und umweltschädigende Konzerne auf Ihre Bedenken und Forderungen im Rahmen Ihrer Engagement-Prozesse überhaupt eingehen. Es bleibt unklar, welche konkreten Maßnahmen Sie sich in welchen Fällen vorbehalten würden und welche Konsequenzen etwa die weiterhin unzureichenden Klimaschutz- und Transitionspläne der fossilen Konzerne für Ihre Investitionsentscheidungen haben.
Herr Hoops, in Ihrer Eingangsrede sind Sie auch direkt auf unsere Kritik zu mangelnder Transparenz bei Ihren Engagement-Prozessen eingegangen. Sie argumentieren, diese müssen „in einem vertrauensvollen Rahmen stattfinden“, weshalb Sie „auch künftig zurückhaltend“ bleiben wollen, „wenn es um die Kommunikation von Details zu einzelnen Engagements geht.“ Dagegen ist im Detail auch nichts einzuwenden, dennoch sollten Sie zumindest klare Ziele benennen und begründen, warum sie weiter bei einem Unternehmen investiert bleiben, wenn diese die Ziele nicht erreichen sollte. Auch Divestment sollte nicht ausgeschlossen werden, zumindest klare Bedingungen genannt werden, unter denen Sie auch ernsthaft über ein Divestment nachdenken würden. Ich möchte dies an zwei konkreten Beispielen deutlich machen:
Auf unsere Frage HV24-036 zu den Inhalten Ihres Engagements mit dem Kupferkonzern Aurubis bitten Sie um Verständnis, dass Sie sich grundsätzlich nicht zu den Details einzelner Engagements äußern können. In Ihren nun erst kurz vor dieser Hauptversammlung veröffentlichten Stewardship Report für 2023 listen Sie auf Seite 50 auf, dass Sie bei Aurubis die Themen Lieferketten sowohl in Bezug auf Umwelt als auch Soziales sowie Governance-Themen wie die Vorstandsvergütung ansprechen. Ebenso ist die Rede von Ihrem Vertreter Hendrik Schmidt bei Ihnen veröffentlicht und so klar nachvollziehbar, dass auch Sie die Intransparenz kritisieren und vollständige Lieferketten-Transparenz einfordern. Hier sind Sie ja schon deutlich transparenter, als Sie uns in Ihrer Antwort weismachen wollen. Und mehr Transparenz zu Konsequenzen, wenn Unternehmen nicht hinreichend auf Ihre Forderungen eingehen, würde auch Ihnen guttun.
Zweites Beispiel: In Ihrem Stewardship Report für 2023 berichten Sie auf Seite 42, letztes Jahr sieben Eskalationsschreiben an Unternehmen verschickt zu haben, bei denen Sie zu dem Schluss gekommen sein müssen, dass Ihre vorherigen Forderungen nicht wirklich beachtet worden sind.
- Um welche Unternehmen handelt es sich und um welche Kritikpunkte? Wenn Sie hier keine Konzernnamen nennen möchten, dann doch bitte das Land und die Branche und das ungefähre Thema.
So grob tun Sie das in Ihrem Report, leider nur anhand eines Beispiels eines Schweizer Bergbaukonzerns. Sie schreiben, in diesem Fall erneut eine unzureichende Antwort auf ihr Eskalationsschreiben bekommen zu haben, weshalb Sie den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht prüfen und dann entscheiden wollen, ob Sie weitere Eskalationsschritte für nötig erachten.
- Haben Sie mittlerweile den Nachhaltigkeitsbericht dieses mysteriösen Schweizer Bergbaukonzerns geprüft und wenn ja, zu welcher Entscheidung zu möglichen weiteren Eskalationsschritten sind Sie gekommen?
- Was genau muss der Schweizer Bergbaukonzern tun, um von Ihnen keine weiteren Eskalationsschritte fürchten zu müssen?
- Würden Sie im äußersten Fall ein Divestment nicht ausschließen? Was genau muss eintreten, falls Sie dies in Erwägung ziehen sollten?
- Wie sehen Ihre aktuellen Aktivitäten und Entscheidungen bezüglich der restlichen sechs Unternehmen aus? Sie müssen ja keine Namen nennen, ich würde nur gerne wissen, ob es hier neue Entwicklungen gegeben hat.
- Sind bisher neue Eskalationsschreiben hinzugekommen? Wenn ja, wie viele?
- Wie viele Unternehmen haben Sie aufgrund von ESG-Risiken aus Ihren aktiven Fonds ausgeschlossen, was waren die hautsächlichen Gründe und um welche Unternehmen handelt es sich?
In Ihren Antworten auf unsere Fragen HV24-037-038 scheinen Sie rechtliche Unsicherheiten und Risiken beim Zusammenwirken von Investoren zu kritisieren. Sie würden sich daher für eine Klärung einer Abgrenzung vom Collaborative Engagement einerseits und dem Acting in Concert andererseits einsetzen.
- Könnten Sie genauer ausführen, welche rechtlichen Hindernisse bestehen und wie diese überwunden werden könnten, um von den Vorteilen gemeinsamer Engagements zu profitieren?
- Haben Sie konkrete Beispiele, bei denen ein gemeinsames Engagement rechtliche Probleme verursacht hat, oder basiert Ihre Zurückhaltung auf theoretischen Überlegungen?
- Was genau braucht es aus Ihrer Sicht, um hier Rechtssicherheit zu bekommen?
- Wie genau setzen Sie sich dafür ein? Üben Sie hier direkt und/oder über Verbände Einfluss auf welche Gesetzgebungsprozesse auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene ein? Gibt es eine Zeitleiste für diese Bemühungen?
- Sie erwähnen, dass zukünftige Kooperationen abhängig von rechtlichen Voraussetzungen möglich sind. Gibt es bereits laufende Initiativen oder Pilotprojekte, bei denen Sie mögliche Kooperationen testen?
- Falls zutreffend: In wie vielen und welchen konkreten Fällen haben Sie auf eine Zusammenarbeit oder Absprache mit anderen Investoren aufgrund von Bedenken wegen Acting in Concert verzichtet?
- Falls zutreffend: In wie vielen Fällen haben Sie eine begonnene Zusammenarbeit oder Absprache mit anderen Investoren aufgrund von Bedenken wegen Acting in Concert beendet?
- Da Ihnen die von uns genannten Studien bekannt sind, inwiefern beeinflussen diese Ihre aktuelle Engagement-Strategie, insbesondere in Bezug auf Collaborative Engagements?
Zu Ihren Antworten auf unsere Frage HV24-059 und -060 zum Fehlen einer Anlagerichtlinie zum Thema Einwegplastik:
- Wenn Sie die das Thema, die Risiken und Probleme der Produktion und Entsorgung von Plastik auch in Ihren Engagements eine so große Rolle spielt, nach welchen Kriterien gehen Sie dabei vor? Orientieren Sie sich dabei am UN-Plastikabkommen? Wenn nicht warum nicht?
- Welche konkreten Maßnahmen oder Initiativen hat die DWS seit der letzten Hauptversammlung genauer ergriffen, um Plastikverschmutzung in Ihrem Portfolio zu adressieren?
- Haben Sie in Erwägung zur Coca-Cola Company gezogen, eine intensivere Engagement-Strategie oder ein Desinvestment in Erwägung zu ziehen, falls sich die Vorwürfe als fundiert herausstellen?
Zu der Antwort auf unsere Frage HV24-062 zu Ihren Staatsanleihen bei autokratischen Staaten:
- Sie erwähnen, dass die DWS Staatsanleihen autokratischer Staaten hält, oft mit geringen Beständen oder in passiven Produkten. Was heißt für Sie „in geringem Umfang? Bitte spezifizieren Sie.
- Wie stellen Sie sicher, dass diese Investitionen mit Ihren ESG-Kriterien und ethischen Grundsätzen in Einklang stehen?
- Gibt es Pläne, Ihre Richtlinien für Investitionen in autokratische Staaten zu verschärfen, um Menschenrechtsverletzungen und Demokratiedefizite besser zu berücksichtigen?
- Können Sie konkrete Beispiele für Staaten nennen, die aufgrund von Normverstößen oder Verstößen gegen die SDGs, ILO-Kernarbeitsnormen, UN-Leitprinzipien oder OECD-Leitsätze aus dem Anlageuniversum der DWS ausgeschlossen wurden?
- Wie hoch ist der Wert Ihrer Staatsanleihen von Russland in Euro und der prozentuale Anteil russischer Staatsanleihen an Ihren gesamten Staatsanleihen und wie haben sich diese beiden Werte gegenüber 2022 entwickelt?
- Würden Sie auch Russland prinzipiell für Ihre Engagement-Aktivitäten in Betracht ziehen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nicht, warum nicht?
Zu der Antwort auf unsere Frage HV24-065 zu Ihren Engagement-Aktivitäten mit staatlichen Akteuren zu ESG-Themen:
- Gibt es Pläne, das Engagement mit weiteren Staaten auszuweiten, und wenn ja, welche Staaten und Themen stehen dabei im Fokus?
- An welchen Staat der Europäischen Union genau haben Sie einen Brief zu den Themen Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung geschrieben?
- Was sind Ihre Forderungen und Konsequenzen, sollte der Staat nicht hinreichend auf Sie eingehen?
- Können Sie weitere Details zu diesem Engagement mitteilen, insbesondere zu den angesprochenen Themen und den erwarteten Ergebnissen?
- Gelten in Bezug auf Staatsanleihen auch Ihre üblichen Eskalationsstufen oder haben Sie diese angepasst? Wenn ja, wie genau?
Zu der Antwort auf unsere Frage HV24-086 zu Ihrem Dialog mit Indexanbietern:
- Sie schreiben, dass Sie den Dialog mit Indexanbietern über mögliche Ausschlüsse von Kohleentwicklern aus Vergleichsindizes suchen. Haben Sie diesen gefunden? Wenn ja, mit welchen Indexanbieten sprechen Sie und was ist der Stand der Gespräche?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.