Keine „just transition“ und Menschenrechtsverletzungen in der Fracking-Lieferkette: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der EnBW kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Weiterhin Steinkohlebezug aus Kolumbien ohne einen „gerechten Übergang“

EnBW bezieht seit Jahren Steinkohle aus Tagebauen in Kolumbien, auch 2024 waren es noch 800.000 Tonnen. Sie stammt ausschließlich von dem Kohlekonzern Drummond, der in zahlreichen Berichten von Menschenrechtsorganisationen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und der Missachtung indigener Rechte in Verbindung gebracht wird. Drummond ist von der Generalstaatsanwaltschaft Kolumbiens angeklagt, paramilitärische Gruppen finanziert zu haben, die im Jahr 2001 vier Kohlegewerkschafter ermordeten. Die Gruppen werden zudem für tausende Morde und zehntausende Vertreibungen in der Region Cesar verantwortlich gemacht.

Die Menschenrechtsverletzungen im kolumbianischen Steinkohlebergbau sind der EnBW bestens bekannt. Bis heute können wir nicht erkennen, das EnBW effektive Maßnahmen ergriffen hätte, um diese Menschenrechtsverletzungen adäquat zu adressieren. So ist nicht nachvollziehbar, wie EnBW den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht wird. EnBW kann aus unserer Sicht nicht hinreichend nachweisen, wie menschenrechtliche Risiken in den eigenen Lieferketten, vor allem bei der Steinkohle aus Kolumbien, effektiv und präventiv minimiert werden. Welche konkreten Inhalte, Ergebnisse, Zusagen oder Vereinbarungen die sogenannte Stakeholder-Engagement-Reise der EnBW nach Kolumbien im März 2024 hatte, scheint Geschäftsgeheimnis zu bleiben.

Zwar verspricht EnBW, dass für den Konzern das Konzept einer „Just Transition“, also eines gerechten Übergangs insbesondere beim Kohleausstieg, von zentraler Bedeutung sei. In Bezug auf die Lieferketten ist es aber völlig unklar, was das konkret bedeutet. Was hingegen fehlt, ist eindeutig, insbesondere in Kolumbien: Es braucht eine umfassende Unterstützung der Opfer paramilitärischer Gewalt sowie eine Beteiligung an den Folgekosten aus gesundheitlichen Probleme wegen des Kohlestaubs aus den Tagebauen und nicht zuletzt aus den absehbar schlimmer werdenden Kosten klimakrisenbedingter Schäden. Ohne wird es keinen (klima-) gerechten Übergang geben.

Menschenrechtsverletzungen in der Fracking-Lieferkette

EnBW hat langfristige LNG-Lieferverträge mit dem US-amerikanischen Konzern Venture Global abgeschlossen, der verschiedene Exportterminals betreibt und Fracking-Gas aus den USA bezieht. Dabei kommt es sowohl bei der Förderung, als auch bei der Verflüssigung des Erdgases zu schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt. Hierzu zählen unter anderem die Luftverschmutzung durch das Abfackeln von Erdgas, der Einsatz langlebiger gesundheitsschädlicher Chemikalien, die Grundwasserverschmutzung in betroffenen Kommunen sowie die Gefährdung der Belegschaft. Auch in diesem Fall ist völlig unklar, ob und inwieweit EnBW seinen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher auf Grundlage des Lieferkettengesetzes Beschwerde bei EnBW eingereicht.

Flüssiggas aus den USA ist quasi gleichbedeutend mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird. Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten.

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