„Was hat die bisherige Umsiedlung der Vila Nazaré in Porto Alegre gekostet?“: Fragen von Christian Russau

Fraport lässt die Bewohner*innen räumen, um die Landebahn des Flughafens von Porto Alegre in Brasilien zu verlängern.

Trümmerhaufen eines Hauses der Vila Nazaré. Foto: Christian Russau

In Porto Alegre in Brasilien hat Fraport Anfang 2018 für 25 Jahre die Konzession des dortigen Flughafens übernommen. Dazu gehört auch die Umsetzung aller im Vertrag mit den Behörden vorgesehenen Bestimmungen. Die Vila Nazaré grenzt direkt an den Kopf der Landebahn des Flughafens Salgado Filho von Porto Alegre an. Die Landebahn soll um genau 920 Meter erweitert werden, dann wäre die Start- und Landebahn mit 3,2 Kilometern aus sicherheitstechnischen Gründen lang genug für auch größere Flugzeuge, sagt die Stadtverwaltung, und das sagt auch die Fraport aus Frankfurt.

Fraport-Chef Stefan Schulte. Foto: Christian Russau

Fraport-Chef Schulte hatte auf der Aktionärsversammlung 2018 gegenüber der Nachfrage der Kritischen Aktionär:innen behauptet, die Bewohner:innen der Vila Nazaré würden dort illegal wohnen, weil ihre Häuser sich im Sicherheitsbereich, wie ihn die brasilianische Luftaufsichtsbehörde Anac definiert, befinden.

Herr Schulte hätte es besser wissen müssen: In Brasilien gilt Bestandsrecht. Artikel 183 der Brasilianischen Verfassung von 1988 definiert die Rechtslage unmissverständlich:

„Wer fünf Jahre lang ununterbrochen und ohne Widerspruch bis zu zweihundertfünfzig Quadratmeter Wohnraum in einem städtischen Gebiet besitzt und es für seine Wohnung oder seine Familie nutzt, erhält den Besitz, so er nicht schon Eigentümer eines anderen städtischen oder ländlichen Eigentums ist.“

Artikel 183 der Brasilianischen Verfassung

Der in Brasilien lei usucapião – also in etwa Gewohnheitsrecht – genannte Rechtsgrundsatz gibt den seit Jahrzehnten in der Vila Nazaré wohnenden Bewohner:innen auf Basis der brasilianischen Verfassung also in der Tat garantierte Rechtstitel. Daraus ergibt sich der Rechtsanspruch auf angemessene Entschädigungen und voller Rechtsschutz. Von „illegal“ kann hier also keine Rede sein.

Wir Kritischen Aktionär:innen haben von Fraport 2018 und 2019 mit Nachdruck gefordert, dass Wohnrecht Menschenrecht ist und dass die Menschenrechte der Bewohner:innen der Vila Nazaré durch Fraport nicht länger missachtet werden dürfen. Dazu gehört u.a. im Einzelnen:

Die Bewohner:innen haben Wohnrecht und müssen selbst entscheiden, wohin sie ggf. umgesiedelt werden. Wenn die einzelnen Bewohner:innen sich weigern, in das von organisierter Kriminalität beherrschte Viertel Timbaúva umgesiedelt zu werden, so muss Fraport dies respektieren.

Die Bewohner:innen selbst haben sich immer konstruktiv gezeigt und eigene Vorschläge über Drittalternativen in Flughafennähe ausgesprochen, was für den Erhalt der bestehenden Arbeitssituationen der Betroffenen spräche, da ein Großteil der in der Vila Nazaré lebenden Menschen im Flughafenumfeld ihr Auskommen finden. In Timbaúva wäre dies wegen der abgelegenen Situation nicht möglich.

Die aktive Beteilung der Bewohner:innen hat immer gezeigt, dass die Vor-Ort-Betroffen selbst viel besser als die Firma aus dem fernen Frankfurt wissen, wo und wie geeignetes Bauterrain für eventuelle Umsiedlungen wäre. Dies gilt es zu respektieren. Nur im direkten Dialog mit den betroffenen können konstruktive Lösungen gefunden werden. Es muss klar sein – und dies wurde auch von den zuständigen Gerichten so festgestellt: Die letzte Entscheidung hat bei den betroffenen Bewohner:innen selbst zu liegen. Frei, informierte und vorherige Konsultation für die betroffenen bedeutet immer auch Vetorecht der Betroffenen. Nur so können vollumfänglich die Menschenrechte der Betroffenen geschützt werden.

Fraport muss für alle Kosten vollumfänglich aufkommen, so wie der Nutzungsvertrag mit der Flugaufsichtsbehörde Anac es festlegt: Alle bereits oder noch in Zukunft anfallenden Kosten für eventuelle Umsiedlungen der Betroffenen muss Fraport vollumfänglich tragen.

Flughafen von Porto Alegre. Foto: Christian Russau

Zu unseren Fragen:

  1. Welche Kosten hat die bisher in Teilen durchgeführte Umsiedlung der Bewohner:innen der Vila Nazaré verursacht?
  2. Wie viele Mittel hat Fraport für 2020 und 2021 und 2022 dafür zurückgestellt bzw. verplant?
  3. Welche Erkenntnisse über eventuelle Kriminalitätsstatistiken im Viertel Timbaúva hat Fraport?
  4. Wie steht Fraport zum konstruktiven Vorschlag der betroffenen Bewohner:innen eines Drittgeländes in Flughafennähe, das den Bewohner:innen Nähe zu ihren Arbeitsmöglichkeiten, aber auch den Erhalt der bisher gelebten sozialen Nachbarschaftsstruktur der Vila Nazaré ermöglichen würde?
  5. Würde Herr Schulte weiterhin öffentlich behaupten, die Bewohner:innen der Vila Nazaré lebten dort „illegal“?

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