Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.
Ausschluss von Öl und Gas nicht ambitioniert genug
Der ab Mitte 2022 geltende Ausschluss fakultativer Rückversicherung für Exploration und/oder Erschließung neuer Öl- und Gasreserven sowie dem ausschließlichen Transport und Verwahrung neuer Öl- und Gasreserven ist sehr positiv. Um sich hier zu einem Vorbild für andere Versicherer zu entwickeln, muss Hannover Re jedoch auch den Bereich der Expansion existierender Projekte abdecken und ein klares Ausstiegsdatum erarbeiten. Dies muss auch für das Asset Management bzw. selbstverwaltete Kapitalanlagen gelten.
Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einhalten zu können, dürfen keine neuen Öl- und Gasvorkommen mehr erschlossen werden. Dies hat unter anderem nun auch die Internationale Energieagentur (IEA) eingesehen. Aufgrund der Bedeutung von Rückversicherern für die Realisierbarkeit von Energieprojekten liegt hier eine entscheidende Verantwortung auch bei der Hannover Rück.
Kohleausstieg 2038 zu spät
Beim Kohleausschluss arbeitet Hannover Rück daran, bis 2038 im gesamten Schaden-Rückversicherungsgeschäft Kohle auszuschließen, also auch über die Einzel-Rückversicherung hinaus zu gehen. Das Datum 2038 wird jedoch der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis 2030 in der EU und OECD Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert.