Ausschluss von Öl und Gas weiterhin nicht ambitioniert genug: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Ausschluss von Öl und Gas weiterhin nicht ambitioniert genug

Der seit Mitte 2022 geltende Ausschluss fakultativer Rückversicherung für Exploration und/oder Erschließung neuer Öl- und Gasreserven sowie für direkt daran angeschlossene Infrastrukturprojekte ist sehr positiv. Um seiner Verantwortung für die Einhaltung der 1,5°C-Grenze des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, muss Hannover Re jedoch weiter gehen und auch neue Öl- und Gasinfrastrukturprojekte wie Flüssiggasterminals und weiterführende Pipelines sowie neue Öl- und Gaskraftwerke ausschließen, auch wenn diese nicht direkt mit neuen Öl- und Gasfeldern verbunden sind.

Der Bau neuer Öl- und Gasinfrastruktur legt die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Limit vereinbar ist.

Das Absenken des Schwellenwerts auf 5 Prozent Umsatz ist positiv bei Kapitalanlagen in Unternehmen, die offshore Öl und Gas in der Arktis fördern, ist positiv. Der Ausschluss von Unternehmen ab 25 Prozent Umsatz in Ölsanden sowie Schieferöl und -gas klingt aber nur etwas besser als er ist, denn diese Kriterien erlauben es Hannover Re, immer noch in bedeutende Akteure in diesen Bereich zu investieren. Laut Global Oil and Gas Exit List von urgewald gehören dazu Unternehmen, die in großem Stil an der Expansion von Öl- und Gasförderung beteiligt sind, wie z.B. BP, Shell, Exxon, China National Petroleum Corporation, oder Korea National Oil Corporation.

Kohleausstieg 2038 nach wie vor zu spät

Beim Kohleausschluss arbeitet Hannover Rück daran, bis 2038 im gesamten Schaden-Rückversicherungsgeschäft Kohle auszuschließen, also auch über die Einzel-Rückversicherung hinaus zu gehen und setzt sich kurzfristige Reduktionsziele für Thermalkohlerisiken von -20 Prozent bis 2026. Das Enddatum 2038 wird jedoch der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert.

Zu Tagesordnungspunkt 9: Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher kritisieren wir auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.

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