Kein Ausschluss von neuen Öl- und Gasinfrastrukturprojekten: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Hannover Rück SE kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Ausschluss von Öl und Gas nicht ambitioniert genug

Der ab Mitte 2022 geltende Ausschluss fakultativer Rückversicherung für Exploration und/oder Erschließung neuer Öl- und Gasreserven sowie für direkt daran angeschlossene Infrastrukturprojekte ist sehr positiv. Um seiner Verantwortung für die Einhaltung der 1,5°C-Grenze des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, muss Hannover Re jedoch weiter gehen und auch neue Öl- und Gasinfrastrukturprojekte wie Flüssiggasterminals und weiterführende Pipelines sowie neue Öl- und Gaskraftwerke ausschließen. Denn der Bau neuer Öl- und Gasinfrastruktur legt die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Limit vereinbar ist.

Aufgrund der Bedeutung von Rückversicherern für die Realisierbarkeit von Energieprojekten liegt hier eine entscheidende Verantwortung auch bei der Hannover Rück.

Kohleausstieg 2038 zu spät

Beim Kohleausschluss arbeitet Hannover Rück daran, bis 2038 im gesamten Schaden-Rückversicherungsgeschäft Kohle auszuschließen, also auch über die Einzel-Rückversicherung hinaus zu gehen. Das Datum 2038 wird jedoch der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert.

Keine konkrete Anwendung von Maßnahmen für obligatorische Rückversicherungen

Hannover Rück kündigte bereits in seinem Geschäftsbericht 2021 an, im Rahmen der Net Zero Insurance Alliance an Metriken zur Erfassung des CO2-Fußabdrucks und entsprechenden Reduktionszielen für obligatorische Rückversicherungen zu arbeiten. Weitere Details fehlen bislang. Sowohl die Kohle- als auch die Öl- und Gasrichtlinie müssen dringend konkret und umfassend auch auf den obligatorischen Rückversicherungsbereich angewendet werden.

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