Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA fordert auch Rückversicherungen angesichts der weiterhin kaum absehbaren Folgen der Corona-Pandemie dazu auf, keine Dividenden zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Hannover Rück in Zukunft deutlich mehr Erstversicherer unterstützen muss.
- Warum zahlen Sie angesichts der möglichen Belastungen durch die Corona-Pandemie eine erhöhte Dividende, statt Liquidität für das Unternehmen zu sichern?
- Haben Vorstand und Aufsichtsrat Gründe erörtert, die eine niedrigere Dividende rechtfertigen würden und wenn ja, welche?
Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
In unserem Gegenantrag zu TOP 3 kritisieren wir, dass der Vorstand nicht hinreichend seiner Verantwortung nachkommt, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.
- Wird die Hannover Re ihre Klimaziele an die Anforderungen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen?
- Anfang des Jahres hat der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung seinen Zwischenbericht veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt. Wie beteiligt sich die Hannover Re an den Bestrebungen, Deutschland zu einem Vorreiter der Sustainable Finance zu machen?
- Plant die Hannover Re die baldige Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sustainable Finance-Beirats? Falls ja, in welcher Form genau, insbesondere in Hinblick auf die zu erweiternde Berichterstattung auf bisher weniger ausführlich behandelten Themenbereiche (u. a. Lieferketten, Menschenrechte, Klimaschutz, Compliance) sowie die Zielverträglichkeit mit dem Pariser Klimaschutzabkommen?
- Unterziehen Sie zu versichernde Projekte einer Neuüberprüfung bezüglich ihrer Klimarisiken oder planen sie dies zu tun? Was würde dies für die zukünftige Versicherung von Wasserkraftwerken durch die Hannover Re angesichts der erheblichen Risiken für das Klima, die von der Wasserkraft ausgehen, bedeuten? Risiken sind hier etwa eine unsichere Stromversorgung für von Wasserkraft abhängige Länder angesichts sich häufender und länger werdender Dürren, Sicherheitsrisiken angesichts von Starkregenereignissen, die durch Wasserkraftwerke verstärkt werden können.
Zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:
- Uns ist nicht eindeutig ersichtlich, wie die Hannover Re die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten erfüllt. Es scheint nicht ausreichend dokumentiert zu werden, wie und ob Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert werden. Wie wird der Vorstand sicherstellen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien vollumfänglich zu erfüllen?
- Es ist unklar, wie die Hannover Re die eigenen ESG-Kriterien in konkreten Fällen industrieller Großprojekte anwendet, insbesondere bei Versicherungen für Staudämme von Wasserkraftwerken sowie für Tailings der Bergbauindustrie. Derzeit wird das neue „Global Tailing Review“ erarbeitet, initiiert u.a. vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), um einen internationalen Standard für die sichere Bewirtschaftung von Tailings festzulegen. Bitte legen Sie ausführlich dar, ob und inwieweit sich die Hannover Rück explizit für robuste und klare Kriterien für den Schutz von Umwelt und Mensch im Rahmen dieses Prozesses eingesetzt hat?
- Wird die Hannover Re die Versicherung der besonders gefährlichen Upstream-Dämme bzw. Upstream-Tailings ablehnen, um so die Praxis dieser enorm bruchgefährdeten Dämme schnellstmöglich zu beenden?
- Hält die Hannover Re Aktien oder Anleihen des brasilianischen Bergbaukonzerns Vale und des britischen Bergbaukonzerns Anglo American? In welchen Anlagen sind die Hannover Re und/oder Fonds direkt oder indirekt an Vale und/oder Anglo American beteiligt? Bitte schlüsseln Sie die Daten je Unternehmenseinheit auf.
Zur Zeichnung von Kohlerisiken:
- Die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken der Hannover Re schließt die Rückversicherung von Einzelrisiken für neu geplante Kohlekraftwerke und Minen aus. Für Staaten, in denen der Anteil von Kohle im Energiemix besonders hoch ist und in denen kein ausreichender Zugang zu alternativen Energien besteht, sind jedoch eine limitierte Zahl von Ausnahmen zugelassen. Gab es seit Erlass der Zeichnungspolitik Anfragen für solche Ausnahmen? Wenn ja wie viele? Wurde ihnen stattgegeben, wenn ja vielen und in welchen Ländern? Hat sich im Lauf des Jahres geklärt, für welche Länder diese Ausnahmen gelten können?
- Gilt die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken der Hannover Re auch für Tochterunternehmen? Konkret für das Tochterunternehmen Argenta, das am Marktplatz Lloyds of London tätig ist?
- Welchen Anteil an den Anlagen machen Öl- und Gasunternehmen und -projekte aus?