Aurubis AG: Keine Entlastung wegen Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen – Unsere Gegenanträge

Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Wir lehnen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat ab, den im festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30.09.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 226.611.990,83 € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 € je dividendenberechtigter Stückaktie, also insgesamt 69.854.448,00 € auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 111.767.116,80 €, an die Aktionäre zu verwenden und den Betrag von 156.757.542,83 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Begründung:

Das Kerngeschäft von Aurubis ist die Einfuhr von Kupfererz und die Herstellung von Metallprodukten. Menschen, die beispielsweise in Mexiko, Panama oder Peru vom Kupferbergbau betroffen sind, prangern Umweltzerstörung, Gewalt und schwerwiegende Gesundheitsschädigungen infolge der Minenaktivitäten an. So haben Betroffene aus Panama und Mexiko vor kurzem zwei Beschwerden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Angeprangert wurden Lieferanten wie die Grupo México (Mexiko), welche die größte Bergbaukatastrophe in der Geschichte des Landes verschuldete und Minera Panamá (Panama), wegen illegalem Kupferabbaus in einem Naturschutzgebiet.

Trotz laufender BAFA-Prüfungen schweigt der Geschäftsbericht 2024/25 bezüglich der Verfahren. Die Konzern-Nachhaltigkeitserklärung nennt zwar Risiken wie Umweltbelastungen und Menschenrechte und betont allgemeine Maßnahmen, adressiert die Beschwerden jedoch nicht spezifisch. Weder Fortschritte noch Entschädigungen werden detailliert berichtet.

Wir verlangen, dass Aurubis hier Abhilfe schafft. Daher soll in diesem Jahr nur eine Dividende von 0,80 € je Stückaktie an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden. Der dadurch frei werdende Betrag von ca. 34.927.224,00 € soll für anfallende Entschädigungen und in umfassende Maßnahmen zur Stärkung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten investiert werden, inklusive unabhängiger Audits der betroffenen Lieferketten und öffentlicher Berichterstattung zu BAFA-Beschwerden.


Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu verweigern.

Begründung:

Die Nichtregierungsorganisationen Facing Finance und Romero Initiative (CIR) zeigen auf, dass Aurubis Lieferanten aus Hochrisiko-Minen trotz nachweisbarer Menschenrechtsverletzungen verschweigt, während BAFA-Beschwerden aus Mexiko und Panama über Metallvergiftungen, Arsenikose und Todesfälle unbeantwortet bleiben.

Keine Transparenz im Hochrisikosektor Kupferminen

Die NGO Facing Finance kritisiert den Vorstand von Aurubis, der sich weiterhin weigert, offenzulegen, aus welchen Minen der Konzern Kupfererz bezieht, obwohl Aurubis in einem Hochrisikosektor agiert und Zulieferer nachweislich in schwere Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen involviert sind.

Die Begründung von Aurubis, eine Offenlegung sei aus wettbewerbs- oder vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, ist widersprüchlich und nicht plausibel: Zulieferer wie Gold Fields Perú haben Aurubis in der Vergangenheit öffentlich als Hauptabnehmer benannt. Aurubis selbst hat bereits zugegeben, dass bislang kein Zulieferer die Nichtoffenlegung gefordert hat. Offenbar legt Aurubis Wert auf die Nichtbenennung – und nicht die Lieferanten.

Gleichzeitig betont Aurubis einerseits einen „Stay and Improve“-Ansatz, erklärt andererseits aber, aufgrund geringer Abnahmemengen kaum Einfluss auf die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten zu haben. Diese Widersprüche zeigen, dass bislang ein klarer Plan fehlt, um Regulatorik-, Reputations- und Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu reduzieren. Die Aktionäre müssen endlich Einsicht in die Lieferbeziehungen von Aurubis erhalten.

Untätigkeit nach Lieferkettengesetz-Beschwerden

Die Romero Initiative (CIR) berichtet, dass vom Kupferbergbau betroffene Menschen in Mexiko vor einem Jahr eine BAFA-Beschwerde gegen Aurubis im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eingereicht haben. Diese bezieht sich auf den mexikanischen Lieferanten Grupo México, einen Bergbaukonzern, der für die größte Bergbaukatastrophe in der Geschichte des Landes verantwortlich ist. Die massive Umweltverschmutzung hat erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und schränkt ihren Zugang zu sauberem Trinkwasser ein. Abhilfemaßnahmen wie die Einrichtung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen und eines spezialisierten Krankenhauses für die erkrankte Bevölkerung wurden bisher nicht umgesetzt.

Aurubis weiß seit Jahren um die gravierenden Gesundheitssituation in den betroffenen Gemeinden im Umfeld der Mine, von der das Unternehmen nachweislich Kupfererzkonzentrat bezieht. Seit einigen Jahren sterben in den Gemeinden am Fluss Sonora immer mehr Menschen an Krankheiten, die sie auf die Metallbelastung zurückführen lassen. Auch Martha Velarde, die erste Beschwerdeführerin gegen Aurubis, verstarb im Februar 2025. Die beiden aktuellen BAFA-Beschwerdeführerinnen weisen darauf hin, dass in betroffenen Gemeinden immer mehr Menschen an Krebs und Arsenvergiftungen erkranken.

Aurubis muss durch konkrete Maßnahmen dazu beitragen, dass die erkrankte Bevölkerung die dringend benötigte spezialisierte Gesundheitsversorgung erhält und die Metallbelastung in der Umwelt reduziert wird. Bisher hat Aurubis den Antrag beim BAFA nicht zum Anlass genommen, proaktiv Abhilfemaßnahmen vor Ort umzusetzen, die zu einer Verbesserung für die betroffene Bevölkerung geführt hätten. Während das BAFA weiterhin den Fall prüft, fordern die Betroffenen Gemeinden Aurubis auf, sich an einem neu angestoßenen Entschädigungsprozess von Grupo México und der mexikanischen Regierung zu beteiligen. Aurubis könnte seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, indem das Unternehmen in einen Entschädigungsfonds einzahlt, aus dem die Gesundheits- und Trinkwasserversorgung finanziert werden soll.

Über die laufende Beschwerde hinaus, haben die panamaische Umweltorganisation CIAM und die Romero Initiative einen Hinweis gegen Aurubis beim BAFA im Zusammenhang mit dem Lieferanten Cobre Panamá eingereicht. Laut betroffenen Gemeinden in Panama haben die Bergbauaktivitäten des kanadischen Konzerns First Quantum Minerals, der nie über eine gültige Bergbaukonzession verfügte, zur Verschmutzung von Flüssen geführt. Zudem klagen die Anwohner*innen über Einschränkungen ihrer Mobilität durch den Minenbetreiber und das vermehrte Auftreten von Krankheiten, oft mit Todesfolgen. Das Verfassungsgericht ordnete zwar im November 2023 nach landesweiten Protesten, die von staatlichen Sicherheitskräften brutal unterdrückt wurden, die Schließung der Kupfermine an. Die aktuelle Regierung plant jedoch, mit First Quantum Minerals Verhandlungen über eine mögliche Neueröffnung des Bergbauprojekts aufzunehmen. Auch in Bezug auf diesen Fall hat Aurubis bis heute keine von außen hin nachvollziehbaren Abhilfemaßnahmen ergriffen, obwohl die Romero Initiative Aurubis bereits vor über zwei Jahren über die Konflikte um den Lieferanten informierte.


Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat bei seiner Pflicht, den Vorstand zu kontrollieren, versagt und konnte so nicht verhindern, dass beim Bundesamt (BAFA) weitere Beschwerden gegen Aurubis wegen Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingereicht wurden.

Vergiftetes Grundwasser durch schmutzige Minenaktivitäten

Das katholische Hilfswerk Misereor hat am 25.11.2025 gemeinsam mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen in Peru und der peruanischen Organisation Red Muqui zwei BAFA-Beschwerden gegen Aurubis eingelegt. Die Beschwerdeführenden werfen dem Unternehmen vor, gegen gesetzliche Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz zu verstoßen und Kupferkonzentrate aus Minen in Peru zu importieren, bei deren Betrieb es zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen gekommen ist. Die Beschwerden beziehen sich auf zwei Bergbaustandorte: Puerto Huarmey (Mine Antamina) und das Tumilaca-Tal (Mine Quellaveco).

In beiden Fällen haben die Bergbauaktivitäten schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Menschen und die Umwelt. Vergiftetes Grundwasser, verseuchte Böden und Fischgründe sowie Luftverschmutzung sind Ursachen für häufige, oftmals tödliche Krebserkrankungen und schwere Atemwegs- und Hauterkrankungen der Menschen, die im Umfeld der Bergbaustandorte nahe Puerto Huarmey und im Tumilaca-Tal leben.

Die beiden Beschwerden belegen die Häufung von Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen. Die Betroffenen und Misereor fordern, dass das BAFA die Vorfälle unvoreingenommen und gründlich prüft und dass Aurubis effektive Maßnahmen zur Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in Puerto Huarmey und im Tumilaca-Tal umsetzt und damit ihrer Pflichten gemäß dem Lieferkettengesetz nachkommt.

Verschweigen von Menschenrechtsvorfällen und Bagatellisierung von Risiken

Im Geschäftsbericht werden Menschenrechtsverstöße gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als „nicht wesentlich“ und Lieferkettenrisiken nur als „mittel“ eingestuft, während Rohstoffknappheit als „hoch“ gilt. Angesichts der laufenden BAFA-Beschwerden ist das eine klare Bagatellisierung. Aurubis schweigt zu den dokumentierten Krebs- und Todesfällen und nennt weder Lieferanten noch Abhilfemaßnahmen.

Diese bewusste Auslassung verstößt gegen die vom LkSG vorgesehene angemessene Risikoanalyse und Berichtserstattung. Dass bei Aurubis Versorgungsengpässe priorisiert werden, während Menschenrechte und Krebsfälle als nebensächlich gelten, offenbart eine gravierende Fehlpriorisierung im Risikomanagement.

Wir fordern, dass der Aufsichtsrat dafür sorgt, dass der Vorstand eine vollständige Lieferantenliste, detaillierte Risikobewertungen einzelner Minen und konkrete Sanierungspläne mit Zeit-, Kosten- und Erfolgskontrolle vorlegt.

Undurchsichtige Umweltziele

Der diesjährige Nachhaltigkeitsbericht geht in die richtige Richtung, stellt aber den konkreten Fortschritt der Aurubis AG nicht nachvollziehbar dar. Emissionen von Treibhausgasen oder Schadstoffen, Recyclinganteile je Produkt und andere Kennzahlen werden oft nur als absolute Werte für das aktuelle Geschäftsjahrs genannt, ohne Vorjahreszahlen, Basisjahr oder Zielwerte. Echte Transparenz würde genau diese Einbettung in den Kontext jahresübergreifender Entwicklungen und der allgemeinen Nachhaltigkeitsstrategie erfordern.

Die „Aurubis Performance 2030″-Strategie verspricht mehr Nachhaltigkeit durch höhere Recyclingquoten, greift jedoch nur auf vage Ziele aus früheren Factsheets zurück, ohne offenzulegen, wie sich die 1,7 Mrd. € Investitionen konkret an die Klimaschutz binden lassen.

Zudem ist der ROCE, der als Indikator für finanzielle Nachhaltigkeit dient, von 11,5% auf 8,8% gefallen, was Aurubis auf Investitionen in strategische Projekte wie den neuen Recyclingpark Richmond schiebt, ohne zu beziffern, welcher Anteil direkt CO₂ spart oder erneuerbare Energien fördert.

Die vielgenannte „Resilienz“ dient hier als Allheilmittel, um sinkende Renditen zu rechtfertigen, bleibt aber ein leerer Begriff ohne messbare Klimawirkung oder Vergleich mit Unternehmen aus der gleichen Branche.

Aurubis rühmt sich mit seinen Investitionen von über 1 Mrd. € in den Umweltschutz, etwa für Anlagen zur Staubminderung und Entschwefelungsanlagen (Reduzierung diffuser Emissionen, RDE), die Schwefeldioxid-Emissionen senken sollen, während die Erlöse aus Schwefelsäure als Nebenprodukt der Kupferproduktion tatsächlich ansteigen. Außerdem nennt Aurubis nur allgemeine Zertifizierungen wie Copper Mark, jedoch ohne eine Quantifizierung der externen Klimabelastung.

Die Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung machen die Ernsthaftigkeit der Klimaziele unglaubwürdig. So erhält man z.B. keine verlässlichen und vergleichbaren Klimakennzahlen. Wir fordern daher eine detaillierte Aufschlüsselung der Investitionen nach Klimawirkung.


Gegenantrag zu TOP 8: Billigung des Vergütungsberichts

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den vorgelegten Vergütungsbericht nicht zu billigen.

Begründung:

Fehlender Klimaschutz in der Vorstandsvergütung
Wir unterstützen Aurubis‘ Anspruch als internationaler Nachhaltigkeitsführer in der Kupferbranche voll und ganz. Deshalb muss sich dieser Anspruch endlich auch im Vergütungssystem des Vorstands widerspiegeln. Aktuell fließen ESG-Kriterien nur marginal ein. Die Short Term Incentive macht 40 Prozent der gesamten variablen Vergütung aus, davon sind lediglich 10 Prozent für Nachhaltigkeit vorgesehen.

Auffällig ist, dass Aurubis anders als andere deutsche Unternehmen aus der Rohstoff- und Schwerindustrie bei der Vorstandsvergütung ausschließlich auf Arbeitsschutz setzt. Dieses Jahr landete der Vorstand bei null Prozent, weil es zu dem tragischen Todesfall auf dem Werksgelände in Lünen kam. Diesen Null-Toleranzansatz begrüßen wir grundsätzlich.

Für einen Konzern, der sich als Klimavorreiter ausweist, ist es jedoch unverständlich, dass der Klimaschutz nicht ausreichend in die Vorstandsvergütung mit einfließt. Bei 81 Prozent Scope-3-Emissionen aus der Lieferkette und schwerwiegenden BAFA-Beschwerden aus Peru, Mexiko und Panama müssen die CO₂-Reduktion und Lieferkettensorgfalt zwingend als eigenständige Kriterien verankert werden.

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