Sehr geehrter Herr Kaeser, sehr geehrter Vorstand und Aufsichtsrat,
sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mein Name ist Luka Schmaderer, ich spreche für den Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Beginnen werde ich mit folgenden Fragen unserer Partnerorganisation GegenStrömung, welche ich Ihnen nun präsentieren darf:
GegenStrömung
1. In welchen großen Wasserkraftprojekten weltweit – bitte unter Nennung der konkreten Projektnamen – war oder ist Siemens Energy seit seiner Gründung im Jahr 2020 sowie nach dem Ausstieg aus dem Joint Venture mit Voith Hydro im März 2022 beteiligt, sei es durch Lieferung von Generatoren, elektrischer Ausrüstung, Modernisierungen, Beratungsleistungen oder Serviceverträge? Falls Sie nicht alle Projekte einzeln nennen können:
Wie hoch ist die (ungefähre) Gesamtzahl entsprechender Projekte? In welchen Ländern bzw. Regionen liegen diese? Wie verteilt sich Ihr Portfolio auf Neuinstallationen gegenüber Retrofits bestehender Anlagen? Wie viele laufende Service- oder Wartungsverträge bestehen derzeit, unter welchen Bedingungen und bis wann laufen diese?
2. In welcher Form überprüft Siemens Energy die Klimaverträglichkeit der Wasserkraftprojekte, an denen das Unternehmen beteiligt ist oder für die es Ausrüstung liefert? Konkret bitten wir um folgende Auskunft:
Fordert oder erstellt Siemens Energy eine vollständige Lebenszyklus-Analyse („cradle-to-grave“) der Treibhausgasemissionen von Stauseen, insbesondere zu Methan? Welche Referenzrahmen, Schwellenwerte oder Standards werden dabei angewendet und aus welchen Gründen? Wie fließen die Ergebnisse dieser Prüfungen konkret in Investitions-, Liefer- oder Beteiligungsentscheidungen ein? Falls solche Analysen nicht systematisch erfolgen: Warum nicht?
3. Wie stellt Siemens Energy sicher, dass bei Wasserkraftprojekten, an denen das Unternehmen beteiligt ist oder Ausrüstung liefert, internationale Menschenrechts- und Umweltstandards – insbesondere im Hinblick auf indigene Rechte, wirksame Konsultationsverfahren und angemessene Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen – nicht nur zugesichert, sondern auch tatsächlich umgesetzt und überwacht werden? Bitte erläutern Sie hierbei:
welche verbindlichen Kriterien und Prüfprozesse angewendet werden, wie deren Einhaltung über die Projektlaufzeit kontrolliert wird, und welche Konsequenzen bei festgestellten Verstößen folgen.
Skandalöse Kündigung einer Betriebsrätin
Im Anschluss an die von unserer Partnerorganisation GegenStrömung eingebrachten Fragen möchte ich nun zu den Punkten übergehen, die wir als Dachverband selbst im Rahmen unseres Gegenantrags adressieren.
„Let’s make tomorrow different today“ – das zentrale Leitmotiv dieser Aktiengesellschaft, ein Motto, welches Mut verspricht. Aber zugleich sehen wir, dass dieser Anspruch die Wirklichkeit unseres Unternehmens bislang nicht widerspiegelt. Ein Unternehmen, das von Wandel spricht, darf nicht an den Grundpfeilern rütteln, die seine innere Stabilität sichern. Zuerst das Fundament – dann der Rest.
Doch genau das, Risse im Fundament, werden sichtbar. Die Siemens Energy Geschäftsstelle in Erlangen hat der Betriebsrätin Isabella Paape (wie schon bereits von Herrn Wehnert angesprochen) , am 12.11.2025 ohne nachvollziehbare Begründung, fristlos gekündigt. Ich zitiere aus unserem Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt vier:
„Nach übereinstimmenden Berichten wurde sie [massiv] unter Druck gesetzt […]. Die IG Metall bekundete öffentlich Solidarität; Frau Paape musste Rechtsschutz sowie eine Gemaßregelten-Unterstützung in Anspruch nehmen.“ Weiter heißt es: „Die von Frau Paape beauftragte Rechtsanwältin Alina Arnold (AfA Rechtsanwälte Nürnberg) erklärte, dass das Unternehmen eine vom Arbeitsgericht Nürnberg angebotene Verfahrensbeschleunigung abgelehnt habe – eine Vorgehensweise, die sie als „nicht nachvollziehbare Verzögerungstechnik“ bezeichnete. Der zuständige Richter am Arbeitsgericht Nürnberg deutete an, dass die Kündigung substanzlos sei.“
Die Beschäftigten bei Siemens Energy berichten seit Jahren von einer grundsätzlich sehr guten Arbeitsatmosphäre und einem respektvollen Umgang. Umso weniger passt dieser Fall ins Bild; und genau deshalb wirft er Fragen auf:
- Der Geschäftsführung in Erlangen wird die Behinderung der Betriebsratsarbeit sowie der BR-Wahlen vorgeworfen – Tatbestände nach § 119 BetrVG. Hat der Vorstand eine interne Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Führungskräfte hier eine Straftat begangen haben, die das Unternehmen einem massiven strafrechtlichen und medialen Risiko aussetzt? Wie hoch sind die hierfür bereits gebildeten Rückstellungen für Anwalts- und Prozesskosten?
- Ist Ihnen bekannt, was die Siemens Energy Business Conduct Guidelines Ihres eigenen Hauses auf Seite 12 unter Tarif- und Vereinigungsfreiheit, Satz zwei und drei, beinhalten? Das laufende Verfahren entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Einhaltung interner Richtlinien zu überwachen. Ein Verstoß gegen diese stellt einen internen Compliance-Fall dar. Wurde der Fall Paape offiziell als Compliance-Vorfall (Case) erfasst? Ich frage ausdrücklich nicht nach dem rechtlichen Ausgang des Kündigungsverfahrens, sondern nach der konkreten Anwendung unserer Konzernrichtlinien.
- Werden personelle Maßnahmen gegen Betriebsratsmitglieder bei Siemens Energy durch eine von der Personalabteilung vollkommen unabhängige Compliance-Instanz auf Verstöße gegen die von mir zitierten Regeln geprüft, oder entscheidet die Personalabteilung in eigener Regie über die Auslegung unserer internen Schutzregeln?
- Wie schon zuvor angesprochen, sind viele Beschäftigte bei Siemens Energy nachweislich zufrieden und voller Lob – wie erklärt sich dann ausgerechnet dieser Ausreißer in der sonst so stabilen Unternehmenskultur? Hat die Zufriedenheit hier ausnahmsweise mal eine Pause eingelegt?
Verschärfter Interessenskonflikt um Veronika Grimm
Und während wir über Verantwortung, Transparenz und gelebte Unternehmenskultur sprechen, lohnt sich auch ein Blick auf eine weitere Ebene: jene, auf der Aufsicht und öffentliche Verantwortung zusammenfallen. Weiterhin bezweifeln wir, dass Veronika Grimm unabhängig Entscheidungen treffen kann. Unserem Gegenantrag können Sie folgendes entnehmen:
„Der [ebenfalls bereits angesprochene] Interessenskonflikt ist [offensichtlich] : Veronika Grimm fungiert nun auch als Beraterin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Sachen Energie‑ und Wettbewerbspolitik (neben der Tätigkeit als Wirtschaftsweise), während das BMWE mit der EU-Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens nach Art 107f. AEUV über Gaskraftwerke verhandelt, wovon Siemens Energy sehr wahrscheinlich stark profitieren würde. Auf der letzten Hauptversammlung verneinte Herr Kaeser die Frage nach dem Interessenskonflikt von Frau Grimm, da durch Ausschreibungen der Wettbewerb weiter gewährleistet werde.“
Doch möchte ich folgendes fragen:
- Sehr geehrte Frau Grimm, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund Ihrer neuen Funktion als Beraterin des BMWE die Möglichkeit von Interessenskonflikten? Sehen Sie aus Ihrer Sicht Überschneidungen oder Risiken, die nun anders zu bewerten sind als im vergangenen Jahr?
- Wurde Ihre zusätzliche Tätigkeit für das BMWK intern als möglicher Compliance‑Sachverhalt geprüft, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
Meine Damen und Herren,
wer „Let’s make tomorrow different today“ sagt, muss auch heute handeln. Genau daran wird sich Siemens Energy messen lassen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.








