Gegenantrag zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Der Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat ist zu hoch. Der überwiegende Teil des Bilanzgewinns sollte für Maßnahmen zur Wiedergutmachung und Prävention von Schäden durch den Einsatz von Heckler-&-Koch-Waffen in Konfliktregionen verwendet werden.
Heckler & Koch profitiert wirtschaftlich mehr denn je vom Verkauf von Kleinwaffen, deren Einsatz über Jahrzehnte in zahlreichen Konfliktregionen dokumentiert ist. Kleinwaffen gehören weltweit zu den tödlichsten Waffensystemen für die Zivilbevölkerung, da sie leicht weitergegeben, illegal gehandelt und über Jahrzehnte genutzt werden können.
Während Heckler & Koch sich öffentlich zu verantwortungsvollem Handeln und einer restriktiven Exportpolitik bekennt, zeigen verschiedene Fälle, dass zwischen Anspruch und Realität weiterhin eine erhebliche Lücke besteht.
Dazu gehören unter anderem der Einsatz von H&K-Waffen in Konflikten und Menschenrechtsverletzungen sowie die Weiterverbreitung ehemaliger Exportwaffen, aktuell etwa auch wieder im brutalen Krieg im Sudan.
Die fällige Zahlung aus dem Urteil zu den illegalen Waffenexporten nach Mexiko (siehe unseren Gegenantrag zu TOP 4) muss aus dem Bilanzgewinn finanziert werden und darf nicht zulasten der Allgemeinheit oder durch weitere Verzögerungen aufgeschoben werden. Die Geldauflage ist weder unverhältnismäßig noch eine externe Belastung, sondern eine Konsequenz der eigenen Geschäftstätigkeit und der damals unzureichenden Exportkontrolle von Heckler & Koch.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht angemessen, Gewinne auszuschütten, solange keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen früherer und aktueller Waffenlieferungen zu mildern und aufzuarbeiten.
Gegenantrag zu TOP 3: Entlastung des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands der H&K AG für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Vorstand der H&K AG wird seiner eigenen Verantwortung für Menschenrechte, Konfliktprävention und eine nachhaltige Unternehmensführung weiterhin nicht ausreichend gerecht.
Bei Kleinwaffen endet die Verantwortung nicht am Werktor und nicht mit einer staatlichen Exportgenehmigung. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Sudan und anderen Konfliktregionen zeigen: Eine Genehmigung durch staatliche Stellen ersetzt keine eigene unternehmerische Verantwortung.
Heckler & Koch betont regelmäßig seine Selbstbeschränkung durch die sogenannte „Grüne-Länder-Strategie“ und stellt dar, nur verantwortbare Lieferungen zu unterstützen. Diese Selbstdarstellung steht jedoch weiterhin im Spannungsverhältnis zu bekannten Fällen und Risiken entlang der Liefer- und Nutzungsketten.
USA: „Für den einen Tag bereit“ Das Geschäft mit der Angst und Waffenkult im US-Zivilmarkt als Wachstumstreiber
Während sich Heckler & Koch (H&K) hierzulande als zuverlässiger Partner von Sicherheitsbehörden präsentiert, liegt der Schwerpunkt in den USA auf dem Zivilmarkt. Insgesamt machte das US-Geschäft im vergangenen Jahr rund ein Viertel des Konzernumsatzes aus – fast alles davon fällt auf den Zweig „USA-Zivil“ (Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025 der H&K AG, S. 9). Der Umsatz im Behördengeschäft belief sich in den USA auf rund 5 Millionen Euro, wohingegen der Umsatz mit dem US-Zivilmarkt nah an die 100 Millionen Marke reichte (ibid., S. 11). Für Heckler & Koch ist der Zivilmarkt in den USA also zentral und das US-Geschäft soll weiter gestärkt werden.
In der dortigen Werbung sind die Kleinwaffen nicht in den Händen freundlicher Sicherheitskräfte, neben Bekenntnissen zur Nachhaltigkeit und Bildern von Windrad-Idyill abgebildet. Stattdessen springen „Magapalooza“-Rabattangebote auf der US-Website ins Auge. Heckler & Koch buhlt in den USA unter der Marke H&K USA u.a. mit der Pistole CC9 um zivile Kundschaft. Diese kann durch ihre kleine Größe im Alltag verdeckt getragen werden, um für „den einen Tag“ bereit zu sein. Neben mit dramatischer Musik unterlegten Werbevideos, heißt es auf der US-Homepage dazu: „Everyday concealability, that day capability“. Wie bereits im vergangenen Jahr kritisiert, bedient Heckler & Koch mit einem solchen Marketing weiterhin den gefährlichen Mythos, Schusswaffen würden ihre Besitzer*innen sicherer machen und dienten ausschließlich der persönlichen Selbstverteidigung. Dabei warnen Expert*innen genau vor dem Gegenteil: Der Besitz bzw. das Tragen von Schusswaffen erhöhe das Risiko von Tötungsdelikten, Selbstmorden oder unbeabsichtigten Verletzungen. Der Einsatz von Waffen zur legalen Selbstverteidigung sei hingegen äußerst selten. Neunmal so viele Menschen geben an, Opfer einer Person mit einer Schusswaffe geworden zu sein, als durch eine Schusswaffe geschützt worden zu sein.
Auf Nachfrage auf der vergangenen Hauptversammlung, auf was für einen Tag sich Heckler & Koch denn in seinem US-Marketing zur CC9 genau beziehe, antwortete der Vorstand, man meine den Tag, an dem sich die Besitzerin oder der Besitzer der Waffe im Rahmen des geltenden US-Rechts gegen einen etwaigen rechtswidrigen Angriff verteidigen muss. Angesichts von fast 15.000 getöteten und rund 26.000 verletzten Menschen durch Schusswaffengewalt im vergangenen Jahr in den USA sowie bereits 200 gemeldeten Fällen von Schießereien auf Menschenmengen allein in diesem Jahr (Stand: 22. Juni 2026), wirkt diese Antwort zynisch, fast schon naiv und wird der Verantwortung eines Kleinwaffenherstellers nicht gerecht.
Sudan: Anspruch und Wirklichkeit globaler Waffenverantwortung
Der brutale Krieg im Sudan zeigt erneut, welche Folgen die weltweite Verbreitung von Kleinwaffen haben kann. Er hat Hunderttausende Menschenleben gefordert und mehr als 11 Millionen Menschen vertrieben. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind rund 25 Millionen Menschen – etwa die Hälfte der sudanesischen Bevölkerung – auf dringende humanitäre Hilfe angewiesen, um eine Hungersnot abzuwenden. Berichte über Waffen von Heckler & Koch in sudanesischen Konflikt machen deutlich, dass auch historische Lieferungen und Lizenzproduktionen langfristige Auswirkungen haben können.
Heckler & Koch erklärt regelmäßig, verantwortungsvoll mit Waffenexporten umzugehen. Gleichzeitig zeigen Konflikte weltweit, dass Waffen aus früheren Lieferungen über Jahrzehnte weiter genutzt werden können. Das Unternehmen sollte sich daher auch damit auseinandersetzen, welche Erkenntnisse und Konsequenzen sich daraus für aktuelle Waffengeschäfte ergeben. Eine Verantwortung für Menschenrechte darf nicht nur für den Zeitpunkt des Verkaufs gelten.
Gegenantrag zu TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats der H&K AG für das Geschäftsjahr 2025 nicht zu entlasten.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollfunktion hinsichtlich der langfristigen menschenrechtlichen Risiken des Geschäftsmodells von Heckler & Koch nicht ausreichend wahrgenommen.
Lizenzproduktionen: Verantwortung endet nicht mit Vertragsende
Heckler & Koch verweist häufig darauf, dass bestimmte Waffen nicht mehr direkt durch das Unternehmen geliefert werden. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz.
Über Jahrzehnte wurden H&K-Waffen auch über Lizenzproduktionen in anderen Staaten hergestellt. Gerade bei älteren Lizenzproduktionen stellt sich die Frage, wie das Unternehmen seine Verantwortung wahrnimmt, wenn diese Waffen später in Konfliktregionen auftauchen.
Besonders relevant ist dies im Zusammenhang mit der Türkei. Dort wurden H&K-Waffen beziehungsweise Waffenmodelle auf Grundlage früherer Lizenzvereinbarungen produziert. Auch wenn vertragliche Einflussmöglichkeiten nach Ablauf entsprechender Zeiträume begrenzt sein mögen, endet die menschenrechtliche Verantwortung eines Waffenherstellers nicht automatisch.
Dies zeigt sich auch am Beispiel Sudan: Dort tauchen Waffen auf, die mit früheren Lizenzproduktionen und historischen Exportstrukturen in Verbindung gebracht werden. Der Aufsichtsrat muss sicherstellen, dass H&K nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch prüft, welche Folgen das eigene Geschäftsmodell weltweit hat.
Mexiko: Keine ausreichende Übernahme von Verantwortung
Der Skandal um illegale Waffenexporte nach Mexiko bleibt ein zentrales Beispiel für die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Zwischen 2006 und 2009 gelangten H&K-Gewehre trotz bestehender Exportbeschränkungen in mexikanische Bundesstaaten, in denen massive Menschenrechtsverletzungen dokumentiert wurden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2024 ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zu illegalen Waffenexporten. Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro Strafe zahlen, damit die Erlöse aus dem illegalen Geschäft nicht im Unternehmen verbleiben.
Bis heute ist jedoch keine vollständige Übernahme der daraus resultierenden Verantwortung erkennbar, da H&K weiterhin gegen die Entscheidung juristisch vorgeht und die Strafzahlung als „unverhältnismäßig“ ansieht. Dabei sollte dem Vorstand nicht nur aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten klar sein, dass es keinerlei Anreiz geben darf, illegale Geschäfte auch nur zu planen. Es muss daher gerade in diesem Fall deutlich werden, dass nicht nur die erzielten Gewinne, sondern der gesamte Verkaufspreis nicht nur theoretisch eingezogen werden kann, wie es das Gesetz vorsieht, sondern auch tatsächlich in der Praxis eingezogen wird.
Ein Unternehmen, das für sich eine besondere Verantwortung bei Waffenexporten beansprucht, darf sich nicht über Jahre juristisch gegen Konsequenzen aus einem eigenen Fehlverhalten stellen. Verantwortung bedeutet auch, Konsequenzen anzuerkennen, Urteile unabhängiger Gerichte anzuerkennen und zur Aufarbeitung beizutragen.
Ukraine: Risiko der Weiterverbreitung und Einsatz durch nichtstaatliche Akteure
Die Lieferung deutscher Waffen an die Ukraine wird mit der Unterstützung gegen den russischen Angriffskrieg begründet. Gleichzeitig entstehen bei allen Waffenlieferungen Risiken hinsichtlich Kontrolle, Weitergabe und späterer Verfügbarkeit.
Medienberichte über Waffen auf Schwarzmärkten und die Gefahr einer illegalen Weiterverbreitung zeigen, dass auch bei legitimen staatlichen Empfängern langfristige Kontrollprobleme bestehen.
Dies betrifft auch Heckler & Koch. Bekannt ist, dass H&K-Waffen an ukrainische Streitkräfte geliefert wurden und dass Waffen auch im Umfeld des Asow-Regiments genutzt wurden.
Der Vorstand hat bisher nicht hinreichend offengelegt, welche konkreten Kontrollmechanismen für H&K-Waffen in der Ukraine bestehen, wie das Unternehmen Risiken der Weitergabe bewertet und ob und wie Erkenntnisse über mögliche illegale Verbreitung in die eigene Export- und Risikobewertung einfließen. Eine verantwortungsvolle Waffenproduktion endet nicht mit dem Zeitpunkt der Auslieferung.
Kooperation mit Rheinmetall: Gilt die „Grüne-Länder-Strategie“?
Die Zusammenarbeit mit Rheinmetall erweitert die strategische Bedeutung von H&K innerhalb der deutschen Rüstungsindustrie. Gerade angesichts wachsender Rüstungsausgaben und einer zunehmenden Bedeutung von Waffenexporten muss H&K offenlegen, welche langfristigen strategischen Ziele mit der Kooperation verfolgt werden, wie menschenrechtliche Risiken bewertet werden, und welche gemeinsamen Standards für Exportkontrolle und Lieferketten gelten. Anders als H&K hat Rheinmetall keine eigenen Richtlinien in Bezug auf Rüstungsexporte in Konflikt- und Kriegsregionen.
Eine stärkere Einbindung in größere Rüstungskonzerne darf nicht dazu führen, dass Verantwortung zwischen Unternehmen verteilt und damit de facto abgeschwächt wird.
Kontakt:
Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre
dachverband[at]kritischeaktionaere.de
Tel. 0221 599 56 47







