HeidelbergCement nach RWE zweitgrößter Klimakiller: Unsere Gegenanträge

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Vorstand der HeidelbergCement AG kommt seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nach. Die HeidelbergCement AG hält immer noch an zahlreichen Projekten mit erheblichen Menschenrechtsrisiken fest. Der Vorstand hat bisher noch keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen, dass dabei Menschenrechte vollumfassend geachtet werden.

Indonesien: Bergbauprojekt mit rechtlichen, vor allem aber erheblichen ökologischen Risiken

Der Bergbau auf der indonesischen Insel Java würde mindestens 35.000 Menschen den Zugang zu lebensnotwendigen Wasserressourcen rauben und zu Wasserknappheit in der Landwirtschaft führen. Eine klare Mehrheit der lokalen Bevölkerung hat sich gegen das Vorhaben von Indocement, ein Tochterunternehmen von HeidelbergCement, ausgesprochen, eine Zementfabrik am Kendeng-Gebirge zu errichten.

Die indonesische Menschenrechtsaktivistin Gunarti warnte: „Wenn HeidelbergCement das Karstgebirge in meiner Heimat zerstört, raubt es unsere Lebensgrundlage. Außerdem ist der Konzern einer der größten Klimasünder.“ (siehe auch Gegenantrag zu TOP 4)

Immerhin erkennt HeidelbergCement jetzt an, dass das in Indonesien geltende nationale Raumplanungsgesetz (Nr. 26/2007) inkl. der Gesetze für die regionalen Ebenen und das sog. Omnibus-Gesetz (Nr. 11/2020) zu einer juristischen wie politischen Ausnahmesituation geführt haben. Ob das konkrete Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Indocement hat, muss abgewartet werden. In Anbetracht des seit dem 25.11.2021 bis zum 25.11.2023 teilweisen Moratoriums für das Omnibus-Gesetz Nr. 11/2020 versprach Indocement, von allen Handlungen Abstand zu nehmen, welche „in dieser unklaren Situation zu weiteren politischen Spannungen bzw. rechtlichen Problemen führen könnten“.

Westsahara: Selbstbestimmungsrecht nicht geachtet

Das Europäische Gericht (EuG) hat mit seinem neuesten Urteil vom 29. September 2021 Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko annulliert, da diese ohne die Zustimmung des Volkes der Westsahara dessen Selbstbestimmungsrecht verletzen. Das Gericht betonte dabei, dass die Frente Polisario auch in wirtschaftlichen Fragen als repräsentativ für das Volk der Westsahara anzusehen ist, was HeidelbergCement bisher abgestritten hat.

Der Konzern betreibt zwei Zementmahlwerke in der von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara, und dies ohne jemals mit der Frente Polisario in Kontakt gewesen zu sein. Die in den Werken hergestellten Baustoffe sind essentiell für den von der Besatzungsmacht durchgeführten Infrastrukturausbau, welcher laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags ein Kriegsverbrechen begründet. HeidelbergCement sollte sich endlich aus den kontroversen Geschäften in besetzten Gebieten zurückziehen und seine Unterstützung der Besatzung aufgeben.

Westjordanland: Weiterhin völkerrechtswidrige Geschäftstätigkeiten

HeidelbergCement hält sich weiterhin – durch das Tochterunternehmen Hanson Israel – nicht an das Völkerrecht mit dem Betrieb des Steinbruchs im von Israel besetzten Westjordanland und bricht dieses (z.B. die UN-Resolution 2334) zudem entgegen den Aussagen des Vorstandsvorsitzenden auf den beiden letzten Jahreshauptversammlungen, der erklärt hatte, es habe nur einige Lieferungen gegeben und man fördere keine Bauprojekte im Westjordanland aktiv. Eine unabhängige Untersuchung von Forschern vor Ort hat ergeben, dass Hanson Israel in den Jahren 2019 bis 2021 über 150 Betonlieferungen an Baustellen in israelischen Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem getätigt hat. Die überwiegende Mehrheit dieser Lieferungen wurde für den Bau von Wohngebäuden verwendet, darunter Häuser und Wohnkomplexe in den Siedlungen Efrat, Nokdim, Ramat Shlomo und Migron. Diese Häuser haben es Tausenden von israelischen Siedlern ermöglicht, sich in den besetzten palästinensischen Gebieten illegal niederzulassen.

Zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zu entlasten.

Begründung:

Der Aufsichtsrat kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, den Vorstand anzuweisen und zu kontrollieren, effektive Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen.

HeidelbergCement nach RWE zweitgrößter Klimakiller

In Deutschland ist HeidelbergCement nach RWE das börsennotierte Unternehmen mit dem höchsten Kohlendioxid-Ausstoß. Der Aufsichtsrat hätte zweifelhafte Aussagen des Vorstandsvorsitzenden Dominik von Achten verhindern oder nachträglich korrigieren müssen. Von Achten sagte in einem Zeitungsnterview: „Klar ist, dass unser CO2-Ausstoß hoch ist. Aber wir können uns auch nicht über Nacht komplett ändern. … Ich fühle mich nicht als Klimasünder.“
(Süddeutsche Zeitung, 18.10.2021)

Kaum sinkende Treibhausgasemissionen, kein Klimaziel für vor- und nachgelagerte Emissionen

HeidelbergCement kann weiterhin nicht transparent und nachvollziehbar darlegen, wie der Konzern die massiven Treibhausgasemissionen aus seiner Produktionsweise schon kurzfristig deutlich reduzieren kann, geschweige denn bis 2050 klimaneutral sein kann. Es ist kurzsichtig und wenig verantwortungsvoll, die nötigen Transformationsprozesse auf die 2030er und 2040er Jahre aufzuschieben.

Gegenüber 2020 sind die Treibhausgasemissionen von HeidelbergCement in 2021 um noch nicht einmal 2 Prozent auf 565 kg CO2 pro Tonne zementartigem Material gesunken. In diesem Tempo sind die Klimaziele nur schwer zu erreichen und unvereinbar mit den Wachstumszielen, solange die Produktion weiter maßgeblich mit massiven Treibhausgasemissionen einhergeht.

Zwar hat HeidelbergCement die „Business Ambition for 1.5°C Commitment“ unterzeichnet, um zu zeigen, dass man das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ernst nehme. Aber es fehlen noch immer klare Klimaziele mit ambitionierten Reduktionsschritten für die vor- und nachgelagerten Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3).

Der Vorstand muss endlich einen glaubhaften Plan vorlegen, bis wann und vor allem auf welche Weise die Scope 3-Emissionen gemäß den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens reduziert werden sollen.

Bei den Emissionen muss HeidelbergCement auch endlich für Transparenz sorgen und die Emissionen für Scope 1, 2 und 3 im Geschäftsbericht ausweisen. Dies ist weiterhin nicht der Fall.

Nur Hälfte des Umsatzes ist taxonomiefähig

Dass HeidelbergCement noch einen weiten Weg vor sich hat, um wirklich zukunftsfähig zu werden, zeigt ein Blick in die Kennzahlen der EU-Taxonomie: Nur knapp über die Hälfte des Umsatzes sind überhaupt taxonomiefähig, können also nach EU-Kriterien potenziell helfen, Umwelt, Klima und Biodiversität zu schützen. Wie viel Prozent davon auch tatsächlich taxonmiekonform ist, wird erst im nächsten Geschäftsbericht ersichtlich werden.

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