43 Fragen zur Hauptversammlung der HeidelbergCement AG / Klima- und Umweltschutz, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, Lieferkettengesetz, Geschäftstätigkeit in Indonesien, Palästina und Westsahara
A. Fragen zu Klimaschutz und Klimazielen
1. Der Vorstandsvorsitzende von HeidelbergCement, Dominik von Achten, sagte im Herbst letzten Jahres in einem Zeitungsinterview: „Klar ist, dass unser CO2-Ausstoß hoch ist. Aber wir können uns auch nicht über Nacht komplett ändern. … Ich fühle mich nicht als Klimasünder.“ (Süddeutsche Zeitung, 18.10.2021) Herr Achten, wie fühlen Sie sich dann?
2. Herr Achten, es geht nicht darum, dass sich HeidelbergCement über Nacht komplett ändert, aber es geht schon darum, dass die Reduktionsziele ehrgeiziger sein sollten. Sie sollten durchaus früher als 2050 in der Lage sein, über das gesamte Produktportfolio hinweg CO2-neutralen Beton anzubieten.
3. Nimmt HeidelbergCement alle Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change für sich auch als Handlungsaufforderung wahr, die Natur und Umwelt bzw. das Klima proaktiv zu schützen und sich beispielsweise positiv mit einer allgemeinen und weltweiten Bau-, Energie- und Verkehrswende zu identifizieren und diese Ziele proaktiv unterstützen?
4. Wieviel Biomasse verbrennt HeidelbergCement momentan, in welchen Ländern und an welchen Produktionsstandorten?
5. Was sind ihre konkreten Pläne und Ziele bzgl. Holzhackschnitzel- oder Holzpelletverbrennung im Rahmen der Produktionsprozesse?
6. Gibt es konkrete Memoranda of Understanding mit Unternehmen aus der Energieholzindustrie und wenn ja, welche?
7. Gibt es für die Zukunft bei HeidelbergCement konkrete Pläne bzgl. Bioenergie mit Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) und wenn ja welche?
B. Fragen zum Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Lieferkettengesetz
8. Die HeidelbergCement AG kommt ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nach. HeidelbergCement hält immer noch an zahlreichen Projekten mit erheblichen Menschenrechtsrisiken fest. Warum hat der Vorstand noch keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen, dass die Menschenrechte vollumfassend geachtet werden?
9. Gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr Menschenrechts- und Umweltklagen gegen HeidelbergCement? Bitte nennen Sie die drei gravierendsten Fälle.
10. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgestellt, das europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen schaffen soll. Wie ist Ihre Position zu diesem Gesetzentwurf? Welche Regeln finden Sie sinnvoll? Welche Kritikpunkte haben Sie?
11. Ab 2023 müssen Sie gemäß deutschem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorbeugend gegen menschenrechtliche Verstöße im Rahmen Ihrer Auslandsgeschäfte bzw. bei Ihren Zulieferern vorgehen. Was haben Sie konkret dazu an Ihren bisherigen Aktivitäten zur Erfüllung Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geändert?
12. Das deutsche Lieferkettengesetz sieht unter anderem vor, dass die HeidelbergCement AG auf Hinweise von Nichtregierungsorganisationen auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette reagieren muss. HeidelbergCement muss dann wirksame Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Ist HeidelbergCement bereit, mit Nichtregierungsorganisationen über konkrete Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten in den Austausch zu treten?
C. Fragen zur Geschäftstätigkeit in Indonesien und von Indocement
13. Der Bergbau auf der indonesischen Insel Java würde mindestens 35.000 Menschen den Zugang zu lebensnotwendigen Wasserressourcen rauben und zu Wasserknappheit in der Landwirtschaft führen. Eine klare Mehrheit der lokalen Bevölkerung hat sich gegen das Vorhaben von Indocement, einem Tochterunternehmen von HeidelbergCement, ausgesprochen, eine Zementfabrik am Kendeng-Gebirge zu errichten. Warum missachten Indocement und HeidelbergCement dieses Votum?
14. Ist dem Vorstand von HeidelbergCement bewusst, dass durch die Zerstörung des Kendeng-Karstgebirges der dort ansässigen Bevölkerung die Lebensgrundlage geraubt wird?
15. Trotz der missverständlich formulierten Aussage im Gegenantrag TOP 3 (das Unternehmen sei zum einen bereit, das nationale Raumplanungsgesetz Nr 26/2007, inkl. der Gesetze für die regionalen Ebenen und das sog. Omnibus-Gesetz Nr 11/2020 inkl. des teilweise geltenden Moratoriums bis zum 25.11.2023 anzuerkennen und daher sogar von allen Handlungen Abstand zu nehmen, welche in dieser unklaren Situation zu weiteren politischen Spannungen und rechtlichen Problemen führen könnten): Ist sich das Unternehmen dieser politischen bzw. rechtlichen Ausnahmesituation, erstens, bewusst und versucht, zweitens, Handlungen zu vermeiden, welche zu einer Verschärfung der Lage in Indonesien und Kendeng beitragen könnten?
16. Aus welchen Quellen bzw. durch welche Finanzmittel werden die Corporate-Social-Responsibility-Aktivitäten im Landkreis Pati finanziert?
17. Stimmt es, dass Indocement bereits jetzt von geschäftlichen Aktivitäten im Landkreis Pati neben den CSR-Aktivitäten berichtet und, falls ja, um welche konkreten Geschäftstätigkeiten handelt es sich vor Ort? Welche Zwecke verfolgt das Tochterunternehmen Indocement mit CSR-Maßnahmen in Pati?
18. In 2021 berichtete der Vorstand, dass die Investitionsentscheidung u.a. von vier externen Genehmigungen der indonesischen Behörden abhängig sei und den Aussagen der KLHS, der strategischen Umweltplanung, Rechnung getragen werde. Wie verbindlich ist das Bekenntnis zur KLHS für das (Tochter-)Unternehmen und, damit verbunden, welche Bedeutung hat noch der Gerichtsentscheid bzw. die vergleichsweise einfache AMDAL-Umweltfolgenanalyse, welche ja für die konkrete Implementation bzw. erst im späteren Ablauf des Planungs- und Umsetzungsverfahrens (nach dem 2007 auf nationaler Ebene reformierten Raumplanungsgesetz) zum Tragen kommt?
D. Fragen zur Geschäftstätigkeit in der Westsahara
19. HeidelbergCement betreibt über eine Tochtergesellschaft zwei Zementmahlwerke in der von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara. Die in den Werken hergestellten Baustoffe sind essentiell für den von der Besatzungsmacht durchgeführten Infrastrukturausbau, welcher laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags ein Kriegsverbrechen begründet.
Andererseits hat das Europäische Gericht (EuG) mit seinem Urteil vom 29. September 2021 Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko annulliert, da diese ohne die Zustimmung des Volkes der Westsahara dessen Selbstbestimmungsrecht verletzen.
Welche Relevanz haben nach Ansicht von HeidelbergCement die folgenden Kernaussagen des Urteils für seine Aktivitäten und die seiner Tochterunternehmen in der Westsahara und wie begründen Sie dies?
a) die Westsahara hat einen gegenüber Marokko gesonderten und unterschiedlichen Status und dem Volk der Westsahara wird das Selbstbestimmungsrecht zuerkannt [T 279/19, ECLI:EU:T:2021:639, Rn. 301 bzw. Rn. 92]
b) die Einbeziehung der Westsahara in Wirtschaftsabkommen bedarf der Zustimmung des Volkes der Westsahara [T 279/19, ECLI:EU:T:2021:639, Rn. 194]
c) die Zustimmung des Volkes der Westsahara kann nicht durch jene der örtlichen (größtenteils marokkanischen) Bevölkerung ersetzt werden [T 279/19, ECLI:EU:T:2021:639, Rn. 337 und 371]
20. HeidelbergCement hatte laut Eigenaussage keinen Kontakt mit der Frente Polisario und begründete dies auf der letztjährigen Hauptversammlung wie folgt: „Mit Frente Polisario haben wir in diesem Zusammenhang keinen Kontakt, da diese lediglich als politische Vertretung für völkerrechtlichen Fragen anerkannt wurden.“
Das Europäische Gericht hat im o.g. Urteil explizit die „Repräsentativität“ der Frente Polisario für das Volk der Westsahara im Rahmen der Wirtschaftsabkommen zuerkannt [T 279/19, ECLI:EU:T:2021:639, Rn. 108].
Achtet HeidelbergCement das Urteil des Europäischen Gerichts und wird der Konzern nun mit Frente Polisario Kontakt aufnehmen? Wenn nicht, wieso nicht?
21. Außerdem antwortete HeidelbergCement 2021: „Wir gehen dennoch davon aus, dass die lokale Bevölkerung mit unseren Geschäftstätigkeiten einverstanden ist. Zum einen sind Minderheitsaktionäre der lokalen sahrauischen Bevölkerung in unser Geschäft investiert, zum anderen wurden uns von den durch die lokale Bevölkerung gewählten behördlichen Vertretern die notwenigen Genehmigungen erteilt.“
a) Meint HeidelbergCement mit der „lokalen Bevölkerung“ die mehrheitlich aus marokkanischen Siedler:innen bestehende, zur Zeit in den besetzten Gebieten lebende Bevölkerung?
b) Geht HeidelbergCement davon aus, dass diese repräsentativ für das sahrauische Volk ist?
c) Geht HeidelbergCement davon aus, dass Zustimmung der lokalen Bevölkerung für seine Projekte ausreichend wäre, wenn das Gericht urteilte, dass die Zustimmung des sahrauischen Volkes bei Wirtschaftsabkommen nicht durch jene der lokalen Bevölkerung ersetzt werden kann?
d) Wurden die genannten Genehmigungen von Behörden der Besatzungsmacht Marokko ausgestellt?
22. Die in der besetzten Westsahara aktive Tochtergesellschaft kauft für die Zementproduktion laut Aussage von HeidelbergCement „zusätzliche Rohstoffe von Firmen in sahrauischen Besitz“.
a) Um welche Rohstoffe handelt es sich und um welche Mengen?
b) Welche Rohstoffe und wieviel davon bezieht HeidelbergCement aus der Westsahara?
E. Fragen zu Geschäftstätigkeit im Westjordanland und von Hanson Israel
23. Seit Anfang 2019 bemühen Sie sich um den Verkauf des im besetzten Westjordanland gelegenen Steinbruchs Nahal Raba, der an die Bedingung geknüpft war, dass er angesichts der Erschöpfung des Rohstoffs im bestehenden Steinbruch erweitert wird. Auf der letzten Hauptversammlung erklärten Sie, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden nun alle Einsprüche gehört haben und sich in der Endphase der Überprüfung befinden. Haben Sie eine Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs Nahal Raba erhalten? Wenn ja, hat der Verkauf stattgefunden? Wenn nicht, ist der Steinbruch noch in Betrieb? Bitte geben Sie die genaue Menge des seit 2019 aus dem Steinbruch gewonnenen Materials an.
24. Auf der letzten Hauptversammlung erklärten Sie, dass die Entscheidung, den Steinbruch Nahal Raba zu verkaufen, anstatt ihn zu schließen, auf der Empfehlung einer Veröffentlichung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus dem Jahr 2008 beruht. In dieser Veröffentlichung heißt es: „Der vorschnelle Rückzug aus Ländern aufgrund der dortigen Menschenrechtssituation oder der übereilte Abbruch von Geschäftsbeziehungen mit Zulieferfirmen mit Defiziten wird die Situation vor Ort nicht verbessern, sondern in den meisten Fällen verschlimmern.“ Der von HeidelbergCement eingeleitete Verkaufsprozess für den Steinbruch Nahal Raba läuft bereits seit mindestens drei Jahren, so dass er nicht als „vorschneller Rückzug“ betrachtet werden kann. Können Sie in diesem Zusammenhang bitte klarstellen, ob HeidelbergCement weiterhin an der Erweiterung des Steinbruchs Nahal Raba auf zusätzliches Land ohne die Zustimmung der lokalen palästinensischen Landbesitzer festhält, um die Anlage zu verkaufen, anstatt sie zu schließen, und wenn ja, warum?
25. Wenn Sie sich weiterhin verpflichten, den Steinbruch von Nahal Raba als Vorbedingung für seinen Verkauf zu erweitern, würden Sie dann bitte den gesamten Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer offenlegen, damit die Aktionäre ihn einsehen können?
26. Auf der letzten Jahreshauptversammlung erklärten Sie, dass das Hanson-Betonwerk Atarot im besetzten Ost-Jerusalem im Februar 2020 im gegenseitigen Einvernehmen der Aktionäre mit minimaler Kapazität wieder in Betrieb genommen wird, um die für einen Verkauf erforderlichen Nutzungsrechte zu sichern. Können Sie genau erläutern, auf welchen Verkauf Sie sich bezogen haben, als Sie einen Verkaufsvertrag für die Atarot-Anlage abgeschlossen haben, und welche Nutzungsrechte durch die Wiedereröffnung der Anlage gesichert werden mussten?
27. Am 12. Februar 2020 veröffentlichte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte einen Bericht über die Datenbank von Unternehmen, die an verschiedenen Aktivitäten in israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind. Obwohl die Kategorie (g) der aufgelisteten Aktivitäten die „Nutzung natürlicher Ressourcen“ aus den besetzten palästinensischen Gebieten „für geschäftliche Zwecke“ betraf, wurde HeidelbergCement in der Liste der in der UN-Datenbank aufgeführten Wirtschaftsunternehmen nicht aufgeführt. Können Sie klarstellen, ob die Entscheidung von HeidelbergCement, das Werk in Atarot wieder zu eröffnen, nach der Veröffentlichung der UN-Datenbank am 12. Februar 2020 getroffen wurde?
28. Auf der letzten Hauptversammlung erklärten Sie, nachdem Sie auf drei Baustofflieferungen an israelische Siedlungen im Westjordanland aufmerksam gemacht worden waren, dass Sie die Baustofflieferungen des Werks Atarot umfassend geprüft und eine umfassendere Überprüfung eingeleitet haben, bei der „einige zusätzliche Lieferungen“ an Siedlungen festgestellt wurden. Ist Ihnen bekannt, dass eine unabhängige Untersuchung von Forschern vor Ort aufgedeckt hat, dass Ihre Tochtergesellschaft Hanson Israel zwischen 2019 und 2021 mehr als 150 Betonlieferungen an Baustellen in israelischen Siedlungen im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, geliefert hat, von denen die überwiegende Mehrheit für den Bau von Wohngebäuden, einschließlich Häusern und Wohnkomplexen, in den Siedlungen Efrat, Nokdim, Ramat Shlomo und Migron verwendet wurde? Wurden diese Lieferungen bei der von Ihnen im letzten Jahr durchgeführten Prüfung festgestellt? Wenn ja, warum wurden diese Feststellungen nicht an die Aktionär*innen weitergegeben? Wenn nicht, warum konnte bei Ihrer Prüfung nicht festgestellt werden, dass Ihre Tochtergesellschaft im Rahmen ihrer normalen Geschäftspraxis Baumaterialien an israelische Siedlungen liefert?
29. Würden Sie bitte den Abschlussbericht, der aus der von Ihnen durchgeführten Prüfung der Lieferung von Baumaterialien an israelische Siedlungen resultiert, einschließlich seines Umfangs und aller Feststellungen, zur Einsichtnahme durch die Aktionär*innen offenlegen?
30. Ist Ihnen bekannt, dass Dutzende von Baustofflieferungen an israelische Siedlungen nachweislich von Hanson-Israel-Einrichtungen auf israelischem Gebiet ausgingen, darunter auch von der Betonfabrik Givat Shaul in West-Jerusalem, und zwar noch in 2021? Werden Sie sich dazu verpflichten, alle Hanson-Betonwerke, einschließlich des Werks in Givat Shaul, zu identifizieren und zu schließen, die im Rahmen ihrer regulären Geschäftspraxis Baumaterialien an israelische Siedlungen liefern? Wenn ja, nennen Sie bitte alle identifizierten Betonwerke und das Datum ihrer geplanten Schließung. Falls nein, welche alternativen Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass diese Lieferungen von Baumaterialien an israelische Siedlungen nicht fortgesetzt werden?
31. Auf der letzten Hauptversammlung erklärten Sie auf die Frage nach den Maßnahmen, die HeidelbergCement ergriffen hat, um künftige Lieferungen von Baustoffen an israelische Siedlungen zu unterbinden, dass Hanson Israel seine Mitarbeiter durch Schulungen und einen Aktionsplan für das Thema sensibilisiert hat. In Anbetracht der Tatsache, dass Hanson Israel in den Jahren 2019 bis 2021 mehr als 150 Lieferungen von Baumaterialien an israelische Siedlungen geliefert hat, ist klar, dass die ergriffenen Maßnahmen völlig unzureichend waren. Werden Sie sich dazu verpflichten, gegen alle Manager von HeidelbergCement und Hanson Israel vorzugehen, die dafür verantwortlich waren, dass Lieferungen an israelische Siedlungen als reguläre Geschäftspraxis zugelassen wurden? Wenn ja, nennen Sie bitte alle verantwortlichen Manager und die entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen, die zur Einsichtnahme durch die Aktionär*innen ergriffen wurden. Wenn nein, warum nicht?
32. Auf der letzten Hauptversammlung haben Sie erklärt, dass Hanson Israel keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen hat, weil dies nach israelischem Recht nicht zulässig wäre. Welches israelische Gesetz verbietet disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Unternehmenspolitik? Könnten Sie bitte den vollständigen Inhalt aller Rechtsgutachten, die Sie erhalten haben und die zu dem Schluss kommen, dass die Ergreifung solcher Disziplinarmaßnahmen gegen lokales Recht verstoßen würde, den Aktionär*innen zur Einsicht zur Verfügung stellen? Gibt es ein entsprechendes deutsches Gesetz, das Disziplinarmaßnahmen gegen deutsche Manager von HeidelbergCement, die für diese Lieferungen verantwortlich sind, verbieten würde?
33. Ist Ihnen bekannt, dass [die Tochtergesellschaft] Hanson Israel im Mittelpunkt des öffentlichen Widerstands von einigen der bekanntesten Umweltorganisationen in Israel sowie von Hunderten von israelischen und palästinensischen Aktivist*innen und Anwohner*innen, lokalen Behörden und Regierungsministerien ist wegen der katastrophalen Schäden, die jeder Plan zur Erweiterung oder Verkauf dem wichtigsten ökologischen Korridor in der Region, der biologischen Vielfalt und der die Rechte der palästinensischen Landbesitzer*innen sowie die Gesundheit und das Wohlergehen Gesundheit und das Wohlergehen tausender palästinensischer und israelischer Bewohner*innen in Gemeinden auf beiden Seiten der Grünen Linie durch Luftverschmutzung und Lärm mit sich bringt?
34. Verstehen Sie, dass die Aktivitäten des Nahal Raba Steinbruchs den schönen Nahal Raba Fluss zerstört haben, der in einem kritischen ökologischen Korridor im Zentrum des Landes liegt, der über einem bedeutenden Grundwasserleiter liegt, der die Palästinenser*innen und Israelis in diesem Gebiet versorgt?
35. Ist Ihnen bekannt, dass der Plan zur Erweiterung des Steinbruchs Hanson Israel in Nahal Raba Teil eines größeren Plans ist, der den Bau eines Industriegebiets und eines Friedhofs auf 3.000 Dunam palästinensischen Landes, was die Besetzung vertiefen und die Annexion des Westjordanlandes vorantreiben, seltene Tier- und Pflanzenarten schädigen und die ökologische und klimatische Verschlechterung der Region verstärken wird?
36. Wurden Sie über die Einwände informiert, die im Jahr 2020 von Hunderten von Einzelpersonen, Gemeinden und Organisationen aus Israel und Palästina gegen den Ausbauplan für den Steinbruch eingereicht wurden, darunter die Natur- und Parkbehörde der israelischen Regierung und SPNI, die Gesellschaft Society for the Protection of Nature in Israel (Israels führende gemeinnützige Umweltorganisation), die Gemeinden Rosh Haayin und Kafr Kassem, die ursprünglichen palästinensischen Landbesitzer*innen aus den Dörfern a-Zawiya, Rafat und Deir Balut sowie Gruppen der Zivilgesellschaft wie EcoPeace, One climate und das Arava-Institut für Umweltstudien Studien? Und wie ist Ihre Haltung dazu?
37. Wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass das israelische Gesundheitsministerium gewarnt hat, dass der Plan ohne die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit vorgelegt wurde? Wie gehen Sie damit um und welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
38. Haben Sie das Gutachten von Dr. Yariv Malihi, dem zentralen Bezirksökologen der israelischen Parkbehörde, als Teil seines Einspruchs erhalten? Wie ist Ihre Haltung dazu? Hanson Israel hat Zugang zu all diesem Material. Das Gutachten ist auf Hebräisch verfügbar.
39. Wissen Sie von dem Schreiben von Rechtsanwalt Michael Sfard, das er am 20. April 2021 an die Zivilverwaltung geschrieben hat, in dem er Sie darüber informierte, dass der angebliche Verkauf des Steinbruchs Nahal Raba mit einem potenziellen Käufer darauf hinweist, dass der Antrag gegen die Kriterien der Zivilverwaltung für die Erweiterung des Steinbruchs verstößt und auf unvollständigen Informationen beruht, und dass der Vorgang den Verdacht aufkommen lässt, dass versucht wurde, ihn durch Betrug zu erlangen, und dass am 28. Februar 2021 bei der israelischen Polizei eine Strafanzeige von Yaara Peretz und Mor Gilboa, israelische Aktivisten der Bewegung für Klimagerechtigkeit, gegen Hanson Israel eingereicht wurde? Wie stehen Sie dazu?
40. Wurden Sie über die öffentlichen Basisaktivitäten gegen Hanson Israel informiert? Einschließlich der Tatsache, dass eine Koalition von zivilgesellschaftlichen Gruppen aus der gesamten Region (OneClimate, Zazim, Ma’an, Breaking The Silence, Democracy for All, Sindyanna of Galiläa, der Block gegen die Besatzung und Kan2Kam) im November 2020 eine Kampagne, die ein Ende der Zerstörungen im Gebiet des „Samaria-Tors“ fordert, und dass am 22. November 2020 Dutzende von Klimaaktivist*innen den Eingang zum Steinbruch blockierten, um gegen die geplante Erweiterung zu protestieren, und dass im März 2021 178 Menschen in Israel und international 990 E-Mails in einer öffentlichen Briefaktion an den Vorstand von HeidelbergCement versandten, in denen sie die Unternehmensleitung aufforderten, den Antrag auf Verlängerung und Erweiterung der Abbaugenehmigung zu widerrufen und nicht weitere 100 Dunam dieses sensiblen und schönen Gebiets zu zerstören?
41. Wir fordern HeidelbergCement auf, einen geplanten Verkauf des Steinbruchs durch Hanson Israel an eine dritte Partei zu stoppen, der die Zerstörung nur fortsetzen würde, und stattdessen fordern wir HeidelbergCement auf, den Betrieb des Steinbruchs vollständig einzustellen und die vollständige ökologische Wiederherstellung des Gebiets Wadi Rabah/Nahal Raba. Sind Sie dazu endlich bereit?
F. Fragen zur Müllverbrennung in der Zementindustrie
42. Der „Antrag der Fa. HeidelbergCement AG, Zementwerk Geseke“: https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/antrag-der-fa-heidelbergcement-ag-zementwerk-geseke-0 gibt Anlass zu mehreren Fragen. Nach den Unterlagen gilt: „TDI-Rückstand ist ein heizwertreicher Feststoff, der bei der Kunststoffproduktion anfällt.“ Was genau enthalten diese Rückstände für Stoffe?
43. „Die chemischen und physikalischen Stoffdaten des TDI-Rückstandes liegen unterhalb den für Ersatzbrennstoffe zugelassenen Gehalten an Chlor, Schwefel, Fluor und Spurenelementen, so dass es zu keiner Verschlechterung der Emissionssituation kommt.“ Gerade da muss man doch mal genau darauf schauen, welche Stoffe nach der Verbrennung entstehen. Finden Sie es nicht verwunderlich, was die Müllverbrennungszementindustrie alles verbrennen darf? Zumal da nur einzelne Aspekte betrachtet wurden. Auch reine Kohlenwasserstoffe, insbesondere die aromatischen, können extrem gefährlich sein und für Dioxine reichen bereits kleine Chlormengen. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
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