Profitmaximierung statt unternehmerischer Verantwortung: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstandes nicht zu entlasten.

Begründung:

Würde es der Vorstand ernst meint mit seinen Bekenntnissen zu Sicherheit und Nachhaltigkeit, müsste er sich von Kunden trennen, die Menschenrechte verletzen oder in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen verstrickt sind.

Im aktuellen Geschäftsbericht präsentiert Hensoldt sein neues Selbstverständnis als Garant für Sicherheit und Stabilität weltweit. Stolz berichten Mitarbeiter*innen darüber, Teil dieses Konzerns sein zu dürfen. Dieser Blick auf Hensoldt verkennt jedoch, dass das Management trotz wachsenden Inlandsgeschäfts weiter an der Strategie der einseitigen Gewinnmaximierung festhält, fragwürdige Expansionspläne vorantreibt sowie Krisen- und Konfliktregionen aufrüstet. Das steht in eklatantem Widerspruch zur Unterzeichnung des UN Global Campact.

Profitmaximierung statt unternehmerischer Verantwortung

Die Hensoldt AG freut sich über „prall gefüllte Auftragsbücher“ und setzt darauf, mit einer „maßgeschneiderten Strategie (…) sein internationales Geschäft über die bestehenden Kernmärkte in Europa hinaus” auszubauen. Dabei sorgen bereits heute zahlreiche Exportgeschäfte des Konzerns für umfangreiche Kritik.

So liefert der Hensoldt-Konzern seit geraumer Zeit das Sensormodul (ARGOS-II) für die Bayraktar TB2-Drohne, der nach Herstellerangaben mittlerweile in 24 Länder exportiert wird.Mit ihrem Exportschlager fliegt das türkische Militär seit 2014 auch völkerrechtswidrige Angriffe im In- und Ausland.

Darüber hinaus exportiert Hensoldt TRS-4D Radarsysteme nach Saudi-Arabien zur Ausstattung von Avante-Fregatten. Diese Fregatten wurden seit 2022 ungeachtet der Grausamkeiten des Jemen-Kriegs nach Saudi-Arabien exportiert. Und das, obwohl die Seeblockaden jemenitischer Häfen durch Saudi-Arabien in jüngster Vergangenheit zu massiver Hungersnot im Jemen beigetragen haben.

Darüber hinaus ist Hensoldt in die Herstellung und Modernisierung des Eurofighters involviert. Auch hier stehen aktuell neue Lieferungen an Saudi-Arabien im Raum. Dies ist besonders heikel, weil die Regierung in Riad erwiesenermaßen Eurofighter im Jemenkrieg eingesetzt hat. Dabei kamen auch zahlreiche Zivilist*innen ums Leben.

Diese Beispiele zeigen: der Geschäfts- und Exportstrategie des Hensoldt-Konzerns fehlen bis heute menschenrechtliche und moralische Eckpfeiler.  Zwar verpflichtet sich der Konzern formell zum UN-Global Compact, doch eigene Selbstbeschränkungen zum Schutz von Menschenrechten will sich der Konzern nicht auferlegen.  Stattdessen versteckt man sich hinter dem Argument, gesetzliche Rahmenbedingungen einzuhalten – wohl wissend, dass die Exportregularien in einer ganzen Reihe seiner Vertriebsstandorte mehr als lückenhaft sind.

Hohe Risiken durch autonome Waffensysteme

Besonders große Hoffnung legt der Konzern im militärischen Luftfahrtmarkt auf das Programm für die Next European Fighter Engine (NEFE) für das Future Combat Air System (FCAS). Das FCAS wird sich aus mehreren Waffensystemen zusammensetzen. Im Zentrum steht das Next Generation Weapon System, in dem ein Kampfflugzeug der sechsten Generation und verschiedene (teil-)autonome Drohnen, sogenannte Remote Carrier sowie eine Air Combat Cloud entwickelt werden. In der Cloud sollen Daten der verschiedenen Plattformen, gestützt durch künstliche Intelligenz, zusammengeführt und analysiert werden, um z.B. Ziele zu identifizieren und mögliche Optionen zur Bekämpfung aufzuzeigen. Autonomie in Waffensystemen und die Nutzung von KI kann aus völkerrechtlicher und ethischer Sicht hochproblematisch sein, zur Eskalation von Konflikten beitragen und zur digitalen Dehumanisierung führen.

Hier sind die beteiligten Konzerne wie Hensoldt dringend gefordert, sich mit den Risiken von Autonomie in Waffensystemen auseinanderzusetzen. Solange kein internationales Regelwerk existiert, sollten Unternehmen selbst klare Standards setzen, damit völkerrechtliche Normen und internationale Menschenrechte durch ihre Produkte nicht unterlaufen oder gebrochen werden. Bisher hat Hensoldt dazu jedoch noch nichts vorzuweisen.

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