Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Während bis Januar 2026 über 130 Marken ihre Verpflichtung zum ACCORD-Pakistan-Abkommen erneuert haben, fehlt Hugo Boss auf dieser Liste. Laut des Open Suply Hubs pflegt Hugo Boss Geschäftsbeziehungen zu zwölf „Tier 1“-Fabriken (Direktlieferanten) in Pakistan. Unabhängige Sicherheitsinspektionen, die im Rahmen des Pakistan-Abkommens durchgeführt wurden, haben in mehreren dieser Fabriken hunderte schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche Sicherheitsmängel festgestellt, von denen viele eine dringende Behebung erfordern. Hugo Boss hat sich aber gegen eine Verlängerung des Pakistan Accord ausgesprochen. Dadurch geben Sie einen verbindlichen, transparenten Sicherheitsmechanismus zugunsten freiwilliger, unternehmenskontrollierter Audits auf, die in der Vergangenheit immer wieder daran gescheitert sind, Leben zu schützen. Auch ein Verweis auf FLA ist hier wenig angebracht, denn das letzte Audit, das die FLA für HUGO BOSS durchgeführt hat, war vor drei Jahren. Außerdem sind die Audits von FLA nur
stichprobenartig.
Hugo Boss unterstützt weiterhin das Bangladesch-RCS Abkommen, den Nachfolger des ACCORD-Abkommens, lehnt das Pakistan-Abkommen jedoch ab. Dies ist nicht verständlich, weil sich in Ihrer Lieferkette mehr Arbeiter*innen in Pakistan als in Bangladesch befinden. Unter den pakistanischen Zulieferbetrieben befinden sich sehr große Fabriken mit teils 5.000 – 10.000 Arbeiterinnen (z.B. Interloop Ltd. und Beacon Impex Pvt Ltd.). Mehrere zehntausend Arbeiter*innen sind also von ihrer Entscheidung betroffen, den Pakistan ACCORD zu verlassen.
Laut dem „Pakistan Accord Initial Safety Inspection Report“ für Ihren Zulieferer Interloop Limited (HD III) vom 9. Dezember 2024 wurden mehrere „sofortige“ und „mittelfristige“ Sicherheitsrisiken identifiziert. Bei Kamal Mills, einem weiteren Zulieferer von Hugo Boss, wurden blockierte Fluchtwege dokumentiert, die Arbeiterinnen im Notfall im Gebäude einschließen können. Die Fabriken weisen extrem niedrige Sanierungsquoten auf und liegen bei den Fristen für lebensbedrohliche Risiken hinter dem Zeitplan zurück. Hugo Boss weigert sich, sie mithilfe des bewährten Prozesses zur Sorgfaltspflicht im Bereich
Menschenrechte zu beheben.
Sie sind überzeugt, dass Sie das deutsche Lieferkettengesetz einhalten, erklären jedoch nicht, wie, abgesehen von der Erwähnung ihres „unabhängigen, konzernweiten Due-Diligence-Systems“, Sie es glaubwürdig und transparent umsetzen. Im Hinblick auf §§ 6 und 7 zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen halte ich ihre Compliance für höchst fragwürdig.
Angesichts dieser unsicheren Lage, die auch eine Gefahr für die Reputation von Hugo Boss birgt, beantrage ich die Nicht-Entlastung des Vorstands.
Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zwischen 2017 und 2026 wurden rund 1000 Arbeiter*innen bei der Hugo Boss eigenen Fabrik in Izmir, Türkei, ohne Abfindung entlassen, oft unter dem Vorwand von „Leistungs-“ oder „Disziplinarproblemen“. Darunter befanden sich rund 300 Gewerkschaftsmitglieder. Dies sind extrem gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten des dortigen Managements. Neben dem türkischen Arbeitsrecht ist auch die ILO-Norm 87 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit verletzt, welche die Türkei unterschrieben hat.
Das Entlassungsverfahren selbst wird auf äußerst erniedrigende Weise durchgeführt: Sicherheitspersonal tritt plötzlich an den Arbeitnehmer heran, fordert ihn auf, seine Sachen zusammenzusuchen, und begleitet ihn aus der Fabrik. Es gibt auch dokumentierte Versuche, Arbeitnehmerinnen zur Unterzeichnung von Kündigungserklärungen zu zwingen, um die Zahlung von Kündigungs- und Abfindungszahlungen zu vermeiden.
Ältere Arbeitnehmer*innen werden systematisch entlassen und durch neue, schlechter bezahlte Arbeitnehmerinnen ersetzt; diese Strategie zielt darauf ab, die Löhne zu drücken.
Die Erfolgsquote von 95 % bei Klagen auf Wiedereinstellung zeigt deutlich, dass diesen Entlassungen die rechtliche Grundlage fehlt. Bis heute haben etwa 1.000 Arbeitnehmer*innen Klagen eingereicht, in denen sie Abfindungen, Kündigungsentschädigungen und Entschädigungen wegen gewerkschaftsbezogener Diskriminierung fordern. In der überwiegenden Mehrheit dieser Fälle haben die Gerichte zugunsten der Arbeitnehmerinnen entschieden.
Weibliche Arbeitnehmerinnen, die 52 % der Belegschaft ausmachen, sind von diesen Belastungen überproportional betroffen. Zu den dokumentierten Fällen zählen Mobbingpraktiken, die unmittelbar nach dem Beitritt der Arbeitnehmerinnen zu einer
Gewerkschaft beginnen. Laut türkischem Recht sind Arbeitgeber verpflichtet, Stillräume und
Kinderbetreuungseinrichtungen an Arbeitsstätten bereitzustellen. Das Hugo-Boss-Werk in
Izmir bietet hingegen keine Kinderbetreuungsdienste an.
Zwischen 2016 und 2018 wurden im Rahmen eines sozialen Dialogs, an dem die Geschäftsleitung von Hugo Boss Deutschland direkt beteiligt war, bedeutende Fortschritte erzielt. In diesem Zeitraum fanden Treffen zwischen der Gewerkschaftsführung und Hugo
Boss Deutschland statt, die Präsenz der Gewerkschaft Teksif am Arbeitsplatz wurde
anerkannt und Betriebsräte wurden ernannt. Doch Hugo Boss änderte plötzlich 2018 seine
Haltung. Das Unternehmen entließ führende Gewerkschaftsmitglieder, die sich an Organisierungsaktivitäten beteiligt hatten, aus ungerechtfertigten und rechtswidrigen
Gründen, ohne Abfindungen oder Kündigungsentschädigungen zu zahlen.
Aus den oben genannten Gründen beantrage ich die Nichtentlastung des Aufsichtsrats.
Dr. Gisela Burckhardt, 6.5.2026







