Bei der Aktionärshauptversammlung 2016 der Daimler AG prangerte Paul Russmann, Geschäftsführer von Ohne Rüstung Leben und Sprecher der Kritischen Aktionäre Daimler, den Export von Militärfahrzeugen an. Neben seinem Gegenantrag stellte Paul Russmann auch kritische Nachfragen an den Vorstand der Daimler AG. Für den Vorstand antwortete Bodo Uebber.
Wir dokumentieren im Folgenden die Fragen von Paul Russmann und die Kernaussagen des Antwortenden in gekürzter Form:
Kein Wort verliert die Daimler AG in ihrem Geschäftsbericht 2015 und auf ihrer Homepage über die Lieferung von Militär-Unimogs und Panzertransporten in kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten. Welche Gründe sprechen dagegen, diesen Geschäftsbereich im Geschäftsbericht 2015 und auf der Website zu erwähnen?
Das Militärgeschäft hat einen so kleinen Umfang, dass es nicht separat im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Es gibt dafür eine extra Webpage. Dieser Internetzugang soll die interessierten Bedarfsträger über das Produktportfolio informieren, das die Daimler AG diesem Kundenkreis anbietet.
Befürchtet der Vorstand mit einer Veröffentlichung der Lieferung von Militärgütern im Geschäftsbericht und auf der Webseite unseres Unternehmens einen Reputationsschaden?
Wir befürchten keinen Reputationsschaden. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf der Basis des Grundgesetzes in das Nordatlantische Verteidigungsbündnis integriert und leistet damit einen Beitrag zur eigenen und der Sicherheit der Partnerländer. Über die Notwendigkeit, diese Sicherheit zu erhalten, besteht in unserer Gesellschaft ein breiter Konsens.
Wie viele Militär-Unimogs, Militär-Transporter und Militärlastkraftwagen wurden im Jahre 2015 in welche Länder exportiert?
Die Daimler AG hat im Jahr 2015 insgesamt 3465 militärische Fahrzeuge in insgesamt 16 Länder exportiert. Diese waren: Abu Dhabi, Algerien, Australien, Bahrain, Finnland, Frankreich, Jordanien, Kuweit, Lettland, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Schweden, die Schweiz, die Tschechische Republik und die Türkei.
Die Daimler AG hat das Thema Exportkontrolle in einer Konzern-Richtlinie ausführlich geregelt – behauptet die Verwaltung. Wo wurde diese Konzern-Richtlinie veröffentlicht?
Diese Richtlinie ist eine interne Richtlinie und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie steht unseren Mitarbeitern in der internen Datenbank zur Verfügung.
Die Daimler AG behauptet, sie habe für Regierungs- und regierungsnahe Geschäfte interne Prozesse eingeführt, die eine eigene kritische Überprüfung vorsehen. Diese beinhaltet im Einzelfall auch den Verzicht auf Geschäfte, die durchaus rechtskonform abzuwickeln wären. Auf welche Geschäfte wurde denn in der Vergangenheit und im Geschäftsjahr 2015 verzichtet, die durchaus rechtskonform abzuwickeln wären?
Auch im Jahr 2015 hat es negative Entscheidungen gegeben.
Paul Russmann
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