Gegenantrag zu TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.
Begründung:
Der Dividendenvorschlag ist angesichts der aktuellen Geschäftsentwicklung und des bestehenden Investitionsbedarfs bei Mercedes-Benz unangemessen hoch.
Milliardenausschüttung trotz Krisen und Gewinneinbruch
Neben der geplanten Dividendenausschüttung in Höhe von 3,35 Milliarden Euro – der gesamte Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 – sind bereits Aktienrückkäufe im Umfang von 1,7 Milliarden Euro vorgesehen, sodass insgesamt eine sehr hohe Kapitalrückführung erfolgt. In den vergangenen vier Jahren hat das Unternehmen insgesamt 27,8 Milliarden Euro über Dividenden und Aktienrückkäufe ausgeschüttet – mehr als jeder andere deutsche Automobilhersteller – und damit über 81 Prozent des freien Cashflows des Industriegeschäfts verwendet. Aufgrund der Aktionärsstruktur von Mercedes-Benz fließt ein erheblicher Teil der Dividendenzahlung vor allem an den chinesischen Staatskonzern BAIC (fast 10 Prozent Anteil), den chinesischen Investor Li Shufu (ebenfalls fast 10 Prozent Anteil) sowie den Staatsfonds von Kuwait (fast 6 Prozent Anteil).
Gleichzeitig ist das Betriebsergebnis (EBIT) im Jahresvergleich um mehr als 57 Prozent eingebrochen, sodass eine vorsichtige Finanzpolitik geboten ist. Der Dividendenvorschlag verwundert umso mehr, wenn wir uns die aktuellen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen vor Augen führen: Mercedes-Benz befindet sich mitten in einer Phase tiefgreifender Transformation, die durch geopolitische und handelspolitische Risiken und den Übergang zur Elektromobilität geprägt ist.
Investitionen statt Dividende: Es ist genug Geld da, die aktuellen Krisen zu bewältigen
Die derzeitige Dividendenpolitik ist schlicht nicht nachhaltig. Es ist vielmehr geboten, finanzielle Mittel im Unternehmen zu halten und die Dividende drastisch zu kürzen, um in eine sozial-, klima- und ökologisch gerechte Transformation investieren zu können, die Liquidität zu stärken und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und vor allem Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Will der Konzern wirklich glaubhaft Abstand von seiner bisherigen, gescheiterten „Luxusstrategie“ nehmen und „die größte Produktoffensive seiner Geschichte“ umsetzen, braucht es deutlich mehr Investitionen – etwa in die Entwicklung kleinerer, bezahlbarer Modelle, Zukunftsperspektiven für alle weltweiten Standorte mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen sowie einen schnellen und glaubhaften Weg hin zur Elektromobilität.
Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand kommt seiner Verantwortung zur Einhaltung eigener Grundsätze sowie international anerkannter Arbeits- und Menschenrechtsstandards nicht ausreichend nach.
Verletzung gewerkschaftlicher Rechte in den USA
Bei der US-Tochtergesellschaft Mercedes-Benz U.S. International (MBUSI) mehren sich substantielle Hinweise, dass die im Unternehmen verbindlich geltenden Prinzipien zur sozialen Verantwortung und zu Menschenrechten systematisch missachtet werden.
Mercedes-Benz bekennt sich in seiner Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte ausdrücklich zur Vereinigungsfreiheit, zum Recht auf gewerkschaftliche Organisation und zu kollektiven Tarifverhandlungen, sowie zur Neutralität des Unternehmens bei gewerkschaftlichen Organisierungsprozessen (siehe https://group.mercedes-benz.com/nachhaltigkeit/menschenrechte/grundsatzerklaerung/). Diese Selbstverpflichtungen sind laut Unternehmensangaben für alle Führungskräfte weltweit verbindlich. Darüber hinaus bekennt sich Mercedes-Benz zu zentralen internationalen Standards, insbesondere den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
In den USA gibt es konkrete und schwerwiegende Hinweise auf Verstöße gegen diese Verpflichtungen. Im März 2026 schloss MBUSI eine Vereinbarung mit der US-Arbeitsbehörde (NLRB) zur Beilegung von Vorwürfen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken. Diese umfassten unter anderem verpflichtende Anti-Gewerkschaftsveranstaltungen, Repressalien gegen gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte sowie die Entlassung eines Gewerkschaftsunterstützers unter fragwürdigen Umständen im Werk in Vance/Alabama.
Mercedes-Benz muss nun nachholen, was eine Selbstverständlichkeit ist, und seinen rund 6.000 Beschäftigen vor Ort explizit mitteilen, nicht mit der Schließung des Werks oder Versetzung in ein gewerkschaftsfreies Werk zu drohen, falls sich die Beschäftigten für einen Gewerkschaftsbeitritt entscheiden, dass Sozialleistungen nicht gefährden werden und dass Beschäftigte nicht unrechtmäßig überwacht oder wegen mutmaßlicher Gewerkschaftsaktivitäten befragt werden.
Weitere Vorwürfe sind Gegenstand laufender Ermittlungen durch die zuständigen Behörden, darunter die Kündigung eines führenden Gewerkschaftsunterstützers (National Labor Relations Board Fallnr. 10-CA-360907, https://www.nlrb.gov/case/10-CA-360907 und mutmaßliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Gewerkschaftswahlen (National Labor Relations Board Fallnr. 10-RC-339395: https://www.nlrb.gov/case/10-RC-339395).
Auch in Deutschland hatte die Gewerkschaft United Auto Workers (UAW) wegen ähnlicher Vorfälle gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens eine Beschwerde auf Grundlage des Lieferkettengesetzes eingereicht, die zu einer Untersuchung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt hat. Im Raum stehen mögliche Sanktionen (https://uaw.org/uaw-files-charges-in-germany-against-mercedes-benz-companys-anti-union-campaign-against-u-s-autoworkers-violates-new-german-law-on-global-supply-chain-practices/).
Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel an der Einhaltung des Rechts auf kollektive Tarifverhandlungen. Wie die UAW berichtet, hat Mercedes-Benz durch die Beauftragung spezialisierter Kanzleien gezielt Maßnahmen zur Vermeidung gewerkschaftlicher Organisation ergriffen und Verhandlungen über einen ersten Tarifvertrag beim firmeneigenen Vorzeige-Autohaus in Manhattan behindert (siehe https://uaw.org/wp-content/uploads/2026/02/2026-MBUSI-white-paper-ENG-1BFINAL-PB.pdf).
Die US-Arbeitsbehörde hatte im Juni 2025 festgestellt, dass so viele Vorwürfe wegen unlauterer Arbeitspraktiken (ULP) gegen Mercedes-Benz anhängig sind, dass der Antrag auf Aufhebung der Gewerkschaftszertifizierung nicht weiterbearbeitet werden kann, bis diese Vorwürfe untersucht und geklärt sind. Gleichzeitig hat Mercedes-Benz die Anerkennung der UAW zurückgezogen und Verhandlungen eingestellt.
Betriebsratswahlen in Deutschland zeigen Vertrauensverlust in den Vorstand
Die Betriebsratswahlen 2026 zeigen wachsende Vertrauensverluste in der Belegschaft auch in Deutschland. Die Ursachen sind vielfältig, doch mangelnde Transparenz bei strategischen Entscheidungen, unzureichende Mitbestimmung sowie Unsicherheiten durch die Transformation ohne ausreichende Arbeitsplatz- und Qualifizierungsperspektiven gehören sicher dazu.
Der Vorstand ist gefordert, frühzeitig und umfassend zu informieren, Mitbestimmung zu stärken, faire und transparente Wahlprozesse sicherzustellen sowie verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen auszubauen, statt Kündigungen zu forcieren. Ein künstlicher Wettbewerb unter den Standorten und Werken um Arbeitsplätze und Investitionen, bei dem solche mit wenig Mitbestimmung gewinnen – dazu kann auch die Verlagerung der Produktion der A-Klasse aus dem Stammwerk Raststatt nach Ungarn gezählt werden –ist das Gegenteil eines verantwortungsvollen Umgangs mit den eigenen Beschäftigten.
Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 zu verweigern.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand in zentralen strategischen Fragen nur unzureichend nachgekommen. Neben den zunehmenden Vorfällen gewerkschaftsfeindlicher Praktiken (siehe auch unseren Gegenantrag zu TOP 3) ist der Aufsichtsrat auch für die Probleme der bisherigen Konzernstrategie mitverantwortlich.
Bisherige Produktstrategie und Umstieg auf Elektromobilität mit massiven Problemen
Die bisherige Produktstrategie mit dem Fokus auf Luxusautos und hochpreisige Modelle ist gescheitert, wie auch der Vorstand selbst einräumen musste. Vor fünf Jahren stellte Mercedes-Benz eine ambitionierte „electric only“-Strategie vor. Die angekündigten Investitionen von über 40 Milliarden Euro in die Elektromobilität zwischen 2022 und 2030 sind allerdings ins Stocken geraten. Stattdessen fließen erhebliche Mittel in die Weiterentwicklung bestehender und neuer Verbrennertechnologien – einschließlich der Euro-7-Anpassung –, obwohl diese Investitionen eingespart werden könnten, wenn veraltete Motorenreihen konsequent eingestellt würden.
Auch ohne die aktuell mehr als deutlich spürbare Abhängigkeit von fossilen Energien und ihren geopolitischen Risiken: Eine eigene grüne Energie- bzw. Stromerzeugung würde die Produktionskosten senken, CO₂-Emissionen reduzieren und die Produktion an viele Standorten schon mittelfristig wettbewerbsfähiger machen. Selbst kleinere, aber effektive Maßnahmen wie vollständiger Umstieg auf CO₂-Klimaanlagen ist nicht angekündigt.
Im Einzelnen zeigen sich massive Probleme: Die teuren Oberklasse-Elektroautos EQS und EQE samt ihrer SUV-Pendant sind Ladenhüter, die völlig am Markt vorbei konzipiert wurden. Die neue S-Klasse ist eher ein umfassendes Facelift der Verbrennergeneration ohne rein elektrische Variante. Eine rein elektrische S-Klasse soll erst 2028 auf den Markt kommen. Erst jetzt wird eine rein elektrische Nachfolge für die A-Klasse als erschwingliches Einstiegsmodell auf der MMA-Plattform konkret geplant.
Zudem fällt der Rückschritt bei der Automatisierung auf. Fahrzeuge ab Anfang 2026 waren ursprünglich für Level-3-Automatisierungsfunktionen (bedingtes automatisches Fahren auf Autobahnen) ausgelegt. Mercedes-Benz kehrt nun demonstrativ auf Level 2 (Teilautomatisierung mit Fahrerüberwachungspflicht) zurück. Level 4 (hochautomatisiertes Fahren) bleibt auf neue Modelle ab 2028 vertagt. Das signalisiert technologischen Stillstand statt Führungsanspruch.
Vermehrt sicherheitsrelevante Mängel und Rückrufe
Darüber hinaus häufen sich sicherheitsrelevante Mängel. Bei 51.729 Fahrzeugen der Baujahre 2021 bis 2024 (Modelle EQB und EQA) wurden minderwertige Hochvoltbatterien mit hoher Brandgefahr verbaut. Statt den Mangel umgehend einzugestehen und die Batterien auszutauschen, setzte Mercedes-Benz zunächst auf Software-Updates mit der Hoffnung, so die Kosten eines Austauschs noch vermeiden zu können – allerdings auf Kosten der Sicherheit. Erst nach anhaltender öffentlicher Kritik wird nun der Batteriewechsel durchgeführt.
Auch der als „Auto des Jahres 2026″ ausgezeichnete CLA weist nun mit fehlerhaften Fahrassistenzsystemen, Brand- und Stromschlaggefahr sowie Problemen mit den Airbags schwerwiegende Mängel auf.
Ein weiterer massiver Rückruf betrifft 59.906 Fahrzeuge der GLC-, CLS-, C- und E-Klasse (Produktion vom 24. Mai 2019 bis 20. Oktober 2023). Eine fehlerhafte Zündaussetzerkennung kann zum vollständigen Antriebsausfall führen – ein sicherheitskritischer Defekt mit erheblichem Risiko bei höheren Geschwindigkeiten oder im dichten Straßenverkehr.
Die Häufung derartiger Rückrufaktionen wirft Fragen nach systemischen Qualitätsmängeln auf. Der Geschäftsbericht bestätigt erhöhte Risiken für Garantie- und Kulanzfälle.
Gegenantrag zu TOP 5.3: Wahl der Prüfer für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die vorgeschlagene Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin des Nachhaltigkeitsberichts 2026 abzulehnen.
Begründung:
Die Durchführung einer hinreichenden Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfordert insbesondere die kritische Bewertung der Angaben zur Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und der Umsetzung gewerkschaftlicher Mitbestimmung. Im Zusammenhang mit der US-Tochtergesellschaft Mercedes-Benz U.S. International (MBUSI) liegen jedoch erhebliche Hinweise auf Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit und Rechte auf kollektive Tarifverhandlungen vor, unter anderem Repressalien gegenüber Beschäftigten oder Behinderung von Tarifverhandlungen (siehe auch unseren Gegenantrag zu TOP 3).
Diese Sachverhalte weisen auf systemische Risiken im Bereich Arbeits- und Menschenrechte hin, die für die Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitsberichts von zentraler Bedeutung sind. Angesichts der Schwere und Relevanz dieser Vorfälle ist eine vertiefte Prüfung der Angaben zur Achtung und Umsetzung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten durch Mercedes-Benz zwingend erforderlich. Aus unserer Sicht hat dies PricewaterhouseCoopers (PwC) bisher nicht hinreichend effektiv und transparent getan.
Darüber hinaus haben wir allgemeine Bedenken, da das Verhältnis zwischen Beratungs- und Prüfungsgeschäft bei PwC nicht hinreichend transparent geregelt ist. So bestehen systematisch Interessenskonflikte zwischen Beratung und unabhängiger Prüfung. Es gibt andere Prüfungsunternehmen, die über Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und Menschenrechte verfügen.
Nur weil PwC die Finanzabschlüsse prüft, sollte kein Automatismus bestehen, dass PwC auch die Nachhaltigkeitsprüfung übernimmt. Für uns ist nicht nachvollziehbar, aus welchen konkreten Gründen PwC die Prüfung erneut durchführen soll. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die erneute Wahl von PwC als Prüferin des Nachhaltigkeitsberichts ab.
Gegenantrag zu TOP 7.3: Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat – Marco Gobbetti
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene, erneute Wahl von Herrn Marco Gobbetti in den Aufsichtsrat abzulehnen.
Begründung:
Das vom Vorstand selbst ausgerufene Ende der bisherigen Luxusstrategie, aber auch die jüngere Managementbilanz von Herrn Gobbetti werfen erhebliche Fragen hinsichtlich der Eignung von Marco Gobbetti auf, die strategische Positionierung von Mercedes-Benz weiter zu begleiten.
Marco Gobbetti wurde erstmals im Jahr 2022 in den Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG gewählt, insbesondere aufgrund seines Rufs als Experte für den Aufbau von Luxusmarken mit umfangreicher Erfahrung in der Transformation traditionsreicher Modehäuser. Im Zusammenhang mit seiner Ernennung betonte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Bernd Pischetsrieder seine „beispiellose unternehmerische Erfahrung in der Luxusgüterindustrie“ – eine Kernkompetenz, die er in den Aufsichtsrat einbringen sollte. Wie sind der Auffassung, dass seine bisherige Bilanz erhebliche Zweifel daran aufkommen lässt, ob er über genau diese Kompetenzen in ausreichendem Maße verfügt.
Als CEO des britischen Modeunternehmens Burberry Group plc ab 2017 verfolgte er das Ziel, die Marke fest im Luxussegment zu etablieren (siehe Marketing Week, 15.11.2017, „Burberry’s luxury repositioning won’t work, it’s not in the brand DNA”: https://www.marketingweek.com/mark-ritson-burberry-repositioning). Bei seinem Ausscheiden Ende 2021 war diese Transformation jedoch nicht abgeschlossen; Beobachter stellten fest, dass der Turnaround unvollendet blieb und die Entwicklung der Aktionärsrendite deutlich hinter denen führender Wettbewerber zurückblieb (siehe auch Reuters, 28.06.2021: „Burberry CEO steps off catwalk with job unfinished“: https://www.reuters.com/breakingviews/burberry-ceo-steps-off-catwalk-with-job-unfinished-2021-06-28/).
Anschließend übernahm Gobbetti im Januar 2022 die Position des CEO bei Salvatore Ferragamo S.p.A. und formulierte das Ziel, den Umsatz gegenüber dem Jahr 2021 zu verdoppeln. Dieses Ziel steht in deutlichem Widerspruch zur tatsächlichen Entwicklung des Unternehmens: Unter seiner Führung gingen die Umsätze jährlich zurück. Im März 2025 schied er im Rahmen einer einvernehmlichen Vertragsauflösung aus dem Unternehmen aus – nahezu zwei Jahre vor dem geplanten Vertragsende. Analysten stellten fest, dass es ihm nicht gelungen sei, eine klare Markendynamik zu erzeugen; vielmehr befanden sich die Umsätze über weite Teile seiner Amtszeit im Rückgang, was sich auch in einer schwachen Aktienkursentwicklung widerspiegelte. Während seiner Amtszeit fiel der Aktienkurs von rund 23 Euro Anfang 2022 auf etwa 6 Euro zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.
Diese Entwicklung ist unmittelbar relevant für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat von Mercedes-Benz. Gobbetti wurde gerade aufgrund seiner Expertise in der Transformation von Luxusmarken berufen. Seine jüngsten Stationen zeigen jedoch wiederholt unvollständige Transformationsprozesse sowie eine deutliche Verfehlung zentraler wirtschaftlicher Ziele.
Insgesamt spricht dies dafür, dass er nicht in ausreichendem Maße über die spezifischen Kompetenzen verfügt, für die er in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Vor diesem Hintergrund können wir der Wiederwahl von Marco Gobbetti in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2026 nicht zustimmen.








