Vorstand verbaut Zukunftsperspektiven: Unsere Gegenanträge

Gegenantrag zu TOP 2, Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die Dividende ist zu hoch. Eine deutliche Reduktion der Dividende ist angesichts des Investitionsbedarfs in Klima- und Umweltschutz sowie in nachhaltige Elektromobilität nötig.Daher fordert der Dachverband, dass statt der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie nur eine Dividende von 0,20 € je Aktie ausgeschüttet wird.


Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz und eine sozial- und klimagerechte Transformation umzusetzen.

Nach wie vor müssen wir vom Verbrenner-Aus im Jahr 2035 ausgehen. Anders als Wettbewerber wie BMW hat Mercedes-Benz zentrale Branchentrends verschlafen und sich strategisch zu spät neu ausgerichtet. Die Folge: Statt zukunftsfähiger Innovation setzt der Konzern nun vor allem auf massiven Stellenabbau.

Die Anti-E-Auto-Strategie: Vorstand verbaut Zukunftsperspektiven

Nachdem Mercedes-Benz im Februar 2024 die „Electric only“-Strategie aufgab und CEO Ola Källenius von „taktischer Flexibilität“ sprach, setzt der Konzern nun auf eine duale Antriebsstrategie. Im März 2025 kündigte Mercedes-Benz an, neben Elektrofahrzeugen auch Modelle mit Verbrennungsmotoren anzubieten, um flexibel auf unterschiedliche Nachfragen reagieren zu können. Doch die Pläne erscheinen vielmehr als weitere Festlegung auf Verbrennungsmotoren und eine Absage an die nötigen Investitionen in bessere und vor allem nachhaltigere E-Autos.

Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund eines Rückgangs der Verkäufe von E-Autos von über 27 Prozent im Jahr 2024 – aber nur in Deutschland: Der weltweite Absatzmarkt für Elektroautos wuchs um knapp zehn Prozent. Um die Profitabilität zu steigern, plant Mercedes-Benz, bis Ende 2027 mehr Verbrenner-Modelle als Elektroautos einzuführen. Von 19 neuen Modellen werden 17 mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sein. Die meisten dieser Modelle sollen im höherpreisigen Segment positioniert werden.

Dabei hat es Mercedes-Benz dringend nötig, schon mittelfristig mehr E-Autos als Autos mit Verbrennungsmotor zu verkaufen. Mit weiterhin deutlich über 100 g/km CO2-Emissionen im durchschnittlichen Pkw-Verbrauch ist völlig unklar, ob der Konzern auch die nun verzögerten CO2-Flottengrenzwerte der EU-Kommission auch in drei Jahren wird einhalten können. Allein die in 2024 verkauften Autos werden für 97 Mio. t CO2 bei durchschnittlicher Nutzungsdauer sorgen. Zum Vergleich: Der größte direkte CO2-Emittent unter deutschen Konzernen, Heidelberg Materials, ist für fast 62 Mio. t CO2 in 2024 verantwortlich.

Kostensenkung durch massiven Personalabbau – auf Kosten der Belegschaft

Im Rahmen des Programms „Next Level Performance“ plant Mercedes-Benz Einsparungen in Höhe von fünf Milliarden Euro bis 2027 – ein Großteil davon durch den Abbau tausender Arbeitsplätze. Zwar schützt eine Betriebsvereinbarung bis 2035 formal vor betriebsbedingten Kündigungen, de facto setzt der Konzern aber auf Druck und Abfindungsprogramme, um mehr als 30.000 Beschäftigte zum freiwilligen Ausscheiden zu bewegen. Teilweise werden bis zu 500.000 Euro gezahlt. Das Geld fehlt nun in die dringend nötigen Investitionen in zukunftssichere Arbeitsplätze.

Diese Strategie erfolgt vor dem Hintergrund eines schleppenden Absatzes von E-Modellen wie EQE und EQS, deren Design offenbar bei vielen Kund*innen nicht ankommt, was wiederum ein Versäumnis in der Produktstrategie offenbart. Statt echter Innovation und langfristiger Planung setzt der Konzern nun auf kurzfristige Kostensenkung, die vor allem zulasten der Belegschaft geht.

Die strategischen Entscheidungen des Vorstands, insbesondere zur Verlagerung von Produktionskapazitäten in Niedriglohnländer wie Ungarn, gefährden mittel- bis langfristig sowohl den sozialen Frieden im Unternehmen als auch den Standort Deutschland. Die angekündigte Verdopplung der Produktionsanteile in Ländern mit niedrigen Lohnkosten (von 15 auf 30 Prozent) sowie die Reduktion der Produktion in Deutschland um 100.000 Einheiten bei gleichzeitigem Ausbau in Kecskemét (plus 100.000 Einheiten) führen zu einem massiven Stellenabbau in der Heimatregion des Unternehmens.

Obwohl die Schließung deutscher Werke derzeit ausgeschlossen wird, erfolgt ein faktischer Rückbau durch Stellenstreichungen mittels Fluktuation und Abfindungsprogrammen. Diese Maßnahmen gehen mit erheblichem Druck auf Mitarbeitende einher, wie Berichte über intransparente Gespräche nahelegen. Die Praxis, Mitarbeitende mit Drohungen oder psychologischem Druck zum freiwilligen Ausscheiden zu bewegen, erinnert an den von Mercedes initiierten Stellenabbau in 2021.

Zudem verkennt der Vorstand die politische Verantwortung, die mit Investitionen in Länder wie Ungarn einhergeht. Dort profitieren Unternehmen wie Mercedes-Benz zwar von niedrigen Löhnen und politischer Förderung, gleichzeitig geraten sie jedoch in Abhängigkeit von einem autoritären Regime, das zunehmend in Konflikt mit EU-Werten und Rechtsstaatlichkeit steht. Die Lohnunterschiede zwischen ungarischen und deutschen Beschäftigten (teils weniger als die Hälfte der Sonderzahlungen) werfen zudem Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und Unternehmensethik auf.

Der eingeschlagene Kurs zeigt eine riskante Fixierung auf kurzfristige Kostenoptimierung statt auf nachhaltige und sozialverträgliche Unternehmensführung.

Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand in zentralen strategischen Fragen nur unzureichend nachgekommen. Insbesondere in Bezug auf die Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland, den Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland und die daraus folgenden sozialen und ethischen Implikationen der Standortpolitik, sowie die Entscheidung der „dualen Antriebsstrategie“ zeigt sich ein mangelndes Eingreifen und eine fehlende kritische Begleitung der Unternehmensstrategie.

Es ist nicht ersichtlich, dass der Aufsichtsrat die weitreichenden Folgen des Personalabbaus – inklusive der teils fragwürdigen Praktiken im Umgang mit Führungskräften und tariflich Beschäftigten – hinterfragt oder alternative, sozialverträglichere Lösungen eingefordert hat. Auch die Maßnahme der Einbindung in mögliche Programme wie das damals umstrittene „JobForum“ und die Ausgestaltung von Abfindungsregelungen hätten einer kritischeren Aufsicht bedurft.

Zudem hätte der Aufsichtsrat im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung stärker prüfen müssen, inwieweit Investitionen in Länder mit fragwürdiger rechtsstaatlicher Entwicklung, wie etwa Ungarn unter der Orbán-Regierung, mit den ethischen und gesellschaftlichen Standards eines globalen Konzerns vereinbar sind. Die politische Instabilität sowie die Lohnungleichheiten und fehlende Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in diesen Ländern werfen erhebliche Fragen auf, zu denen der Aufsichtsrat öffentlich kaum Stellung bezieht.

Statt ein Gegengewicht zur kurzfristig profitorientierten Strategie des Vorstands zu bilden, hat der Aufsichtsrat diese ohne erkennbare Einschränkungen mitgetragen. Dies wird den langfristigen Interessen der Aktionär*innen und Beschäftigten nicht gerecht.

Der Aufsichtsrat hätte zudem bei der Entscheidung der taktischen Neuausrichtung einer dualen Antriebsstrategie kritischer hinterfragen müssen, ob der eingeschlagene Weg mit den langfristigen Zielen des Unternehmens – etwa im Hinblick auf Klimaschutz, regulatorische Entwicklungen und gesellschaftliche Verantwortung – vereinbar ist.

Gegenantrag zu TOP 14: Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, entsprechende Änderung von § 11 Abs. 2 der Satzung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher kritisieren wir auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.

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