Rückversicherung LNG-Terminals verstärken Umweltrassismus und fossile Abhängigkeiten: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Münchener Rück AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Versicherung von US-LNG Terminals Calcasieu Pass (CP1) LNG und Cameron LNG verstärken Umweltrassismus und fossile Abhängigkeiten

Die US-NGOs Rainforest Action Network (RAN) hat über Informationsanfragen Versicherungszertifikate erhalten, die belegen, dass Munich Re über die Tochtergesellschaft Great Lakes Insurance an der Versicherung der Terminals Calcasieu Pass LNG und Cameron LNG in Louisiana an der US-Golfküste beteiligt ist. Dort sind Erweiterungen geplant.

Bereits zur vergangenen Hauptversammlung brachten wir an, dass Flüssiggas aus den USA quasi gleichbedeutend ist mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals wie auch die Calcasieu Pass und Cameron LNG-Terminals in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird.

Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten. Fischer können rund um LNG-Terminals ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil die Fischbestände dezimiert werden. Zudem werden beim Fracking sogenannte Ewigkeitschemikalien angewendet, die unter anderem zu Fehlgeburten, einem erhöhten Krebsrisiko und Organschäden führen können. Entlang der US-Golfküste, wo bis zu 20 neue Projekte geplant sind, organisieren sich die Betroffenen und leisten Widerstand gegen die Pläne.

Weiterhin fehlende Ausschlüsse für die Versicherung von fossiler Gasinfrastruktur

Die Beispiele der Versicherung von Cameron LNG und Calcasieu Pass LNG machen das Problem deutlich, dass Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in der Öl- und Gasrichtlinie fehlen. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie die genannten LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar ist. Das bei der letzten Hauptversammlung geäußerte Gegenargument, dass LNG-Terminals für die Energiesicherheit notwendig seien, wird durch die niedrigen Nutzungsraten von LNG-Terminals in Europa widerlegt.

Richtlinie und Strategie beim Kohleausstieg weiterhin unvollständig

Munich Re kündigt den Kohleausstieg auch für Vertragsrückversicherungen bis 2040 an. Details zu dieser Phase-Out Strategie fehlen jedoch weiterhin. Zudem ist ein Kohleausstieg bis 2040 aus Klimasicht zu spät. Klimawissenschaftliche 1,5°C-Szenarien verlangen einen Kohleausstieg für OECD-Länder bis 2030.

Im Öl- und Gasbereich müssen die Ausschlüsse für neue Öl- und Gasfelder auch auf Sammel-Rückversicherungen (Treaty) übertragen werden, sonst ist die Richtlinie nicht konsequent.

Zu Tagesordnungspunkt 8: Erneuerung der satzungsmäßigen Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher ist auch der Vorstand der Münchener Rück AG gut beraten, sich wie in diesem und letztem Jahr für das Format der Präsenz-Hauptversammlung zu entscheiden.

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