Porsche Holding SE Hauptversammlung 2026

Fragwürdige Rüstungsinvestitionen, Interessenkonflikte und Ausschüttungen trotz Milliardenverschuldung: Unsere Gegenanträge

Zu TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 461,5 Mio. Euro vollständig an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten.

Wir halten dies vor dem Hintergrund der finanziellen Situation und der strategischen Herausforderungen der Porsche Automobil Holding SE für nicht überzeugend.

Die Porsche SE weist weiterhin eine Nettoverschuldung von rund 5,1 Mrd. Euro aus. Zugleich verfolgt die Gesellschaft das Ziel, ihr Beteiligungsportfolio weiter auszubauen und neue Investitionsfelder zu erschließen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden weitere Beteiligungen eingegangen, zudem wurde Anfang 2026 eine Investition von 100 Mio. Euro in einen auf Verteidigungstechnologien spezialisierten Fonds bekanntgegeben.

Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2026 Dividendenerträge aus ihren Kernbeteiligungen Volkswagen AG und Porsche AG in Höhe von insgesamt rund 900 Mio. Euro. Gleichzeitig soll der Bilanzgewinn in Höhe von 461,5 Mio. Euro vollständig an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden.

Während die Gesellschaft weiterhin eine erhebliche Nettoverschuldung ausweist, entsteht der Eindruck, dass der Schwerpunkt der Finanzpolitik unverändert auf laufenden Ausschüttungen liegt. Von dieser Politik profitieren insbesondere die dominierenden Eigentümerfamilien Porsche und Piëch als größte Anteilseigner der Gesellschaft.

Die Gesellschaft befindet sich zugleich in einer Phase strategischer Neuausrichtung und Diversifizierung. Gerade in einem wirtschaftlich und geopolitisch unsicheren Umfeld erscheint es aus unserer Sicht sinnvoller, die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft zu stärken, anstatt den Bilanzgewinn vollständig auszuschütten.

Hinzu kommt, dass die wesentlichen Beteiligungen der Porsche SE – die Volkswagen AG und die Porsche AG – selbst vor erheblichen Transformationsaufgaben stehen. Die Automobilindustrie befindet sich weiterhin in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der hohe Investitionen in neue Technologien, Dekarbonisierung und resiliente Lieferketten erfordert.

Besonders kritisch sehen wir, dass die Porsche SE zum Jahresende 2025 einen sogenannten Holding-Discount von rund 6 Mrd. Euro beziehungsweise rund 31 Prozent zwischen ihrem Net Asset Value und ihrer Marktkapitalisierung ausweist, der doch eher als hoch zu bewerten ist. Der Kapitalmarkt bewertet die Gesellschaft damit deutlich niedriger als die Summe ihrer Beteiligungen abzüglich der Nettoverschuldung.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die vollständige Ausschüttung des Bilanzgewinns tatsächlich die sinnvollste Verwendung der verfügbaren Mittel darstellt.

Zu TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Die Porsche Automobil Holding SE versteht sich als langfristig orientierter Ankeraktionär ihrer Kernbeteiligungen Volkswagen AG und Porsche AG sowie als verantwortungsvoller Investor. Diesem Anspruch wird die Gesellschaft nach unserer Auffassung bislang nicht ausreichend gerecht.

Besonders kritisch sehen wir die Anfang 2026 bekannt gegebene Investition von 100 Mio. Euro in einen auf Rüstungs- und Verteidigungstechnologien spezialisierten Fonds. Nach Angaben der Gesellschaft umfasst der Investitionsfokus unter anderem Cyber-Defense, Künstliche Intelligenz und autonome Systeme.

Die Porsche SE legt bislang jedoch nicht offen, welche menschenrechtlichen, ethischen und nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien für Investitionen in diesem Bereich gelten. Insbesondere bleibt unklar, ob Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die an autonomen Waffensystemen beteiligt sind, ob Ausschlusskriterien für kontroverse Waffen bestehen, welche Anforderungen an die Belieferung von Staaten mit problematischer Menschenrechtsbilanz gestellt werden, und wie menschenrechtliche Risiken im Rahmen der Investitionsentscheidungen bewertet werden. Gerade bei Investitionen im Verteidigungssektor halten wir eine transparente Darstellung entsprechender Leitlinien für unverzichtbar.

Darüber hinaus verfügt die Porsche SE als bedeutender Anteilseigner der Volkswagen AG und der Porsche AG über erheblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung ihrer Kernbeteiligungen. Gleichzeitig bleibt weitgehend unklar, wie die Gesellschaft diesen Einfluss konkret nutzt, um auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Governance-Aspekten hinzuwirken.

Die Porsche SE verweist regelmäßig auf die Eigenständigkeit ihrer Beteiligungen. Dies entbindet die Gesellschaft jedoch nicht von der Verantwortung, gegenüber ihren Beteiligungen klare Erwartungen an verantwortungsvolle Unternehmensführung zu formulieren und transparent darzulegen, wie sie ihre Einflussmöglichkeiten wahrnimmt.
Vor diesem Hintergrund kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Vorstand seiner Verantwortung für eine transparente und nachvollziehbare Wahrnehmung von Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Governance-Themen bislang nicht ausreichend nachgekommen ist.

Das Doppelmandat und die Interessenkonflikte von Hans Dieter Pötsch

Seit 2015 ist Hans Dieter Pötsch Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft. Als Aufsichtsratschef bei VW soll er den VW-Vorstand kontrollieren. Als Chef der Porsche Automobil Holding SE vertritt er jedoch die Interessen des Hauptaktionärs. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre bezweifelt, dass eine unabhängige Überwachung möglich ist, wenn der Kontrolleur und der zu Kontrollierende über die Familienholding institutionell verschmolzen sind.

Verharmlosung des Diesel-Skandals als „Diesel-Thematik“

Hans Dieter Pötsch hat alles dafür getan, den Diesel-Skandal in der Volkswagen AG, der wichtigsten Beteiligung der Porsche Automobil Holding SE, organisatorisch nicht konsequent aufzuklären. Dazu gehört auch bis in die jüngste Vergangenheit die sprachliche Verharmlosung des Dieselskandal als „Diesel-Thematik“. Mit diesem Framing versuchte Pötsch, den weltweiten, systematischen Betrug an Umweltbehörden und Millionen Kunden sprachlich auf eine Stufe mit einer lästigen, rein technischen Detailfrage zu stellen und somit zu negieren.

Zu TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft zu überwachen und zu beraten, nach unserer Auffassung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.

Dies gilt insbesondere für die Überwachung der neuen Investitionsstrategie der Gesellschaft. Die Investition in einen auf Verteidigungstechnologien spezialisierten Fonds wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der zugrunde liegenden Menschenrechts-, Nachhaltigkeits- und Governance-Kriterien auf. Aus unserer Sicht hätte der Aufsichtsrat darauf hinwirken müssen, dass die Gesellschaft vor entsprechenden Investitionen klare und öffentlich nachvollziehbare Ausschluss- und Prüfkriterien festlegt.

Vergütung für Ex-Vorstandsmitglied Lutz Meschke ohne operative Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat einer Vergütungsregelung für den Ende 2025 ausgeschiedenen Vorstand Lutz Meschke zugestimmt, die aus Sicht guter Corporate Governance nicht nachvollziehbar ist. Statt einer transparenten und angemessenen Abfindung erhält Meschke bis zum regulären Vertragsende im Jahr 2030 weiterhin seine feste Vergütung sowie variable Vergütungsbestandteile, obwohl er keine operative Tätigkeit mehr für die Gesellschaft ausübt. Das Gesamtvolumen dieser Zahlungen kann sich auf bis zu 5,6 Millionen Euro belaufen. Diese Konstruktion kritisieren wir scharf, da sie die Intentionen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Begrenzung von Abfindungen und zur leistungsbezogenen Vergütung von Vorständen unterläuft.

Darüber hinaus hätte der Aufsichtsrat stärker darauf hinwirken müssen, dass die Porsche SE transparent darlegt, wie sie ihre Rolle als langfristiger Großaktionär der Volkswagen AG und der Porsche AG wahrnimmt und welche Erwartungen sie hinsichtlich verantwortungsvoller Unternehmensführung gegenüber ihren Beteiligungen formuliert.
Zudem bestehen weiterhin Zweifel, ob die bestehende Governance-Struktur der Porsche SE eine ausreichend unabhängige Kontrolle des Vorstands gewährleistet. Die enge personelle Verflechtung zwischen Porsche SE, Volkswagen AG und Porsche AG sowie die starke Stellung der Familien Porsche und Piëch innerhalb der Unternehmensstruktur erschweren aus unserer Sicht eine unabhängige Wahrnehmung der Kontrollfunktion. Gerade vor dem Hintergrund der strategischen Bedeutung der Porsche SE für die Volkswagen AG und die Porsche AG halten wir eine besonders hohe Unabhängigkeit und Transparenz der Kontrollorgane für erforderlich.

Vor diesem Hintergrund können wir nicht erkennen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungsaufgaben im Geschäftsjahr 2025 in ausreichendem Maße wahrgenommen hat.


Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/porsche-holding-se/fragwuerdige-ruestungsinvestitionen-interessenkonflikte-und-ausschuettungen-trotz-milliardenverschuldung-unsere-gegenantraege/