Konzerne dürfen Fragerecht nicht willkürlich begrenzen

Bild: urgewald

Die gestern angesichts der Corona-Pandemie vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Aktiengesetz enthalten einige grundlegende Änderungen für Konzern-Hauptversammlungen in diesem Jahr und mitunter starke Einschnitte in die Rechte von Aktionär*innen. So darf der Vorstand einer Aktiengesellschaft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.

Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, sagt:

„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Aktiengesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen angesichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Wir erwarten, dass Konzerne davon Gebrauch machen und ihre Hauptversammlungen möglichst verschieben, statt sie zeitnah virtuell abzuhalten, mit allen negativen Konsequenzen für die Beteiligung von Aktionären. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müssen dringend überarbeitet werden.“

Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband, ergänzt:

„Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktionär*innen nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist. Hier öffnet der Gesetzentwurf die Türen für ein Rosinenpicken durch die Konzernvorstände. Statt ‚freiem Ermessen‘ über die Beantwortung von auch missliebigen Fragen braucht es eine Antwortpflicht unter klaren Bedingungen, so wie sie bisher im Aktiengesetz vorgesehen ist. Nur so kann die Zivilgesellschaft weiterhin auf dringende Änderungen zu Gunsten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz hinwirken.“

Vorgeschlagener Gesetzentwurf (siehe v.a. Seite 9f)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Kontakte

Markus Dufner, Geschäftsführer, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, 0221 599 56 47, Mobil: 0173 713 52 37, dachverband[at]kritischeaktionaere.de 

Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband, 0172 6814474, barbara[at]urgewald.org

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  1. […] Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre thematisiert die geplanten Änderungen am Aktiengesetz. Auch bei virtuellen Hauptversammlungen dürfe das Fragerecht von Aktionär:innen nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Die vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht sollten überarbeitet werden: „Konzerne dürfen Fragerecht nicht willkürlich begrenzen“ […]

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