Können Sie eindeutig versichern, dass Ihre Baumwolle nicht unter Einsatz von Zwangsarbeit gepflückt wurde? Unsere Fragen an den Puma-Vorstand

Aktuelle Recherchen des investigativen Formats STRG_F (NDR/funk) zeigen, dass Puma weiterhin Baumwolle aus der Region Xinjiang im Westen Chinas bezieht. Puma hatte bisher öffentlich beteuert, keine Baumwolle mehr aus Xinjiang zu nutzen, da es dabei ein hohes Risiko gibt, dass die Baumwolle unter Zwangsarbeit produziert worden sein könnte.

In Zusammenarbeit mit dem Agroisolab Jülich und der Fachhochschule Niederrhein weist STRG_F mittels Isotopen-Analyse die Herkunft der Baumwolle in Kleidung von Puma eindeutig aus Xinjiang nach: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2022/Adidas-Hugo-Boss-Puma-Baumwolle-aus-Zwangsarbeit,zwangsarbeit262.html

Knapp 90 Prozent der chinesischen Baumwolle und damit mehr als ein Fünftel der weltweiten Baumwolle stammt nach offiziellen Zahlen aus der Region. Die STRG_F-Recherchen zeigen daher auch, dass Baumwolle aus Xinjiang offenbar nicht nur in Produkten aus China steckt, sondern auch in Kleidung, die etwa in Vietnam oder Indonesien produziert wurde.

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Berichte über die systematische Unterdrückung ethnischer Gruppen in Xinjiang, insbesondere der muslimischen Uiguren. So besteht auch der Verdacht, dass diese Minderheiten zur Ernte und Verarbeitung von Baumwolle gezwungen werden. Ernstzunehmende Berichte beispielsweise von Amnesty International legen nahe, dass die chinesische Regierung Uiguren systematisch verfolgt und unter anderem zur Arbeit in der Textilindustrie, der Baumwollernte oder im Konfektionsbereich zwingt. Diese systematische Verfolgung der Uiguren wurde als Völkerstraftat eingestuft, u.a. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deshalb haben die USA den Import von Baumwolle aus der Region verboten, auch Puma hatte erklärt, keine Baumwolle aus Xinjiang zu beziehen oder zukünftig nicht mehr beziehen zu wollen. In der EU wird über ein Importverbot diskutiert.

Puma hatte bisher betont, keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Formen moderner Sklaverei zu tolerieren und alle Zulieferer entlang der Lieferkette verpflichtet, für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen und keine Verstöße zu dulden. Dies scheint offenbar nicht effektiv genug zu sein.

  1. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf, dass Sie weiterhin Baumwolle aus der Region Xinjiang beziehen? Haben Ihre Audits und Prüfungen hier eventuell nicht richtig funktioniert?
  2. Können Sie eindeutig versichern, dass Ihre Baumwolle nicht unter Einsatz von Zwangsarbeit gepflückt wurde?
  3. Können Sie eindeutig versichern, dass keine Baumwolle aus der Region Xinjiang in anderen Teilen Chinas oder in anderen Produzentenländern weiterverarbeitet wurde?
  4. Welche Belege haben Sie dafür?
  5. Planen Sie, Baumwolle aus Usbekistan einzukaufen oder sich woanders neue Lieferketten zu erschließen?
  6. Ab nächstem Jahr müssen Sie gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorbeugend gegen menschenrechtliche Verstöße im Rahmen Ihrer Auslandsgeschäfte bzw. bei Ihren Zulieferern vorgehen. Was haben Sie konkret dazu an Ihren bisherigen Aktivitäten zur Erfüllung Ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geändert?
  7. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgestellt, das europaweit verpflichtende Menschenrechts- und Umweltstandards für Unternehmen schaffen soll. Wie ist Ihre Position zu diesem Gesetzentwurf; welche Regeln finden Sie sinnvoll und welche Kritikpunkte haben Sie?

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