Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Vorstandsmitglieder
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand wird seiner Verantwortung nach internationalen Menschenrechtsstandards nicht ausreichend gerecht. Trotz dokumentierter Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Renk-Produkten in militärischen Konflikten bestehen weiterhin Lieferbeziehungen in kritische Konfliktregionen.
Die Renk AG stellt hochsensible Rüstungskomponenten her, deren Einsatz in bewaffneten Konflikten mit erheblichen Risiken für Zivilbevölkerungen verbunden sein kann. Damit trägt das Unternehmen eine besondere Verantwortung, durch wirksame Prüf- und Steuerungsmechanismen sicherzustellen, dass eigene Produkte nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder Völkerrechtsverstößen beitragen. Diese Verantwortung wird derzeit nicht erkennbar konsequent, transparent und präventiv wahrgenommen.
Zentrale Rolle von Renk-Komponenten im Gaza-Krieg
Renk liefert Panzergetriebe, die ein wesentliches technisches Kernstück der israelischen Kampfpanzer Merkava und gepanzerter Transportfahrzeuge wie des Namer darstellen. Ohne diese Komponenten wäre der Einsatz dieser Systeme in ihrer aktuellen Form nicht möglich. Diese Fahrzeuge werden nach übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen und UN-Stellen auch im Krieg in Gaza eingesetzt – in einem dicht besiedelten Gebiet mit extrem hoher ziviler Verwundbarkeit. Der Einsatz schwerer Panzertechnik in der Nähe von Zeltlagern, Fluchtkorridoren und ziviler Infrastruktur ist dabei ein zentraler Bestandteil der dokumentierten Kriegsführung.
Trotz wechselnder Waffenruhezustände gibt es immer wieder Angriffe, bei denen zivile Gebiete – einschließlich provisorischer Zeltlager für Binnenvertriebene – wiederholt getroffen wurden. Betroffene schildern eine dauerhafte Lebensgefahr und fehlenden Schutz selbst in vermeintlichen Rückzugszonen. UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof sowie zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit langem schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Gaza, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid.
Verantwortung endet nicht bei Exportgenehmigungen
Die jüngsten Entscheidungen zu Exportrestriktionen der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Israel zeigen: Die politische und rechtliche Bewertung bleibt im Fluss – und entbindet Unternehmen keinesfalls von eigener, unabhängiger Sorgfaltspflicht im Umgang mit Endverwendungen ihrer Produkte.
Auch wenn staatliche Exportentscheidungen rechtlich maßgeblich sind, endet die Verantwortung nicht dort. Unternehmen wie Renk sind keine passiven Zulieferer, sondern aktive Akteure in globalen Rüstungsketten. Sie verfügen über Wissen, Einfluss und wirtschaftliche Hebel, um Risiken der Endverwendung zu bewerten, zu begrenzen oder Lieferbeziehungen in Hochrisikokontexten auszuschließen. Eine bloße Berufung auf staatliche Genehmigungen wird dieser Verantwortung nicht gerecht.
Fehlende nachvollziehbare „Do No Harm“-Strategie im Konzern
Der Vorstand der Renk AG hat bislang keine hinreichend klare, überprüfbare und durchsetzbare Strategie vorgelegt, wie verhindert wird, dass Produkte in Konflikten eingesetzt werden, in denen erhebliche Risiken für Zivilbevölkerung oder Völkerrechtsverletzungen bestehen.
Insbesondere fehlen verbindliche Endverwendungsprüfungen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus, transparente Ausschlusskriterien für Hochrisikokonflikte sowie ein erkennbares Eskalations- oder Ausstiegsregime bei menschenrechtlichen Warnsignalen.
Umgehung von Regulierung durch Produktionsverlagerung ist der falsche Weg
Die vom Vorstandsvorsitzenden Alexander Sagel angedrohte Verlagerung der Produktion von Panzergetrieben in die USA, dass regulatorische und menschenrechtliche Risiken nicht adressiert, sondern geografisch verschoben werden sollen. Wenn ein deutscher Rüstungskonzern als „Plan B“ eine Ausweichproduktion in ein Drittland erwägt, um exportpolitische Beschränkungen zu umgehen, entstehen neue, erhebliche Risiken der Kontrolle, Transparenz und Verantwortungszuordnung in globalen Lieferketten – insbesondere in den USA.
Die Verlagerung reduziert weder die Endverwendungsrisiken noch die Frage möglicher völkerrechtswidriger Einsätze, sondern verschiebt sie lediglich in weniger regulierte oder anders regulierte Jurisdiktionen. Damit wächst die Verantwortung des Unternehmens zusätzlich, gerade solche Umgehungs- und Ausweichstrukturen kritisch zu prüfen und nicht zur Strategie der Risikoexternalisierung werden zu lassen.







