Gegenantrag

Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Entlastung des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen.

Begründung:

Die aktuelle Unternehmensstrategie des Rheinmetall-Konzerns beinhaltet unverantwortliche und unternehmenspolitisch hoch riskante Geschäftspraktiken. Lieferungen von Rüstungsgütern an Diktaturen, in Krisen- und Konfliktgebiete sowie Korruptionsvorwürfe belasten das öffentliche Image der Rheinmetall AG. Dafür ist der Vorstand des Unternehmens verantwortlich, der es bisher versäumt hat, klare Kurskorrekturen vorzunehmen.

Rheinmetall beteiligt sich auch aktuell an zahlreichen, höchst problematischen Rüstungsgeschäften. Aktuell liefert der Konzern eine Fertigungsstraße zur Montage von fast 1.000 Panzern des Typs FUCHS nach Algerien. Die Menschenrechtslage in dem nordafrikanischen Land ist aber äußerst prekär. Dort gehen Polizei und Militär immer wieder gewalttätig gegen Demonstranten vor, genießen aber zugleich Straffreiheit. Immer wieder kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Algerien zählt laut dem jüngsten Bericht des Bonn International Center for Conversion (BICC) „zu den problematischsten Empfängerländern“ deutscher Rüstungsgüter und der Export nach Algerien widerspricht gleich in mehreren Punkten dem EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte. Außerdem hat das Unternehmen in der Vergangenheit angekündigt, von dort auch andere Absatzmärkte mit dem Transportpanzer bedienen zu wollen.

Auch der 2011 beschlossene Plan, ein Gefechtsübungszentrum nach Russland zu liefern, sorgt seither für Diskussionen. Bis zu 30.000 Soldaten pro Jahr hätte die russische Armee so mit deutscher Technik ausbilden können. Die völkerrechtwidrige Besetzung der Krim hat dann leidvoll gezeigt, welchem Zweck die Ausbildung der russischen Armee dienen kann. Nach Besetzung der Krim widerrief Wirtschaftsminister Gabriel 2014 die Exporterlaubnis zwar, aber Rheinmetall verlangt nun vom Staat Schadensersatz, um im Interesse der Aktionäre des Unternehmens Schäden „zu vermeiden und zu minimieren“.

Der Fall „Russland“ offenbart gravierende Lücken und fehlende menschenrechtliche und moralische Eckpfeiler in der Exportstrategie des Unternehmens. Rheinmetall schreckt nicht davor zurück, auch in Länder zu exportieren, deren innere Lage – wie die in Russland – als äußerst defizitär einzustufen ist. Das von Putin gestaltete politische System wird in der Fachliteratur gemeinhin als autoritär eingestuft, Massenmedien unterliegen staatlichem Einfluss und Regimegegnern droht massive Repression. Aktuell sind fast 10.000 Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Russland anhängig.

Neben dem Bestreben, Staaten wie eben Algerien, Russland, aber auch Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate beim Aufbau eigener Rüstungsindustrien zu unterstützen, sorgt auch die Unternehmensstrategie für Kritik, die eigene Produktion ins Ausland zu verlagern. Ziel der Strategie ist es, so strengere deutsche Ausfuhrbestimmungen zu umgehen, wie im Wallstreet Journal (Weapons-maker uses South African plant to sidestep German restrictions) vom 29. Dezember 2014 nachzulesen war. Der Aufbau von Rüstungsfabriken bzw. die Lizenzproduktion im Ausland ist allein deshalb unvertretbar, da man auf diesem Wege jedwede Kontrolle über Produktion und vor allem über den Export verliert. Die Produktion von Rheinmetall-Artilleriemunition in Saudi Arabien durch das Unternehmen MIC oder auch der Ausbau des Produktionsstandortes Kapstadt (Südafrika) zusammen mit DENEL sind hier nur zwei Beispiele, da diese Unternehmen hauptsächlich für Länder im Mittleren und Nahen Osten sowie für afrikanische Länder produzieren.

Für negative Konzernschlagzeilen sorgte im vergangenen Jahr auch der Korruptionsskandal rund um die Lieferung von Rüstungsgütern nach Griechenland. Systematisch wurden dafür Ministeriale und Militärs in Athen kräftig geschmiert. Die Strafverfolger stellten „korruptive Abreden“ und „korruptive Handlungen“ fest und verurteilten Rheinmetall zur Zahlung von ca. 40 Mio. Euro.

Auch in Indien steht mit Rheinmetall Air Defense (RAD) eine Rheinmetall-Tochter unter Korruptionsverdacht. Das Unternehmen soll im Jahr 2009 beim Verkauf von Luftabwehrgeschützen nach Auffassung des indischen Central Bureau of Investigation (CBI) Bestechungsgelder gezahlt haben. Rheinmetall kam daraufhin auf eine schwarze Liste der indischen Behörden, die dem Unternehmen bis ins Jahr 2022 verboten, Rüstungsgüter an Indien zu verkaufen. Danach soll Rheinmetall einem indischen Lobbyisten 500.000 Euro überwiesen haben, um die indischen Behörden dazu zu bewegen, Rheinmetall von der schwarzen Liste zu streichen. Beide Beispiele offenbaren noch Versäumnisse beim Thema Korruptionsbekämpfung.

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