Soziale und ökologische Probleme beim Kohleausstieg und Atomausstieg: 115 Fragen zur RWE-Hauptversammlung

In unseren Gegenanträgen kritisieren wir, dass RWE nicht der eigenen Verantwortung gerecht wird, die konkreten Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen und den Kohleausstieg als auch den Atomausstieg umwelt- und sozialgerecht zu vollziehen. Zur virtuellen Hauptversammlung haben wir dazu diese Fragen eingereicht:

Fragen zu Klimaschutz, Kohleausstieg und Energiewende

  • Die Science Based Target Initiative (SBTi) hat testiert, dass die RWE-Klimaschutzziele mit dem Pariser Klimaabkommen und dem dort gesetzten Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen, im Einklang stehen. Trifft das auch auf das eigentlich erstrebenswerte Ziel zu, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen?
  • Dies scheint die SBTi nämlich genau nicht testiert zu haben, und entsprechend ist RWE auch nicht Teil der SBTi „Business Ambition for 1.5°C“. Plant RWE dies und würde entsprechend neue, bessere Klimaziele und Emissionsreduktionspfade prüfen?
  • Im aktuellen RWE-Geschäftsbericht heißt es, dass die eigenen Gaskraftwerke wenig Kohlendioxid ausstoßen würden. Wie hoch sind aber deren Treibhausgasemissionen 2020 gewesen, wenn auch die gesamte Gasversorgungskette samt den Problemen von Methanleckagen mit einberechnet werden?
  • Können Sie die gesamte Lebenszyklus-Klimabilanz ihrer 2020 verbrauchten Mengen von Braunkohle, Steinkohle und Gas vergleichen und wenn ja, wie fällt dieser Vergleich aus?
  • Welcher Ertrag genau ist 2020 aus Kohlestrom entstanden? Wie wird die künftige Entwicklung eingeschätzt?
  • Wie hoch waren die negativen Strompreise, die 2020 zur zahlen waren und bei welchen Stromerzeugungsverfahren fielen sie in welchem Anteil an?
  • Auf die Warnung von Greenpeace, wenn RWE bis 2038 an der besonders klimaschädlichen Braunkohle festhalten will, dann droht RWE mit steigendem CO2-Preis eine Kostenexplosion, haben Sie auf der Bilanzpressekonferenz geantwortet, das Stromgeschäft sei gegen steigende CO2-Preise bis 2030 abgesichert (gehedget). Wieviel CO2-Zertifikate hält RWE in Reserve?
  • Bis zu welchem Jahr ist die Braunkohleverstromung gegen steigende CO2-Preise abgesichert?
  • Was kostet RWE diese Absicherung pro Jahr?
  • Welche Absicherungsgeschäfte für die Braunkohle haben Sie für die Zeit nach 2030 getätigt?
  • Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 im Rahmen des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung Ausgleichsleistungen für die Lausitz Energie Kraftwerke AG und die RWE Power AG nach dem EU-Beihilfeverfahren (Artikel 108 Absatz 3 AEUV) angemeldet. Laut EU-Kommission bestehen in dem Verfahren zu staatlichen Beihilfen (SA.53625) erhebliche Zweifel, ob die Entschädigung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und die Beträge angemessen sind. Inwieweit hat die RWE AG die Entschädigungssumme von 2,6 Milliarden in ihre Bilanz mit eingerechnet bzw. plant fest mit diesem Betrag?
  • Wie will RWE belegen, dass RWE durch den Betrieb von Braunkohleanlagen bis zum Jahr 2051 Gewinne erzielen würde?
  • Welche Argumente vertritt RWE gegenüber der Kommission, die sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Annahmen zur Nutzungsdauer hat?
  • Umweltministerin Svenja Schulze rechnet mit einem „Aus für Kohlekraftwerke im Jahr 2030“ in Folge der verschärften EU-Klimaziele auf minus 55% im Jahr 2030. (Reuters 20.4.2021) Welche eigenen Untersuchungen zu der EU -Zielverschärfung liegen RWE bezogen auf die Braunkohleverstromung vor?
  • Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen den Aussagen von Frau Schulze und den Berechnungen zu den Entschädigungsmilliarden?
  • Zum BET-Gutachten „Folgekosten der Braunkohleverstromung“: Welche Angaben zu Tagebauplanung hat RWE den Gutachtern von BET-Energie und EY zur Verfügung gestellt?
  • Welchen Einfluss hat RWE auf die Szenarien im Gutachten ausgeübt?

Fragen zu Enteignungsverfahren und Umsiedlungen

  • Manche Bewohner*innen von Dörfern am Braunkohletagbau sehen keine andere Möglichkeit mehr, als sich juristisch gegen Enteignung und Zwangsumsiedlung zur Wehr zu setzen. Wie viele Verfahren sind derzeit anhängig?
  • Mit wie vielen weiteren Verfahren rechnet RWE in 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026?
  • Wie hoch waren die Kosten für die Entschädigungen von Umsiedler*innen 
    a) im Bereich des Tagebaus Garzweiler
    b) im Bereich des Tagebaus Hambach
    c) im Bereich des Tagebaus Inden?
  • Wie wird angesichts des Beschlusses der EU („Bis 2030 sollen die Treibhausgase der Europäischen Union um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt werden.“) die Erwirkung eines Grundabtretungsbeschlusses gegen den Eckhardt Heukamp, Landwirt in Erkelenz-Lützerath, gerechtfertigt?
  • Haben Sie jemals mit den von Umsiedlung bedrohten Menschen gesprochen? Wenn ja, wann und wo? Welche Erkenntnisse haben Sie daraus gezogen?
  • Kennen der Vorstandsvorsitzende der RWE AG, Rolf Martin Schmitz, und der Finanzvorstand der RWE AG, Markus Krebber, die Situation der Menschen in den vom Tagebau bedrohten Dörfern überhaupt? Haben sie jemals die von der Abbaggerung bedrohten Dörfer Lützerath, Keyenberg, Berverath, Kuckum, Ober- und Unterwestrich besucht und sich vor Ort ein Bild gemacht?
  • Rolf Martin Schmitz gab neulich zu, dass er noch nie auf einem Braunkohlebagger gewesen sei. Inwieweit kennt der Vorstand überhaupt die Arbeitsbedingungen der RWE-Beschäftigen?
  • Wird der Nachfolger von Rolf Martin Schmitz, Markus Krebber, nach Antritt seiner Arbeit als Vorstandsvorsitzender der RWE AG einen Termin vor Ort wahrnehmen, um sich ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung zu machen, die der von ihm geleitete Konzern vornimmt? Wenn ja, wann?

Fragen zum Kohleausstieg in den Niederlanden und ICSID-Verfahren:

  • RWE hat ein nicht-öffentliches Verfahren gegen die niederländische Regierung vor dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten  (ICSID) eingeleitet (ICSID Fall Nr. ARB/21/4) und verlangt  Entschädigung für behauptete zukünftige entgangene Gewinne in Höhe von 1,4 Mrd. EUR. Für diesen behaupteten Verlust macht RWE die demokratische Entscheidung des niederländischen Parlaments zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verantwortlich. Wann hat das RWE-Management vorausgesehen, dass Begrenzungen der Kohleverstromung zu einer staatspolitischen Option werden könnten? War es 
    a) … vor oder nach der UN-Klimarahmenkonvention von 1994, in der sich Industriestaaten wie die Niederlande und Deutschland verpflichtet haben die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, 
    b) … vor oder nach dem Kyoto-Protokoll von 1997, in dem dieselben Staaten sich auf verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen einigten, 
    c) … vor oder nach der Einführung des EU-Emissionshandelssystems im Jahr 2005 mit dem erklärten Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU schrittweise zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erreichen, 
    d) … vor oder nach dem Jahr 2007, als die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen und sich verpflichtet haben, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% zu reduzieren (Klima- und Energiepaket 2020), 
    e) … vor oder nach 2015, dem Jahr des Pariser Abkommen und in den Niederlanden der Urgenda-Entscheidung, die beide die niederländische Regierung verpflichten, Treibhausgasemissionen zu reduzieren?   
  • Wann wurde RWE bewusst, dass die Ära der kohlebasierten Energie zu Ende geht, und warum haben Sie dann Ihre Kohleinvestitionen weiter ausgebaut?
  • Wenn man bedenkt, dass der wirtschaftliche Wert von kohlebefeuerten Kraftwerken in den Niederlanden in den nächsten zehn Jahren dramatisch sinken wird, aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach nachhaltiger Energie und steigenden Kohlenstoffpreisen, wie rechtfertigen Sie dann, 1,4 Mrd. EUR an zukünftig entgangenen Gewinnen? – konkret gefragt:  
    a) Schätzen Sie den Kohlenstoffpreis für Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 in dieser Prognose ebenfalls auf etwa 65-70 EUR/Tonne CO2-Äquivalent, wie es mehrere Studien, einschließlich der EU, tun, oder berechnen Sie ihn niedriger – und zu welchem Satz -, mit der Folge, dass sich der prognostizierte Verlust erhöhen würde? 
    b) Wie hoch sind die Subventionen, die RWE von der niederländischen Regierung zur Finanzierung der Umstellung des Kraftwerks Eemshaven auf Biomasse erhalten hat oder zugesprochen bekommen hat und erhalten wird (mindestens bis 2027)? 
    c) Wie viel davon wurde von den behaupteten zukünftig entgangenen Gewinnen abgezogen? 
  • Was waren die konkreten Zusagen der niederländischen Regierung an RWE in Bezug auf die Investition in das Kraftwerk Eemshaven, denen das Gesetz über den Ausstieg aus der Kohleverstromung widerspricht? 

Treffen mit dem Wirtschaftsministerium und mit Ministerpräsident Armin Laschet

  • Nach Informationen von Greenpeace hat es In der Zeit von Mai 2018 bis Juni 2020 allein 30 Treffen zwischen RWE und dem Wirtschaftsministerium (BMWi) gegeben. Können Sie die Anzahl bestätigen und sind sie bereit vollständige Transparenz über die Treffen herzustellen?
  • Welche Vereinbarungen oder Absprachen wurden konkret zwischen BMWi und RWE in Bezug auf den Kohleausstieg getroffen?
  • NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hält Datum, Anzahl und Inhalte der Treffen mit RWE geheim. Sind Sie bereit, eine vollständige Liste aller Termine und Gespräche mit Politikern, insbesondere mit MP Armin Laschet, zu veröffentlichen?
  • Welche Treffen haben mit Armin Laschet stattgefunden, welche Absprachen gibt es zwischen Ihnen, wie oft und an welchen Terminen genau haben sich RWE-Vertreter*innen mit dem NRW-Ministerpräsidenten getroffen?

Fragen zur Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach

  • Auf Seite 10 des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach sind verschiedene wasserwirtschaftliche Erfordernisse aufgeführt. Wann werden sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Beispielsweise auf dem Portal Open Government in Nordrhein-Westfalen: https://open.nrw/?
  • Seite 18: Wieso wird mit den Tagebau-Grenzen von 1977 weitergemacht? Ministerpräsident Laschet hatte doch eine Verkleinerung zugesagt?
  • Wieder Seite 18: Das Berufungsverfahren des BUND NRW „ruht“. Wie kommt es zu diesem „Ruhen“? Wer hat das entschieden? Wann wird das Verfahren wieder aufgenommen? Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen?
  • Und noch einmal Hauptbetriebsplan Seite 18: Welches genau sind die „maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen für die Hauptbetriebsplanzulassung gemäß §§ 55 Abs. 1, 48 Abs. 2 BbergG“? Wurden sie „in vollem Umfang eigenständig geprüft“, oder nur, wie es auf Seite 13 heißt, „zur Kenntnis genommen“? Die bergrechtliche Prüfung sei nur eine Kenntnisnahme und eben keine Prüfung. Wie ist diese widersprüchliche Aussage zu erklären? Wie wurde nun tatsächliche vorgegangen?
  • Die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Hambach ist bislang nur „angeordnet“, anscheinend noch nicht „erteilt“. Wie konnte trotzdem der Hauptbetriebsplan zugelassen werden?
  • Wie genau werden bei der wasserrechtlichen Erlaubnis die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden?


Fragen zu Ökologie, Natur- und Wasserschutz

  • Wie werden die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie eingehalten? Schon seit 2015 sollen in der EU sowohl die Oberflächengewässer als auch die Grundwasserkörper in einem guten chemischen und ökologischen Zustand sein. Wann will RWE diese Vorgaben einhalten? Wie genau wird die Einhaltung sichergestellt werden? Mit welchen Messverfahren wird das unterlegt werden?
  • Welches Monitoring-Verfahren wendet RWE an, um die Situation der ober- und unterirdischen Gewässerveränderungen zu dokumentieren? Wird das vom Umweltbundesamt favorisierte Modellsystem MoRE (Modeling of Regionalized Emissions) angewendet?  Wenn nicht, welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden, damit es zur Anwendung kommt?
  • Hat die Trinkwasserversorgung der betroffenen Bevölkerung Priorität vor der Nutzung des Wassers durch RWE? Sind dafür Grenzwerte festgelegt?
  • In welcher Weise hat RWE AG die Trockenjahre in ihren Planungen berücksichtigt? Welche Vorkehrungen werden für die Zukunft getroffen? Wie messbar?
  • Seit Jahrzehnten werden durch RWE in der Jülich-Zülpicher Börde die wertvollsten Ackerböden in Deutschland vernichtet. Mit welchen Methoden werden diese Schäden/Zerstörungen gemessen und erfasst?
  • Wie werden die Schäden/Zerstörungen bilanziert? Wo sind solche Bilanzen zu den ökologischen Schäden zu finden?
  • Welche Möglichkeiten werden vom Konzern ergriffen, um die verursachten Schäden wieder zu heilen?
  • Welche Rückstellung sind dafür gebildet worden, bzw. werden noch angelegt bis zum Auslaufen der Tagebaue?
  • Sind diese Rückstellungen rechtlich abgesichert? Auf welche Art und Weise? Ist die Art der Absicherung krisenfest?
  • Eine Aktiengesellschaft muss alarmiert sein, wenn große Investor*innen grundsätzlich Zweifel an der Konzernstrategie äußern. Kaum jemand nimmt RWE den angeblichen Strategieschwenk vom Klimakiller zum Öko-Unternehmen ab. Eine grüne RWE AG gibt es nicht, das ist Fiktion. So kritisiert der französische Vermögensverwalter Amundi – immerhin siebtgrößter RWE-Investor – die Kohleausstiegsstrategie von RWE als unvereinbar mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens. Amundi fordert, dass RWE früher als 2038 aus der Braunkohleverstromung in Deutschland aussteigt. Welchen Kohleausstiegsplan wird RWE dem Investor Amundi vorlegen, der vollständig mit den Empfehlungen der Klimawissenschaft übereinstimmt?
  • Der Versicherungskonzern AXA hat bereits Mitte März 2021 die Konsequenz gezogen und eine Anfrage von RWE, Kunde bleiben zu können, abgelehnt. AXA kündigte an, die Dienstleistungen für RWE bis Ende 2022 auszuschließen. Auch AXA hat erkannt, dass 2038 als endgültiges Ausstiegsdatum für die Kohle in Deutschland zu spät ist, um die Verpflichtungen Deutschlands und Europas aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Welche Versicherer wollen die Risiken der RWE AG noch absichern? Wie viel teurer wird es jetzt für RWE, sich neu zu versichern (bitte absolute Summe in Euro)?
  • Wie haben sich der Ausschluss durch AXA und die Ankündigung von Amundi auf das Rating der RWE AG ausgewirkt?
  • Welche CO2-Speicherkapazitäten sind im Bereich der durch die Tagebaue in Anspruch genommenen Landschaften verloren gegangen? CO2-Speicherkapazitäten bitte nach Wald, Boden und Sonstigen einzeln aufführen.

Fragekomplex menschenrechtliche Sorgfaltspflichten allgemein

  • Können Sie bereits sicherstellen, dass Bayer die Anforderungen des geplanten Lieferkettengesetzes an ein Risikomanagement zur Identifizierung und proaktiven Reduzierung von Menschenrechtsrisiken in den eigenen Lieferketten erfüllt?
  • Welche konkreten Missstände wurden 2020 bei Zulieferer-Audits festgestellt? Bitte nennen Sie Länder bzw. Regionen!
  • Was tun Sie konkret in diesen Fällen? Sind Sie in direktem Kontakt mit den betroffenen Unternehmen und bis wann müssen diese die Missstände behoben haben?

Fragen zu Nutzung von Steinkohle und Gas: 

  • Aus welchen Ländern bezieht RWE derzeit Steinkohle für die eigenen Kohlekraftwerke?
  • Wieviel Tonnen Steinkohle importierte RWE in 2020 insgesamt für die eigenen Kohlekraftwerke und wieviel als Zwischenhändler? Wieviel Tonnen kamen dabei aus Russland, aus Kolumbien und wieviel Tonnen aus anderen Ländern (bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln)?
  • Wieviel Tonnen Steinkohle importierte RWE in 2020 für das Kohlekraftwerk Hamm-Uentrop und aus welchen Ländern konkret?
  • Russische Umweltorganisationen wie Ecodefense kritisieren seit Jahren die extrem schlechten Umweltschutzbedingungen im russischen Kohleabbaugebiet im sibirischen Kuzbass. Wie überprüft RWE vor Ort die Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards?
  • Ähnliche Kritik gibt es z. B. auch aus Kolumbien. Wie überprüft RWE auch dort vor Ort die Einhaltung von Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards?
  • Ende 2020 kündigte RWE an, die Kohlekraftwerke in Hamm und Ibbenbüren vom Netz zu nehmen. Wie ist der derzeitige Stand bei den beiden Stilllegungsverfahren?
  • Ist RWE aktuell noch an irgendwelchen weiteren Steinkohlekraftwerken beteiligt? Wenn ja, an welchen?
  • Was ist der aktuelle Stand beim Rechtsstreit über die verbindliche Abnahme von Kohlestrom aus dem Kohlekraftwerk Datteln IV?
  • Erwägt RWE auch außerplanmäßige Stilllegungen von Kohlekraftwerken (Braun- und Steinkohle), um die Umwandlung zur „grünen“ RWE voranzutreiben und zugleich die Einhaltung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu garantieren? Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
  • Wie schätzt RWE die betriebswirtschaftliche Situation für die konzerneigenen Gaskraftwerke ein? Gibt es auch dort Stilllegungspläne – wenn ja, welche sind das konkret?

Fragen zur Nutzung von Atomenergie

Urananreicherer Urenco:

  • Urenco versorgt als zweitgrößter Urananreicherer weltweit Atomkraftwerke. Als einer der beiden deutschen Anteilseigner hält RWE ein Sechstel der Aktien. Wie hoch war die Dividende in 2020, die RWE für die Urenco-Beteiligung erhalten hat? An welcher Stelle der Bilanz ist das nachlesbar?
  • Wer vertritt RWE derzeit im Direktorium der Urenco und in welcher Funktion?
  • Wie oft hat der RWE-Vertreter bei Urenco in 2020 den Vorstand von RWE über die Urenco-Aktivitäten unterrichtet? Um welche Themen ging es dabei konkret?
  • Welche Kenntnis hat RWE über Gespräche zwischen Urenco und Vertretern des US-Pentagon in 2020 oder 2021?
  • Welche Kenntnis hat RWE über Gespräche zwischen Urenco und Vertretern anderer US-Ministerien oder -Regierungsbehörden in 2020 oder 2021? Wer war an diesen Gesprächen beteiligt und zu welchen Themen wurden sie geführt?
  • Was ist der aktuelle Stand beim Aufbau einer HALEU-Produktion mit bis zu 19,75% angereichertem Uran 235 in den USA?
  • Wie bewertet RWE den von Urenco im letzten Herbst angekündigten Einstieg in das von EDF geführte Konsortium zum möglichen Bau des britischen Atomkraftwerks Sizewell C?
  • Wie bewertet RWE den von Urenco im letzten Herbst angekündigten Einstieg in Vorbereitungen für den Bau eines Atomkraftwerks in den Niederlanden?
  • Welche konkreten Vorbereitungen trifft Urenco derzeit zum Bau sog. Mini-Reaktoren?
  • Inwieweit ist die Urenco-Tochter Central Technology Group in Gronau an der Entwicklung dieser Mini-Reaktoren beteiligt?
  • Inwieweit ist die Urenco-Tocher Enrichment Technology Company in Jülich an der Entwicklung dieser Mini-Reaktoren beteiligt?
  • Sieht sich RWE durch diese Neubaupläne und die Beteiligung von RWE-mitgeführten Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zurück in das atomare Zeitalter?
  • Gibt es derzeit weitere Gespräche oder Verhandlungen für den Verkauf der Urenco-Anteile? Wenn ja, mit wem und mit welchen Ergebnissen?
  • Wann hat RWE zuletzt mit der Bundesregierung über Urenco gesprochen? Um welche Themen ging es dabei konkret?
  • Wann hat RWE zuletzt mit der NRW-Landesregierung über Urenco gesprochen? Um welche Themen ging es dabei konkret?
  • Wieviel Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid verließen jeweils in 2019 und in 2020 die Urananreicherungsanlage Gronau mit Fahrtziel Russland?
  • Wie bewertet RWE die Studie von Prof. Dr. Wegener von der Uni in Erlangen, dass diese Exporte gegen die Dual-Use-Export-Sanktionen der EU gegenüber Russland verstoßen?
  • Gibt es aktuell Pläne für einen fortgesetzten Export von abgereichertem Uran von Gronau nach Russland für 2021 oder danach? Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?
  • Ist in den vergangenen Jahren abgereichertes Uran aus Gronau über den Umweg Frankreich und/oder Großbritannien und/oder Niederlande nach Russland gelangt? Wenn ja, wann und wieviel? Gibt es evtl. Pläne für derartige Urantransporte via den genannten Transitländern?
  • Gibt es konkrete Planungen für die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers am Urenco-Standort Gronau? Wenn ja, welche Planungen sind das?
  • Mit welchen Kraftwerksbetreibern in Europa hat Urenco Lieferverträge für angereichertes Uran abgeschlossen?
  • Nach einer Liste von Exportgenehmigungen auf der Website des Bundesumweltministeriums wird auch angereichertes Uran von Gronau nach Russland exportiert, obwohl auch angereichertes Uran auf der Dual-Use-EU-Sanktionsliste gegenüber . Was geschieht mit diesem angereicherten Uran in Russland konkret und wie bewertet RWE den begründeten Verdacht, dass auch diese Exporte rechtswidrig sind?

AKW Lingen/Emsland:

  • Im Zuge der Revisionen im Atomkraftwerk Lingen/Emsland in 2019 und 2020 wurden an mindestens drei Dampferzeugerrohren im Primärkreislauf sogenannte „Wanddickenschwächungen“ festgestellt, was zu Rissen und Löchern – und damit zu schweren nuklearen Störfällen im AKW – führen kann. Die betroffenen Rohre wurden laut RWE daraufhin verschlossen. Die Revision 2020 stand zudem im Zeichen der Corona-Pandemie mit deutlich verringertem Personaleinsatz und Prüfumfang. Gibt es seit der letzten Jahreshauptversammlung von RWE neue Erkenntnisse zu den „Wanddickenschwächungen“ im Atomkraftwerk Lingen? Wenn ja, welche?
  • Wann findet die diesjährige AKW-Revision in Lingen statt?
  • Welche Corona-bedingten Beschränkungen werden in Lingen auch in diesem Jahr gelten? Wird auch in diesem Jahr weniger Fachpersonal eingesetzt?
  • Wieviele und welche ursprünglich geplanten Prüfaufträge für die AKW-Revision in Lingen werden ganz gestrichen und warum?
  • Wieviele und welche ursprünglich geplanten Prüfaufträge für die AKW-Revision in Lingen werden im Umfang und/oder Intensität nur in eingeschränkter bzw. verkürzter Form durchgeführt und warum?
  • Welche Arbeiten, die im letzten Jahr bei der Revision in Lingen nicht oder nur in verringertem Umfang durchgeführt wurden, werden in diesem Jahr nachgeholt?
  • Wieviel Prozent der Dampferzeugerrohre im AKW Lingen werden bei der diesjährigen Revision tatsächlich überprüft? Wieviele Dampferzeugerrohre sind das in absoluten Zahlen? Nach welchen Kriterien wird hier eine Auswahl getroffen?
  • Werden in diesem Jahr und in 2022 noch frische Brennelemente in den Reaktor in Lingen eingesetzt – wenn ja, wieviele?
  • Wieviele Castor-Behälter wurden in Lingen in 2020 mit abgebrannten Brennelementen beladen?
  • Wieviele Castor-Behälter werden in Lingen in 2021 mit abgebrannten Brennelementen beladen?
  • Wieviele Castor-Behälter werden in Lingen in 2022 mit abgebrannten Brennelementen beladen werden?
  • Wieviele Castor-Behälter werden in Lingen durch die Entnahme der letzten Brennelemente nach Betriebsende noch beladen werden müssen?
  • Wieviele Tonnen hochradioaktiven Atommüll fallen durch den Betrieb des AKW Lingen jeweils in 2021 und in 2022 an?
  • Wie sehen die aktuellen Planungen für den Beginn und Umfang der Abrissarbeiten am AKW Lingen nach dem Betriebsende aus?
    a) Wann sollen die Abrissarbeiten konkret beginnen?
    b) Wieviele Tonnen mittel- und schwachradioaktiven Atommüll erwartet RWE für den Abriss? c) Welche Atommüll-Verarbeitungsanlagen wird RWE dafür auf dem Betriebsgelände des AKW Lingen errichten?
    d) Was geschieht konkret mit dem verarbeiteten mittel- und schwachradioaktiven Atommüll in Lingen?
    e) Wieviel Atommüll wird voraussichtlich nicht in Lingen, sondern an einem anderen Ort verarbeitet und gelagert werden? Bitte mit Angabe des Grundes und des voraussichtlichen Verarbeitungs- und Deponie-Standortes?
    f) Auf welche Deponien soll der „freigemessene“ Atommüll gebracht werden, der bei den Abrissarbeiten anfallen wird?
  • Erwägt RWE, das AKW Lingen gegebenenfalls vor dem gesetzlich vereinbarten Maximaltermin Ende 2022 vom Netz zu nehmen, um so die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und eine weitere Atommüllproduktion zu vermeiden? Wenn ja, um welches Abschaltdatum handelt es sich dabei?
  • Wie hoch waren der Umsatz und Nettogewinn, den RWE aus dem Betrieb des AKW Lingen in 2020 erwirtschaft hat?

AKW Gundremmingen:

  • Sowohl in 2019 wie auch in 2020 wurden im AKW Gundremmingen defekte Brennelemente entdeckt, die zu einer vorübergehenden Abschaltung des AKW führten. Wie hat sich die Lage seit der letzten Jahreshauptversammlung in diesem Punkt entwickelt?
  • Wann findet die AKW-Revision in Gundremmingen in diesem Jahr statt?
  • Welche Corona-bedingten Einschränkungen wird es bei der Revision in Gundremmingen geben? Werden Fachpersonal und Prüfaufträge womöglich gekürzt? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Werden in 2021 noch frische Brennelemente in den Reaktor Gundremmingen C eingesetzt – wenn ja, wieviele?
  • Wieviele Castor-Behälter wurden in Gundremmingen in 2020 mit abgebrannten Brennelementen beladen?
  • Wieviele Castor-Behälter werden in Gundremmingen in 2021 mit abgebrannten Brennelementen beladen?
  • Wieviele Castor-Behälter werden in Gundremmingen durch die Entnahme der letzten Brennelemente nach Betriebsende noch beladen werden müssen?
  • Wieviele Tonnen Atommüll fallen in Gundremmingen durch den Betrieb in 2021 noch an?
  • Wie sehen die aktuellen Planungen für den Beginn und Umfang der Abrissarbeiten an den beiden Reaktoren Gundremmingen B und C nach dem Betriebsende aus?
    a) Wann sollen die Abrissarbeiten am AKW Gundremmingen C konkret beginnen?
    b) Wie sieht es aktuell mit dem Abriss des AKW Gundremmingen B aus?
    c) Wie viele Tonnen mittel- und schwachradioaktiven Atommüll erwartet RWE durch den Abriss der beiden Reaktoren?
    d) Welche Atommüll-Verarbeitungsanlagen hat oder wird RWE dafür auf dem Betriebsgelände des AKW Gundremmingen errichten?
    e) Was geschieht konkret mit dem verarbeiteten mittel- und schwachradioaktiven Atommüll in Gundremmingen?
    f) Wieviel Atommüll wird voraussichtlich nicht in Gundremmingen, sondern an einem anderen Ort verarbeitet und gelagert werden? (Bitte mit Angabe des Grundes und des voraussichtlichen Verarbeitungs- und Deponie-Standortes)
    g) Auf welchen Deponien soll der „freigemessene“ Atommüll gelagert werden, der bei den Abrissarbeiten am AKW anfallen wird?
  • Erwägt RWE, das AKW Gundremmingen C gegebenenfalls vor dem gesetzlich vereinbarten Maximaltermin Ende 2021 vom Netz zu nehmen, um so die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und eine weitere Atommüllproduktion zu vermeiden? Wenn ja, um welches Abschaltdatum handelt es sich dabei?
  • Wie hoch waren der Umsatz und der Gewinn, den RWE aus dem Betrieb des AKW Gundremmingen C in 2020 erwirtschaftet hat?

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/rwe/fragen-zur-rwe-hauptversammlung/

4 Pings

  1. […] Unsere 115 Fragen an den RWE-Vorstand […]

  2. […] Unsere 115 Fragen an den RWE-Vorstand […]

  3. […] wir kurz in die dazu nötigen Grundlagen des Aktienrechts einführen und einen Rückblick auf unsere Themen und Fragen bei der diesjährigen, virtuellen Aktionärsversammlung von RWE geben. Anschließend möchten wir […]

  4. […] wir kurz in die dazu nötigen Grundlagen des Aktienrechts einführen und einen Rückblick auf unsere Themen und Fragen bei der diesjährigen, virtuellen Aktionärsversammlung von RWE geben. Anschließend möchten wir […]

Kommentare sind deaktiviert.