Lützerath: Juristische Argumente gegen vorzeitige Besitzeinweisung

Energieversorgung wirklich akut gefährdet? Fragliche Grundlage der Begründung von RWE für frühzeitige Enteignung

Bereits für November 2021 hatte RWE die vorzeitige Besitzeinweisung in Grundstücke des Ortes Lützerath beantragt, um den Braunkohle-Tagebau Garzweiler II im Rheinland erweitern zu können. RWE argumentiert, dass dies auch im Sinne des Gemeinwohls dringend geboten wäre, da sonst die Energieversorgung gefährdet sei.

Darüber wird das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bis Ende März 2022 entscheiden. Daher konnte die vorzeitige Besitzeinweisung noch nicht erfolgen, und auch die Energieversorgung ist bisher nicht gefährdet gewesen.

Während die Entscheidung des OVG noch aussteht, graben sich die Bagger von RWE immer näher an Lützerath heran:

Für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ist es entscheidend, dass der Tagebau nicht wie von RWE geplant erweitert wird und Lützerath erhalten bleiben kann. Das Urteil wird daher von enormer Bedeutung für die Klimaschutzpolitik und den Kohleausstieg sein.

Wir dokumentieren juristische Argumente gegen die vorzeitige Inanspruchnahme von Grundstücken in Lützerath durch RWE. Hier ist das Handout für das Pressegespräch vom 16. April 2021, in dem GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht etliche juristische Argumente darlegen:

Handout Argumente gegen vorzeitige Besitzeinweisung, Pressegespräch 16.04.2021

Demnach sind weder die angebliche Dringlichkeit noch die angebliche Gefährdung der Energieversorgung hinreichend von RWE begründet worden.

Die entsprechende Presseerklärung kann auch hier im Video angesehen werden, ab Minute 7:54: https://www.youtube.com/watch?v=cSvCZ7EUKps

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