
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2, Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dachverband lehnt die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 ab.
Begründung:
Aufgrund der Risiken, die von der fossilen Geschäftstätigkeit von RWE ausgeht, müssen die Rücklagen für Entschädigungen und Maßnahmen zur Behebung und Abwendung von Schäden erheblich erhöht werden.
Daher lehnen wir die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 und die Ausschüttung einer Dividende von 856.277.653,20 Euro (1,20 Euro pro Stückaktie) an die Aktionärinnen und Aktionäre ab.
Wir beantragen, dass die RWE AG ihre Rückstellungen für die Kompensation von Klimakrisenschäden, zu deren Verursachung das Unternehmen beigetragen hat und noch immer beiträgt, deutlich erhöht.
Ein Teil dieser Rückstellungen soll für die Kompensation von Schäden der klimakrisen-induzierten Katastrophe 2022 in Pakistan zur Verfügung stehen, die RWE mit zu verantworten hat (siehe Gegenantrag zu TOP 3). Dafür soll die Schadensersatzforderung von über 1 Million Euro von 39 pakistanischen Bäuerinnen und Bauern aus der Provinz Sindh vollständig in die Rückstellungen überführt und in einem nächsten Schritt für die Begleichung der Schadensersatzforderungen verwendet werden. Die Klage ist derzeit noch vor dem Landgericht Heidelberg anhängig.
RWE muss auch Kosten im Zusammenhang mit der Rheinwassertransportleitung und der geplanten jährlichen Entnahme von bis zu 340 Millionen Kubikmetern Rheinwasser einplanen. Über eine Dauer von über 70 Jahren könnten Gesamtkosten in Höhe von über 600 Millionen Euro auf RWE zukommen (siehe Gegenantrag zu TOP 4).
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3, Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband lehnt die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 ab.
Begründung:
Der Vorstand der RWE AG missachtet die großen Risiken, die insbesondere von der fossilen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgehen. Er vernachlässigt menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten und täuscht Aktionär*innen und die Öffentlichkeit mit der Behauptung, Paris-kompatibel zu sein, und rechtliche Risiken in die Kategorie „gering“ einzustufen.
Mitverantwortung von RWE für Klimakatastrophe weltweit
RWE trägt eine historische Mitverantwortung für die globale Klimakrise. Seit der Gründung stieß der Konzern Milliarden Tonnen CO2 aus – zeitweise mehr als die USA. Trotz bekannter Folgen seit 1965 hält RWE am fossilen Geschäftsmodell fest und plant sogar dessen Ausbau. Damit nimmt das Unternehmen Extremwetterereignisse und weltweite Klimaschäden in Höhe von mindestens zwei Billionen US-Dollar billigend in Kauf.
RWEs Verantwortung für die Flutkatastrophe in Pakistan 2022
Bei der klimabedingten Katastrophe 2022 stand ein Drittel Pakistans monatelang unter Wasser. Tausende Menscheb starben, Millionen verloren ihr Zuhause und die Infrastruktur sowie Ernten wurden zerstört. Die wirtschaftlichen Schäden betragen 33 Mrd. US-Dollar. Armut und Hunger prägen die Region bis heute.
Als einer der größten Emittenten Europas trägt RWE eine direkte Mitschuld an diesem Extremwetter. Ohne die industriellen Emissionen der weltweit 100 Hauptverantwortlichen hätte die Flut dieses Ausmaß nicht erreicht.
RWE muss daher einen Teil seines Gewinns nutzen, um die entstandenen Schäden anteilig auszugleichen (vgl. Gegenantrag zu TOP 2). Insbesondere die Forderungen der 39 pakistanischen Bäuerinnen und Bauern müssen umgehend beglichen werden. Das Prinzip ist einfach: Wer anderen schadet, der haftet!
Mängel in der Berichterstattung
In seiner Lageberichterstattung hat der Vorstand der RWE AG die Klima- und Umweltwirkung des RWE-Geschäfts unzureichend dargestellt. 2025 stammte der von RWE verkaufte Strom zu 58% aus der Kohle- und Erdgasverstromung, und das Unternehmen machte einen Umsatzerlös von 9,8 Mrd. € mit Kohle und Gas. Dennoch stehen im Bericht keine Ausführungen zu den konkreten Auswirkungen des fossilen Geschäftsmodells auf das Klima, stattdessen werden sie verharmlosend als „kurzfristig“ bezeichnet (S. 81. 2025).
Auch die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität werden kaum dargestellt. Für den Betrieb ihrer Braunkohletagebaue hat die RWE AG nach eigenen Angaben alleine 2025 434,9 Mio. m³ Grundwasser entnommen – so viel wie ca. 9,5 Mio. Menschen in einem Jahr verbrauchen. RWE suggeriert in nicht nachvollziehbarer Weise, dass es kaum Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Natur gäbe, da das Wasser größtenteils nach der Nutzung in Oberflächengewässer zurückgeführt werde (S.129).
Methan-Emissionen aus der Braunkohle
Methanemissionen beziffert die RWE AG in ihrem Lagebericht 2025 nicht. Es heißt nur im Rahmen des Betriebs von Braunkohletagebauen entstünden „sehr geringe Menge an ausgasendem Methan.“ Studien belegen aber, dass es beim Tagebau zu wesentlichen Methanemissionen kommt. Das Treibhausgaspotenzial von Methan ist zudem auf 20 Jahre gerechnet über 80-mal so groß wie das von CO2.
Laut einer Studie der Deutschen Umwelthilfe und Ember (2024) werden die von deutschen Kohleunternehmen offiziell berichteten Methanemissionen aus dem Braunkohleabbau massiv unterschätzt (8). Methan-Emissionen aus der Braunkohle in Deutschland könnten, wenn man unabhängige Schätzungen zu Grunde legt, 184-Mal so hoch sein, wie bisher angenommen.
Neuste Zahlen nach der Methanberichterstattung bestätigen die Diskrepanz zwischen unternehmenseigenen und den Zahlen unabhängiger Wissenschaftler*innen. Gemäß der RWE-Berichterstattung betrugen die Methanemissionen aus den Braunkohletagebauen Inden, Garzweiler und Hambach insgesamt 188 Tonnen. Auf 100 Jahre gerechnet entspricht das 5.606 Tonnen CO2e. Rechnungen auf Basis der Ember-Studie mit denselben Förderzahlen von RWE ergeben auf 100 Jahre gerechnet 3.230.105 Tonnen CO2e, also mehr als das 500-fache.
Gasrausch statt Energiewende
RWE setzt weiterhin massiv auf fossile Brennstoffe. Laut einer Analyse der Global Coal und Oil and Gas Exit Lists (GCEL/GOGEL) stammen rund 54 % der Stromproduktion des Konzerns aus fossilen Quellen. Statt eines klaren Ausstiegsplans forciert RWE den Ausbau des Gasgeschäfts – insbesondere in den USA.
In Deutschland drängt das Unternehmen auf neue Gaskraftwerke, fordert jedoch gleichzeitig, Batteriespeicher von Ausschreibungen auszuschließen. Diese Strategie konterkariert nicht nur die eigenen Klimaziele, sondern schwächt auch die geopolitische Resilienz. Besonders deutlich wird der fossile Kurs beim Thema LNG: Neben dem Terminalbau in Brunsbüttel schloss RWE allein 2026 drei neue Importverträge ab. Angesichts globaler Krisen und steigender Preise verdeutlicht dies die ökologischen und menschenrechtlichen Risiken einer anhaltenden Abhängigkeit von Flüssigerdgas.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4, Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Dachverband lehnt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 ab.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollpflicht gegenüber dem Vorstand nicht ausreichend nachgekommen. Zahlreiche risikobehaftete Projekte und Investitionen wurden vom Aufsichtsrat nicht gestoppt. Der Aufsichtsrat muss dafür sorgen, dass die RWE AG die Klimakrise, Extremwetterereignisse und die sich daraus ergebenden Gefahren für Mensch, Fauna und Flora deutlich stärker als bisher in ihre unternehmerischen Entscheidungen einbezieht.
Baustopp für die Rheinwassertransportleitung (RWTL) gefordert
Die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die RWTL vernachlässigt wichtige öffentliche Interessen. Ein Aufschub der Arbeiten ist daher zwingend erforderlich.
Zunächst muss die RWE Power AG belegen, dass die Tagebau-Flutung angesichts der Klimakrise verantwortbar ist. Es besteht das Risiko, dass die CO2-Speicherfähigkeit der Böden für künftige Generationen verloren geht. Zudem fehlen bisher die notwendigen wasserrechtlichen Anträge für die Einleitung des Rheinwassers. Erst wenn deren Genehmigungsfähigkeit feststeht, sind weitere Landschaftseingriffe vertretbar.
Bisher ist auch ungeklärt, ob die Wasserqualität des Rheins für die Tagebaue Hambach und Garzweiler geeignet ist. Hierbei müssen das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot der EU-Wasserrahmenrichtlinie zwingend eingehalten werden.
Nichtbeachtung der NRW-Landesverfassung
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen enthält spezifische Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum Umgang mit wirtschaftlicher Macht. So besagt Artikel 29a der NRW-Verfassung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere unter dem Schutz des Landes und der Gemeinden stehen. Artikel 27 der NRW-Verfassung befasst sich explizit mit der Struktur der Wirtschaft und zeigt den Umgang mit Großbetrieben bei Machtmissbrauch auf. Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden (Art. 27 Abs. 1). Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind laut Artikel 27 Abs. 2 zu verbieten.
Mangelnde Aufklärung des Giftmüll-Skandals in den Tagebauen
Wichtige Hinweise deuten darauf hin, dass der Giftmüll-Skandal in den Tagebauen Garzweiler und Hambach unzureichend aufgeklärt wird. Zehntausende Lkw-Ladungen belasteter Böden und Schlacken wurden dort mutmaßlich illegal entsorgt. Wir kritisieren vor allem die Geheimhaltung von Gutachten sowie die mangelnde Transparenz der Landesregierung, des RWE-Konzerns und der RWE Power AG, deren Tochtergesellschaft Rheinische Baustoffwerke (RBS) involviert sein soll. Die Schadstoffe gefährden den Wasserhaushalt massiv, besonders im Hinblick auf die geplante Flutung der Tagebaue.
Wasserentnahme über die RWTL ist kostenpflichtig
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW erhebt das Land Nordrhein-Westfalen für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt, das derzeit bei 5 Cent pro Kubikmeter liegt. Als Verursacher der Tagebaue und der damit verbundenen Umweltschäden (Grundwasserabsenkung über 3.300 km²) muss RWE die Kosten für die Folgenbewältigung tragen. Die Flutung der Tagebaue dient primär der Sanierung und Rekultivierung der durch den Braunkohleabbau verursachten Umweltschäden. Bei einer geplanten jährlichen Entnahme von bis zu 340 Millionen Kubikmetern Rheinwasser und einer Dauer von über 70 Jahren könnten Gesamtkosten in Höhe von über 600 Millionen Euro auf RWE zukommen. Auch diese Kosten muss die RWE AG bei den Rückstellungen einplanen.
Stilllegung der Kohle- und Biomassekraftwerk in den Niederlanden
Die Kohle- und Biomassekraftwerke im niederländischen Eemshaven und Geertruidenberg müssen unverzüglich stillgelegt werden.
2025 verbrannte RWE nicht weniger Kohle als im Vorjahr, gleichzeitig aber mehr importierte Holzpellets. Die drei wichtigsten Lieferländer für Holzpellets waren die USA, Estland und Malaysia. RWE behauptet, dass 100 % seiner Holzpellets aus Industrierestholz stammen und beruft sich dabei auf das niederländische Zertifizierungssystem Green Gold Label (GGL), das RWE selbst ins Leben gerufen hat. GGL vergibt Nachhaltigkeitszertifikate, ohne jegliche Inspektion von Pelletwerken oder Lieferanten, und ohne Angaben, dass nur Industrierestholz genutzt werde, zu verifizieren. Das Zertifizierungssystem basiert demnach auf Selbstzertifizierung der Holzindustrie. Aus diesem Grund prüft die niederländische Staatsanwaltschaft derzeit die Einleitung eines Strafverfahrens gegen RWE. Hintergrund ist eine Beschwerde von Comité Schone Lucht vom Januar 2025 wegen möglichen Betrugs, Urkundenfälschung und der Umgehung europäischer und niederländischer Nachhaltigkeitskriterien.
Das Verbrennen von Holz und Kohle ist mit den globalen Klimazielen unvereinbar und trägt in großem und systematischem Ausmaß zur Zerstörung natürlicher, artenreicher und kohlenstoffreicher Wälder sowie der Biodiversität bei. Wir fordern daher die sofortige Stilllegung beider Kraftwerke.
Köln, 15.04.2026







