Fossile Sackgasse statt klimagerechte Investitionen: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Die Dividende ist mit einer Ausschüttungsquote von rund 76 Prozent unangemessen hoch und angesichts der sich dramatisch verschärfenden Klimakrise ein fatales Signal. Wir fordern, die Dividende massiv zu kürzen und die freiwerdenden Mittel vollständig in die sozial-ökologische Transformation und den Ausbau klimagerechter Technologien und Maßnahmen zu investieren.

Während Siemens Energy weiterhin von einem Boom bei fossilen Gastechnologien profitiert, tragen vor allem die Menschen im Globalen Süden die verheerenden Konsequenzen der Klimakrise. Der Fokus auf fossiles Gas ist kein „Brückentechnologie“-Modell, sondern ein Hindernis für die notwendige Dekarbonisierung. Dass Siemens Energy sich als „reifes“ Unternehmen präsentiert, das Gewinne lieber ausschüttet als sie radikal in die Transformation zu investieren, offenbart einen Mangel an strategischem Weitblick. Siemens Energy muss Verantwortung für die durch seine Produkte verursachten Emissionen übernehmen. Statt kurzfristiger Rendite muss die Stärkung der Resilienz des Unternehmens und die Entschädigung für Klimafolgeschäden im Vordergrund stehen.

Wir weisen das Argument zurück, wonach nach den dividendenfreien Jahren der Krisenzeit nun ein Nachholbedarf bestünde. Zur Erinnerung: In der Stunde der Not war es nicht der private Kapitalmarkt oder der Mutterkonzern Siemens, der bereitstand, um die massiven Risiken von Siemens Energy allein zu tragen. Es war der Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahlenden, die durch Garantien und Hilfen das Überleben des Unternehmens gesichert haben. Wer in der Krise das Risiko auf die Allgemeinheit abwälzt, kann in der Erholungsphase keinen Anspruch auf überproportionale Dividenden geltend machen. Diese Mittel gehören als Investition in eine gemeinwohlorientierte, klimagerechte Energiewende zurück in das Unternehmen.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand ergreift nicht die nötigen Maßnahmen für seine langfristigen Klimaziele und wird seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht gerecht.

Fossile Sackgasse statt echte Wende: Siemens Energy macht sich und andere von fossilen Energien abhängig

Siemens Energy setzt trotz fortschreitender Klimakrise nach wie vor unbeirrt auf fossiles Gas als Energiequelle. Dabei legt gerade der Neubau von Anlagen die Nutzung fossiler Energiequellen auf Jahrzehnte fest und treibt somit die Klimakrise weiter voran.

Siemens Energys Beitrag dazu zeigt sich am starken Anstieg der Auftragseingänge im Bereich Gas Services: fast 23 Milliarden Euro im Jahr 2025, gegenüber 16,4 Mrd. im Jahr 2024. Die Steigerung geht vor allem auf Großaufträge aus den USA zurück (Geschäftsbericht 25, S. 21). Dementsprechend beschreibt der Konzern, dass im Bereich Gas Services 30 Prozent der Investitionen in Kapazitätserweiterungen im Bereich großer Gasturbinen geflossen sind, als Vorbereitung erhöhter Auftragsvolumen (ebd., S. 31).

In Deutschland und weltweit spielen Rechenzentren für generative KI eine immer größere Rolle für den Gaskraftwerksausbau. Siemens Energy lieferte im letzten Geschäftsjahr hunderte Gasturbinen in die USA, viele davon für den spekulationsgetriebenen Ausbau von KI-Rechenzentren – und bietet zusammen mit Eaton nun auch Rechenzentren an, die standardmäßig mit 500-MW-Gasturbinen geliefert werden. Damit schreibt das Unternehmen fossile Abhängigkeiten langfristig fest, anstatt konsequent einen zukunftsfähigen Betrieb mit erneuerbaren Energien zu unterstützen.

Festhalten an Liefervertrag für Mozambique LNG menschenrechtlich hochproblematisch

Siemens Energy hatte im Jahr 2020 die Lieferung von Turbinen und Gas-Kompressoren für das Mozambique LNG Projekt von TotalEnergies vereinbart. Doch das Projekt steht laut Medienberichten in Zusammenhang mit mutmaßlichen, gravierenden Menschenrechtsverletzungen.

Aufgrund der instabilen Sicherheitslage und sich fortsetzenden Übergriffen von aufständischen Terrorgruppen steht das Projekt seit Jahren unter Militärschutz. Es war seit 2021 nach dem verheerenden Angriff auf die nahe dem Gasareal liegende Stadt La Palma mit mehr als 1.000 Toten durch „höhere Gewalt“ ausgesetzt. Trotz der weiter eskalierenden Sicherheitslage und Risiken für die Menschen vor Ort hat TotalEnergies am 29.01.2026 das Projekt offiziell wieder gestartet.

Im November 2024 und Januar 2025 berichteten Le Monde und SourceMaterial auf der Grundlage interner Mitteilungen von Mozambique LNG, das Unternehmen habe Kenntnis von Vorwürfen von gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch Militärtruppen vor Ort, mit denen es in Verbindung gestanden habe. Politico berichtete 2024 über ein mutmaßliches Massaker an Zivilist*innen, das von staatlichen Sicherheitskräften am Eingang zum Afungi-Standorts von Mozambique LNG im Jahr 2021 begangen worden sein soll. Ein von der niederländischen Regierung beauftragter Bericht bestätigt 2025, dass 2021 eine große Anzahl von Zivilisten vor dem Gelände des LNG-Projekts festgenommen und misshandelt wurde. TotalEnergies behauptet, dass sie und Mozambique LNG keine Kenntnis dieser Gewalttaten gehabt hätten.

Die Staatsanwaltschaft in Frankreich hat eine Untersuchung gegen TotalEnergies wegen möglicher fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Überfall auf die Stadt Palma und Todesfälle von Subunternehmern eingeleitet. TotalEnergies weist diese Anschuldigungen zurück. Im Dezember 2025 wurde in Frankreich eine Strafanzeige gegen TotalEnergies wegen mutmaßlicher Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Projekt eingereicht. TotalEnergies bestreitet alle Vorwürfe. Menschenrechts- und Sicherheitsbedenken waren der Grund dafür, dass die Niederlande und Großbritannien im Dezember 2025 ihre Exportkreditgarantien für das Projekt zurückgezogen haben.

Weiterhin gibt es bei der Entschädigung von Umsiedlung betroffenen Familien seit Jahren weitreichende Probleme. Das Projekt ist als neues Gasfeld nicht im Einklang mit den Anforderungen, die sich aus dem 1,5- Grad-Klimaziel des Pariser Abkommens ergeben. Außerdem gefährdet es die einzigartige, marine Fauna mit u.a. zahlreichen Walen sowie fragile Ökosysteme wie Korallenriffe vor der Küste Mosambiks.

Daher sollte Siemens Energy sich aus dem verheerenden Projekt mit TotalEnergies zurückziehen und die Gasturbinen und Kompressoren nicht ausliefern. Wir fordern von Siemens Energy eine transparente Offenlegung, welche menschenrechtlichen, klima- und umweltbezogenen Risiken Siemens Energy identifiziert hat und wie diese bewertet wurden und werden.

Siemens Energy weiterhin im Atomgeschäft aktiv

Ende Februar 2025 hat Siemens Energy mit Rolls Royce eine Partnerschaft geschlossen, um Turbinen für den Bau sogenannter „Small Modular Reactors“ zu liefern. Damit schreibt Siemens Energy seine Atom-Firmengeschichte fort und versucht eine teure, unsichere Technologie mit ungeklärtem Abfallproblem am Leben zu halten.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat kommen seiner unabhängigen Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand nicht ausreichend nach.

Siemens Energy befördert weiterhin die Plünderung der Ressourcen der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara

Siemens Energy bzw. Siemens Gamesa lieferte in Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht Marokko den Großteil der zurzeit in Betrieb befindlichen Windparks in der besetzten Westsahara. Selbst nach dem letztinstanzlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der Konzern immer noch nicht bereit, auf Profite aus völkerrechtswidrig besetztem Gebiet zu verzichten. Das Urteil des EuGH aus dem Oktober 2024 bestätigte nochmals, dass Handelsabkommen, die das Hoheitsgebiet der Westsahara mit einschließen, ohne die Zustimmung des Volkes der Westsahara nicht gültig sind und das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes missachten. Marokko hat keinerlei Anspruch auf das Gebiet der Westsahara und besetzt es völkerrechtswidrig mit militärischer Gewalt.

Siemens Energy behindert durch die Geschäfte mit marokkanischen Unternehmen die Friedensprozesse in dem Gebiet und befördert die Plünderung der Ressourcen eines nicht entkolonialisierten Gebiets.

So bekundete Siemens Energy Interesse an der Beteiligung an der Stromtrasse, die die Windparks in der besetzten Westsahara an das marokkanische Netz anschließen soll. Damit würde die Abhängigkeit Marokkos von der Besatzung noch größer der Friedensprozess somit massiv beeinträchtigt. Trotz der Gefahr, in völkerrechtswidrige Geschäfte integriert zu werden, hat sich Siemens Energy bisher nicht von dem Projekt distanziert.

Durch die Kooperation mit Marokko trägt Siemens Energy zu der Aufrechterhaltung der Besatzung und Siedlungspolitik bei. Grüner Strom darf nicht mithilfe von Ausbeutung produziert werden.

Aufsichtsrat und Vorstand müssen sicherstellen, dass der Konzern nicht in völkerrechtswidrige Praktiken und Ausbeutung involviert ist. Konkret bedeutet dies in diesem Fall, keine wirtschaftlichen Aktivitäten ohne die Zustimmung des Volkes der Westsahara in dem Gebiet durchzuführen. Dabei muss sich Siemens Energy wahrhaftig an die Maßstäbe des EuGH halten und endlich das Recht auf Selbstbestimmung des Volkes der Westsahara anerkennen.

Causa Grimm: Strukturelle Interessenskonflikte

Wir bezweifeln weiter, dass Veronika Grimm mit ihrer Doppelrolle im Aufsichtsrat und als und Sachverständige mit gesetzlichem Auftrag („Wirtschaftsweise“) unabhängig Entscheidungen treffen kann, weder in der einen noch in der anderen Rolle.

Der Interessenkonflikt ist auch ganz real sichtbar: Veronika Grimmfungiert nun auch als Beraterin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Energie‑ und Wettbewerbspolitik. Das BMWE verhandelt mit der EU-Kommission über Beihilfeverfahren für Gaskraftwerke, wovon Siemens Energy sehr wahrscheinlich stark profitieren würde. Diese personelle Verflechtung zwischen staatlicher Förderung, politischer Beratung und privatem Profitstreben schadet der Reputation des Konzerns massiv.

Während die EU die ursprünglichen Expansionspläne der Bundesregierung etwas gebremst hat, droht weiterhin eine unnötige, milliardenschwere Subvention fossiler Infrastruktur zulasten der Allgemeinheit: mehr Gaskraftwerke als unbedingt nötig bremsen den Ausbau sauberer Alternativen wie Batteriespeicher, verzerren den Strommarkt und bedeuten mehr Klimaschädliche Emissionen.

Skandalöse Kündigung einer Betriebsrätin

Die Vorgänge rund um die fristlose Kündigung der Betriebsrätin Isabella Paape am 12.11.2025, ausgesprochen ohne nachvollziehbare Begründung, werfen erhebliche Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, der innerbetrieblichen Kultur sowie der Verantwortung des Vorstands auf.

Nach übereinstimmenden Berichten wurde sie unter Druck gesetzt und sogar mit Abmahnungen belegt. Die IG Metall bekundete öffentlich Solidarität; Frau Paape musste Rechtsschutz sowie eine Gemaßregelten-Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die von Frau Paape beauftragte Rechtsanwältin Alina Arnold (AfA Rechtsanwälte Nürnberg) erklärte, dass das Unternehmen eine vom Arbeitsgericht Nürnberg angebotene Verfahrensbeschleunigung abgelehnt habe – eine Vorgehensweise, die sie als „nicht nachvollziehbare Verzögerungstechnik“ bezeichnete.

Mehrere Arbeitsrechtler*innen der IG Metall bewerten die vorgetragenen Kündigungsgründe als nicht geeignet, eine fristlose Kündigung einer Betriebsrätin zu rechtfertigen. Auch der zuständige Richter am Arbeitsgericht Nürnberg deutete an, dass die Kündigung substanzlos sei.

Siemens Energy wird von der Belegschaft als auch in der Öffentlichkeit grundsätzlich als guter Arbeitgeber geschätzt. Umso unverständlicher ist daher der hier vorgetragene Vorgang: Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin ohne nachvollziehbare Begründung steht in deutlichem Widerspruch zu diesem positiven Selbstverständnis und beschädigt das Vertrauen in die gelebte Mitbestimmungskultur des Unternehmens.

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