Weiterhin katastrophale Klimabilanz und Geschäfte mit Rosatom: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand hat es erneut versäumt, ambitionierte Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, die den durch Siemens Energy mitverursachen Klimafolgeschäden und den Erfordernissen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden.

Statt Kohle sorgt nun Ausbau des Geschäfts mit fossilem Gas für katastrophale Klimabilanz

Siemens Energy braucht dringend für alle fossilen Energieträger einen ambitionierten Ausstiegspfad, der mit einem entsprechenden Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien einhergeht. Zwar hat Siemens Energy den Kohleausstieg begonnen und beteiligt sich nicht mehr am Bau neuer Kohlekraftwerke. Doch da Siemens Energy gleichzeitig deutlich mehr industrielle Gasturbinen verkauft, ist der erhoffte positive Effekt des Kohleausstiegs für die eigene Klimabilanz fast ausgeblieben. Die im letzten Geschäftsjahr von Siemens Energy verkauften Produkte werden für über 1,3 Milliarden Tonnen Treibhausgase sorgen (Scope 3). Das ist nur eine Minderung um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert und weiterhin fast das Doppelte der jährlichen Emissionen von ganz Deutschland. Dies zeigt: Ohne Ausstieg aus fossilem Gas treibt Siemens Energy die Klimakrise weiter voran. Der Vorstand stellt kurzfristige Gewinne über effektiven Klimaschutz und trägt dazu bei, dass fossiles Gas deutlich länger als unbedingt nötig genutzt werden wird.

Klimaneutralität 2030 nur für 1 Prozent des CO2-Fußabdruckes

Die Scope-3-Emissionen aus der Nutzung der von Siemens Energy verkauften Produkte machen 99 Prozent des gesamten Klimaschadens des Konzerns aus. Solange der Vorstand hierzu noch nicht einmal vage Pläne für eine Reduktion entsprechend den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgt, sind alle anderen Ankündigungen, bei den Scope-1 und 2-Emissionen 2030 klimaneutral sein zu wollen, zwar richtig, adressieren das Problem und die Verantwortung von Siemens Energy aber eben nur zu einem Prozent. Der Vorstand darf vor der eigenen Verantwortung für den Klimaschutz nicht länger die Augen verschließen und muss dringend konkrete Klimaziele und einen stetigen CO2-Reduktionspfad für alle Scope-3-Emissionen vorlegen.

Trotz Rückzug aus Russland: Weiterhin Geschäfte mit Rosatom

Kein konsequentes Handeln: Siemens Energy und Framatome haben trotz des brutalen Angriffskriegs des Kremls auf die Ukraine ihre Nukleargeschäfte mit dem russischen Staatskonzern Rosatom noch immer nicht aufgegeben. Dabei geht es nicht nur um noch laufende Uranlieferungen, sondern auch um den geplanten Export von Steuerungssystemen für bestimmte Reaktoren. Diese werden durch Technologie von Siemens Energy erst einsatzbereit, da Rosatom diese Steuerungssysteme sonst von keinem anderen Unternehmen beziehen kann. Bei den Exportgeschäften vom Rosatom geht es um mehr als nur ein Exportgeschäft, sondern auch um die Außenpolitik Russlands. Rosatom und damit auch der Kreml wollen sich so Einfluss sichern, wie der Vorstandsvorsitzende von Rosatom selbst erläuterte. Diese Reaktor-Steuerungssysteme werden für Reaktoren in Ungarn (Paks II), Ägypten und weiteren afrikanischen Ländern gebraucht. Der Vorstand scheint trotz des Debakels um die Nord Stream-Pipelines immer noch nicht verstanden zu haben, dass Putin die russischen Staatskonzerne, vor allem die Energiekonzerne wie Rosatom, für die Durchsetzung seiner Machtinteressen einsetzt.

Westsahara: Siemens Gamesa stattet Windparks in völkerrechtswidrig besetzen Gebieten aus

Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE), die Windkrafttochter, die Siemens Energy nun vollständig übernehmen möchte, stattet Windparks in den Gebieten der Westsahara aus, die von Marokko völkerrechtswidrig besetzt sind. Siemens Gamesa hat für diese Projekte keine Zustimmung bei von der UN-anerkannten Vertretung des sahrauischen Volkes, der Frente Polisario, eingeholt. Damit achtet Siemens Gamesa das Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Westsahara nicht genügend. Europäische Gerichte haben immer wieder geklärt, dass die Westsahara ein von Marokko eindeutig zu unterscheidendes Hoheitsgebiet ist und für wirtschaftliche Aktivitäten die Zustimmung des Volkes der Westsahara einzuholen ist.

Die Windparks liefern unter anderem Strom für die Phosphatmine in der Westsahara, die marokkanische Staatsunternehmen völkerrechtswidrig ausbeuten. Durch die Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht und mit Nareva, einer Privatfirma des marokkanischen Königs, unterstützt und stabilisiert Siemens Gamesa – und in Zukunft auch direkt Siemens Energy – die völkerrechtswidrige Ressourcenausbeutung und Besatzung, die mit massiven Menschenrechtsverletzungen einhergeht.

Obwohl wir seit Jahren auch den Vorstand von Siemens Energy direkt darauf hinweisen, ist keine entsprechende Einflussnahme auf Siemens Gamesa erfolgt. Mit der angestrebten Gesamtübernahme von Siemens Gamesa übernimmt der Vorstand auch direkte Verantwortung für die bisherigen Geschäfte mit Marokko. Nicht nur angesichts des in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes muss Siemens Energy nun im Sinne des Völkerrechts handeln.

Zu Tagesordnungspunkt 9: Satzungsänderung betreffend virtuelle Hauptversammlungen

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für virtuelle Hauptversammlungen werden nicht umgesetzt

Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.

Zudem ist es nicht möglich, Redebeiträge mit Fragen auch auf Englisch zu halten. So wird eine aktive Teilnahme einer zunehmend internationalen Aktionärsstruktur verhindert. Darüber hinaus wird auch nicht die gesamte Hauptversammlung öffentlich übertragen – hier sind andere Aktiengesellschaften transparenter, auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.

Allgemein ist es kein guter Umgang mit Aktionär*innen, bereits eine Abstimmung exakt unter jenen Bedingungen durchzuführen, um deren Zustimmung Vorstand und Aufsichtsrat ja erst bitten.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/siemens-energy/weiterhin-katastrophale-klimabilanz-und-geschaefte-mit-rosatom-unsere-gegenantraege/

2 Pings

  1. […] Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre […]

  2. […] fordert Sebastian Rötters, Energiekampaigner bei urgewald.Hinweise: Hier finden Sie den Gegenantrag zur Siemens Energy Hauptversammlung 2023 vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre – und hier die Antwort von Siemens […]

Kommentare sind deaktiviert.