Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand kommt seinen Sorgfaltspflichten nicht hinreichend nach, insbesondere bei der Integration von Tierschutzstandards in die Nachhaltigkeitsstrategie und Lieferkettenkontrolle.
Systematische Tierquälerei in der Lieferkette
Im September 2025 deckte die Tierrechtsorganisation SOKO Tierschutz durch einen dreimonatigen Undercover-Einsatz bei einem Lieferanten von Siemens Healthineers, der Asamhof GbR, schwerwiegende Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht auf (ARD-Mediathek „Tierversuche in der Siemensforschung: Kaninchenblut für Antikörper“ 23.09.2025). Zwischen 3.000 bis 4.000 Kaninchen werden dort unter grausamen Bedingungen zur Antikörperproduktion unter anderem für Siemens Healthineers gehalten.
Die aufgedeckten Verstöße gegen Tierschutzvorschriften umfassen schwerwiegende Mängel in der Tierhaltung und -behandlung: Kaninchen werden gequält und in engen Käfigen ohne ausreichende Bewegungsfreiheit gehalten. Kranke Tiere mit offenen Wunden und Infektionen erhalten keine Versorgung. Die wiederholten Immunisierungen und Blutentnahmen verursachen systematisch Schmerzen und Leiden; die Tötung erfolgt durch direktes Ausbluten aus dem Herzen.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Einzelfall in der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette von Siemens Healthineers. Bereits 2022 deckte die Tierrechtsorganisation ANINOVA bei der Kaninchenzucht Zimmermann GbR, damals ebenfalls Lieferant von Siemens Healthineers, ähnliche Zustände auf.
Die wiederholten Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, bei denen umfangreiche Tierschutzverstöße dokumentiert sind, zeigen, dass der Vorstand seine Sorgfaltspflichten dahingehend nicht hinreichend nachkommt. Der Vorstand sollte risikobasiert und nachvollziehbar wirksame Kontrollmechanismen implementieren und einen verbindlichen Ausstiegsplan aus tierbasierter Antikörperproduktion vorlegen.
Missachtung tierversuchsfreier Alternativen und unzureichende Begründung der fortgesetzten Tiernutzung
Nach §7a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz sind Tierversuche nur zulässig, wenn der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU verankert darüber hinaus das 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement) und fordert ausdrücklich den Ersatz von Tierversuchen durch gleichwertige Alternativen, sobald diese verfügbar sowie wissenschaftlich und technisch etabliert sind.
Für die Antikörperproduktion, auf die Siemens Healthineers zurückgreift, stehen seit Jahren von der EU-Referenzstelle ECVAM validierte, tierversuchsfreie Verfahren zur Verfügung, welche in der Diagnostik- und Biotechnologiebranche längst etabliert sind. Zudem stellen spezialisierte Anbieter praxiserprobte Lösungen bereit, um einen zeitnahen Umstieg zu ermöglichen.
Angesichts der technologischen Fortschritte steht die fortlaufende Kaninchen-Immunisierung im Widerspruch mit Siemens Healthineers Selbstdarstellung in den Bereichen Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die fortwährende Toleranz gegenüber diesem Vorgehen und das Wissen um die Missstände sind nicht mit der Alternativpflicht vereinbar und stellen eine aktive Beihilfe bei dem Verstoß gegen das TierSchG da.
Mangelnde Lieferantenaudits bei kritischen Lieferanten
Trotz Verweis auf Auditprozesse bei rund 38.000 Lieferanten erwähnt der Geschäftsbericht die genannten Fälle nicht, was ein risikobasierter Ansatz jedoch erfordern würde. Die dokumentierten, systematischen Verstöße legen nahe, dass entweder keine wirksamen Prüfungen durchgeführt wurden oder deren Ergebnisse folgenlos blieben.
Darüber hinaus weist der Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD erhebliche Defizite auf. So wird der Aspekt Biodiversität als „nicht wesentlich“ eingestuft, obwohl die fortgesetzte Nutzung tierschutzwidriger Antikörperproduktion im Widerspruch zur EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU steht und erhebliche ökologische sowie ethische Risiken, aber auch Reputationsrisiken impliziert.
Fehlende Transparenz
Siemens Healthineers verweigert bislang die Offenlegung zentraler, kritischer Informationen zu seiner tierbasierten Lieferkette. Auf Anfrage der Sendung „Kassensturz“ vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) bestätigte das Unternehmen lediglich, dass trotz Fortschritten bei alternativen Methoden weiterhin Kaninchenantisera für die Herstellung diagnostischer Tests verwendet würden. Diese Kommunikation zeigt die Defizite der Transparenz über die Tiernutzung, Lieferanten und Ausstiegsziele. Die Behauptung der Reduktion des Einsatzes von Kaninchen bleibt damit substanzlos und unglaubwürdig.
Im Dezember 2025 forderte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit 74 Tierschutzorganisationen Siemens Healthineers in einem offenen Brief auf, die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten einzustellen. Eine ausbleibende Reaktion ist als fehlendes Verantwortungsbewusstsein zu werten.
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den vorgelegten Vergütungsbericht nicht zu billigen.
Begründung:
Weder die Höhe noch die Zusammensetzung der Vergütung halten wir für angemessen und hinreichend nachvollziehbar.
Unverhältnismäßig hohe Vergütung gefährdet sozialen Zusammenhalt
Das diesjährige Gehalt des Vorstandsvorsitzenden Dr. Montag in Höhe von 7,35 Mio. Euro ist für einen DAX-Neuling enorm. Auch die Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder sind seit der Ausgliederung von Siemens Healthineers deutlich gestiegen; einige Vorstände konnten ihr jährliches Gehalt mehr als verdoppeln.
Das Verhältnis von Top-Gehalt zum Durchschnittsgehalt der Belegschaft beträgt bei Siemens Healthineers mittlerweile mindestens 60:1. Hier sehen wir eine ernsthafte Gefahr für den internen sozialen Zusammenhalt bei Siemens Healthineers. Umfragen ergeben, dass ein Verhältnis von etwa 1:10 bis 1:15 für fair gehalten wird; viele Investoren und Stimmrechtsberatungen sehen einem Verhältnis jenseits von 50:1 als problematisch an. Große Verantwortung und gute Leistungen können und sollen gerne entsprechend vergütet werden – doch muss dies verhältnismäßig und angemessen erfolgen.
Wirksame Beiträge zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele müssen stärker beachtet werden
Der Vorstand kommt seinen Transparenz- und Verantwortungspflichten nicht hinreichend nach, insbesondere bei der Verankerung umfassender Nachhaltigkeitskriterien und sozialer Gerechtigkeit in der Vergütungspolitik (siehe auch unseren Gegenantrag zu TOP 3).
Dem aktuellen Vergütungsbericht ist zu entnehmen, dass sich die langfristige Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 25 Prozent aus Nachhaltigkeitszielen zusammensetzt. Für 2025 sollten folgende Ziele erreicht werden: Die Erweiterung der globalen Gesundheitsversorgung, gemessen am Wachstum der weltweiten Patientenkontakte, die Reduktion von Scope-1 und Scope-2 Emissionen und eine Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts im Senior Management.
Wir befürworten ausdrücklich die grundsätzlichen Bemühungen von Siemens Healthineers, Anreize für das Erreichen von ESG-Zielen zu schaffen. Es sollten jedoch auch weitere Nachhaltigkeitsaspekte in die Vergütung einfließen. So finden die Scope-3 Emissionen, abgesehen von Geschäftsreisen, keinen Eingang in die langfristige Vergütung. Dabei sehen wir hier eine der größten Baustellen von Siemens Healthineers. Während der Konzern seine Scope-1 und Scope-2 Emissionen in den letzten Jahren deutlich senken konnte, tut sich bei den Scope-3 Emissionen bisher sehr wenig. Hier muss der Vorstand effektive Maßnahmen in Angriff nehmen und Klimaschutz auch in der Wertschöpfungskette vorantreiben. Lediglich in den kurzfristigen individuellen Nachhaltigkeitszielen der jeweiligen Vorstandsmitglieder ist stellenweise von „strategischen Beschaffungsinitiativen für wirksame Nachhaltigkeit und Ressourcenverantwortung“ sowie von „Ressourcenbewahrung einschließlich der Identifizierung von Maßnahmen zu Dekarbonisierung und zur Kreislaufwirtschaft“ die Rede. Inwieweit die Erreichung dieser kurzfristigen Nachhaltigkeitsziele gelingt, ist aber nicht weiter aufgeschlüsselt. Wir fordern mehr Transparenz in dieser Hinsicht, da mit dem „Prozentsatz der gewichteten Zielerreichung“ nichts über konkrete Beiträge für die nachhaltige Entwicklung gesagt ist.
Siemens Healthineers muss seiner Sorgfaltspflicht und sozialen Verantwortung gerecht werden, und muss die Lieferkette stärker auf Tierrechtsverletzungen und Einsparungspotential bei klimaschädlichen Emissionen prüfen. Der Aufsichtsrat sollte diese Aspekte und Probleme, welche die Lieferkette betreffen, stärker im Vergütungssystem verankern.








