Die Siemens AG kommt nicht hinreichend ihrer Verantwortung nach, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten und wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Siemens AG bekannt hat. Daher werden wir Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten. Unsere Gegenanträge veröffentlichen wir am 22.01.2020.
So werden wir auf der Hauptversammlung der Siemens AG am 05.02.2020 abstimmen:
Tagesordnungspunkte | JA | NEIN | ENTHALT. |
2. Verwendung des Bilanzgewinns | X | ||
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands | X | ||
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats | X | ||
5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers | X | ||
6. Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder | X | ||
7. Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien | X | ||
8. Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien | X | ||
9. Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen | X | ||
10. Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag | X |