Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Der Vorstand der Siemens AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu leisten, zu denen sich die Siemens AG bekannt hat.
Australien: Beteiligung an Adani-Mine konterkariert bisherige Klimaschutzversprechen
Die Entscheidung, Signaltechnik für die Bahnstrecke der geplanten Adani-Kohlemine in Australien zu liefern, steht beispielhaft für mangelhaftes Problembewusstsein für Beteiligungen an klimaschädlichen Projekten.
Wenn Siemens Klimaschutz ernst nehmen würde, dann würde sich der Konzern nicht an einem Projekt beteiligen, das insgesamt 700 Mio. Tonnen CO₂ freisetzen könnte – pro Jahr. Dies konterkariert alle anderen Beiträge von Siemens zum Klimaschutz.
Siemens gibt an, die von der Mine betroffenen indigenen Wangan und Jagalingou hätten das Projekt gebilligt. Doch haben diese nie ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung gegeben, vielmehr ist der Wangan and Jagalingou Family Council auch juristisch gegen Adani vorgegangen und wehrt sich weiter gegen die Zerstörung des eigenen Landes.
Indonesien: Beteiligung und Finanzierung von Kohlekraftwerksprojekt Jawa 9 und 10
Siemens arbeitet mit Doosan Heavy Industries aus Korea zusammen, welche das 2.000-MW-Kohlekraftwerksprojekt Jawa 9 und 10 in Indonesien plant. Die Siemens-Bank soll die Finanzierung sicherstellen.
Die Carbon Tracker Initiative (CTI) schätzt, dass der Bau neuer erneuerbarer Energien in Indonesien schon 2020 billiger sein könnte als der Bau neuer Kohlekraftwerke und dass es bis 2027 billiger sein könnte, neue erneuerbare Kraftwerke zu bauen als bestehende Kohlekraftwerke zu betreiben. Siemens hingegen bindet Indonesien an Kohlekraft bis weit nach 2045, während der globale Kohleausstieg bis 2040 vollzogen sein müsste, wenn die globalen Klimaziele erreicht werden sollen.
Klimaschädliches Geschäftsmodell
Wenn alle Unternehmen die aktuellen Treibhausgasemissionen von Siemens hätten, würde sich das Klima bis 2050 um 4,5 Grad Celsius erwärmen. Zwar möchte Siemens bis 2030 in Bezug auf die eigenen Betriebe klimaneutral sein, doch fallen 92 Prozent der Treibhausgasemissionen von Siemens in der Lieferkette (Scope 3) an. Aktuell sind dies nach Angaben von Siemens 16 Mio. Tonnen, die eigenen Betriebe verursachten „nur“ 1,3 Mio. Tonnen Treibhausgase. Für die Lieferkette fehlen klare Ziele und – noch wichtiger – konkrete Maßnahmen für weitere Emissionssenkungen. Doch auf die Lieferkette kommt es an, wenn Siemens einen wirklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte.
Stattdessen schafft Siemens mit dem Unternehmen Gas and Power ökonomische Anreize für die Energiebranche, weiter auf klimaschädliche statt erneuerbare Energien zu setzen. An diesen klimaschädlichen Geschäftsmodell wird auch die neue Siemens Energy festhalten, die sich allein mit der Aufnahme von Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) nicht als nachhaltig wird verkaufen können.
Westsahara: Windkraft von Siemens ermöglicht illegale Plünderung der Rohstoffe
Windräder von Siemens Gamesa stehen in dem von Marokko besetzen Teil der Westsahara. Internationale Gerichte haben immer wieder klargestellt, dass es sich dabei um eine unrechtmäßige Besatzung handelt. Jegliche das Gebiet der Westsahara betreffenden Projekte bedürfen der vorherigen Zustimmung der anerkannten Vertretung der Sahrauis. Siemens Gamesa hat diese Erlaubnis bisher nicht eingeholt. Stattdessen hat Siemens Gamesa einen weiteren Wartungsvertrag mit der marokkanischen Regierung bis 2033 unterschrieben.
Bisher hat sich weder Siemens noch SGRE klar dazu geäußert, weshalb sie die demokratischen Rechte auf Selbstbestimmung der Sahrauis nicht achten. Marokko selbst hat ein Interesse daran, es zu keiner solchen Befragung kommen zu lassen, denn die illegale Ausbeutung der wertvollen Ressourcen der Westsahara wird für Marokko durch die Windräder von Siemens noch profitabler.
Anders als von Siemens angenommen bringt die Stromproduktion den Sahrauis keinen nachhaltigen Nutzen. Nach Angaben der marokkanischen Staatsfirma OCP, die illegal eine Phosphatmine im besetzten Gebiet betreibt, stammen 95 Prozent der benötigten Energie aus Windrädern von Siemens Gamesa. Die Pensionsfonds der norwegischen und schwedischen Regierung sind zu dem Schluss gekommen, dass OCP mit dem Export dieser nicht erneuerbaren Rohstoffe gegen internationales Recht verstößt.
Der Wert des Phosphats von drei Schiffsladungen entspricht etwa der Höhe der humanitären Hilfe, die die saharauischen Flüchtlinge in einem Jahr erhalten. Siemens Gamesa trägt durch seine Windräder direkt zu dieser Plünderung und der weiterhin andauernden Besetzung bei. Der Vorstand von Siemens hat eine klare Verantwortung gegenüber den Tätigkeiten von Siemens Gamesa, schließlich ist die Siemens AG Mehrheitseigentümerin.
Zu Tagesordnungspunkt 4, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird die Entlastung verweigert.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Siemens AG kommt nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, den Vorstand anzuweisen und zu kontrollieren, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Missachtung der UN-Vorgaben bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Siemens erfüllt weiterhin nicht die Mindeststandards der Vereinten Nationen in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Siemens belegt nicht ausreichend, wie und ob die Menschenrechtsrisiken der eigenen Lieferketten identifiziert, bewertet und minimiert werden. Dies ist ein skandalöses Urteil über das neue Programm zur Achtung der Menschenrechte, doch ist Ergebnis einer aktuellen Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der ZHAW School of Management and Law. Siemens erfüllt nicht vollständig die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) an unternehmerisches Verhalten. Die Ergebnisse der Studie sind hier zusammengefasst: https://www.business-humanrights.org/de/kurzbewertung-deutscher-unternehmen
China: Schlüsselkonzern der staatlichen Überwachung von Uiguren ist Partner von Siemens
Siemens hat ausgedehnte Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang im Nordwesten Chinas, von denen die besorgniserregendste das Kooperationsabkommen mit der China Electronics Technology Group (CETC) ist. CETC hat eine Überwachungs-App und Datenbank entwickelt, mit der in Xinjiang lebende Muslime, vor allem Uigur*innen, massiv überwacht werden. Menschen wurden auf der Basis von mit der App gesammelten Daten in Lager geschickt.
Siemens verkauft außerdem Technologie und Komponenten an Firmen in ganz Xinjiang. Unter den Kunden sind Unternehmen, die Stahlwerke, Solaranlagen und Kohlevergasungsanlagen betreiben. Mindestens 1,5 Millionen Angehörige vor allem der Minderheit der muslimischen Uigur*innen werden in Umerziehungslagern in Xinjiang festgehalten. Immer häufiger werden neben diesen Lagern Fabriken errichtet, in denen Inhaftierte zu billigen Löhnen Zwangsarbeit verrichten müssen. Dies verschafft der Staatssicherheit eine absolute Kontrolle über muslimischen Nationalitäten.
Kolumbien: Siemens weiter in der Verantwortung für Folgen vom Katastrophen-Staudamm
Siemens lieferte Transformatoren, eine Schaltanlage sowie weitere elektrische Ausrüstung für das umstrittene Wasserkraftwerke Hidroituango in Kolumbien. Morde an und Drohungen gegen Staudammkritiker*innen sind seit Jahren bekannt. So wurden allein 2018 drei Mitglieder der Organisation Ríos Vivos, die sich kritisch mit Hidroituango auseinandersetzt, und drei ihrer Familienangehörigen ermordet.
Seit Projektbeginn war offensichtlich, dass Lizenzen ohne Rücksicht auf Naturschutzgebiete und ohne Beachtung des Rechtes indigener Gemeinden auf vorherige, freie und informierte Konsultation und teils erst nachträglich erteilt wurden. 2018 kam es durch verstopfte Tunnel zu Erdrutschen und Überflutungen. Hunderte Familien verloren ihr gesamtes Hab und Gut. Bis heute ist unklar, wie die Opfer der Katastrophe entschädigt werden. Aus Angst vor einem weiteren Dammbruch sind viele der mehreren zehntausend Menschen, die damals evakuiert werden mussten, bis heute nicht mehr zu ihren Häusern zurückkehrt.
Nach eigener Aussage würde Siemens nur dann ein „Gespräch mit weiteren beteiligten Akteuren suchen, um gegebenenfalls gemeinsame Maßnahmen für die vom Projekt betroffenen Menschen zu veranlassen“, wenn die Arbeiten am Staudamm fortgesetzt werden. Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, insbesondere das Erwirken von effektiven Gegenmaßnahmen, um weitere Menschenrechtsverletzungen ausschließen zu können, gilt jedoch unabhängig davon, ob an einem Staudamm gerade gearbeitet wird oder nicht.
Äthiopien: Größtes Wasserkraftwerk Afrikas schürt Konflikte um Wasserversorgung am Nil
Siemens ist mit 35 Prozent an Voith Hydro beteiligt und damit immer wieder in eine Reihe von höchst konfliktreichen Staudammprojekten verwickelt. Am 10. Januar 2019 unterzeichnete Voith Hydro Shanghai, ein Tochterunternehmen von Voith Hydro, ein Abkommen mit dem Äthiopischen Staat über die Lieferung von sechs Turbinen an das im Bau befindliche 6.450 Megawatt Wasserkraftwerk Grand-Ethiopian-Renaissance-Dam (GERD) am Blauen Nil. Das Projekt ist hochumstritten, weil es zu schweren diplomatischen Spannungen zwischen Ägypten und Sudan einerseits und Äthiopien anderseits geführt hat. Die flussabwärts gelegenen Länder Sudan und Ägypten befürchten, dass durch die Befüllung des Reservoirs des geplanten Stausees ihre Wasserversorgung durch den Nil gefährdet wird. Bisherige Verhandlungen haben keine Ergebnisse erbracht und Expert*innen warnen vor einer wachsenden Kriegsgefahr in der Region.
Am 27.10.2019 hat die äthiopische Staatsanwaltschaft Anklage wegen Korruption gegen 50 zum Teil hochrangige Beamte und Führungskräfte des halbstaatlichen METEC-Konsortiums, das für das Projekt verantwortlich ist, erhoben. Das gesamte Projekt GERD gefährdet den Frieden in der Region und untergräbt offenbar die Rechtsstaatlichkeit in Äthiopien.
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[…] Aktionärinnen und Aktionäre (23.01.2020): „Hauptversammlung 2020 Siemens AG: Gegenanträge.“ https://www.kritischeaktionaere.de/siemens/gegenantraege-2020-2/ (abgerufen am […]