„Kein Cent des Umsatzes von Siemens darf auf Kosten von Menschenrechten gehen!“ Rede von Christian Russau

Sehr geehrte Damen und Herren, guten Tag,

mein Name ist Christian Russau und ich bin Vorstandsmitglied des Dachverbands der Kritischen Aktionär:innen.

Gestatten Sie mir zunächst diesen Hinweis: Herr Snabe und Herr Busch, Sie haben zusammen zwei Stunden lang hier geredet, während wir Aktionär:innen darauf warten, dass endlich die Generaldebatte beginnen möge. Das ginge doch auch etwas kürzer! Nehmen Sie dies zur Kenntnis und in Ihre Notizblöcke auf.

Zunächst einmal: Endlich sind wir hier wieder live, in Präsenz und nicht virtuell an unseren Computern und Sie, meine Damen und Herren von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht in Ihrem von unserer Kritik so emotional hermetisch abgeschotteten VIP-Bereich.

Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, ich jedenfalls freue mich, dass wir hier live und in direktem Gegenüber dem Siemens-Vorstand unsere Meinung sagen dürfen. Dies sollte jedes Jahr so sein! Daher stimmen wir auch wie letztes Jahr gegen TOP 8, den Vorstand zu ermächtigen, allein über das zukünftige Format entscheiden zu dürfen. Die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – sollte darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint. – Wie hieß es doch vorhin so anschaulich in Ihrem Werbevideo? Siemens werde die reale Welt mit der digitalen verbinden. Ja, dann tun sie dies doch und fangen am Besten mit der Hauptversammlung als hybrider an!

Gehen wir nun in medias res.

Herr Busch! Im Herbst 2025 wandten Sie sich, zusammen mit dem CEO des fossilen Energiekonzerns Total Energies, Patrick Pouyanné, mit einem Brief direkt an die Regierungschefs von Frankreich und Deutschland, Emmanuel Macron und Friedrich Merz.

Sie, Herr Busch, führten in dem gemeinsamen Brief mit Herrn Pouyanné, fünf politische Maßnahmen auf, wie aus ihrer Sicht „die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas kurzfristig“ verbessert werden könne. Eine der fünf konkreten Forderungen: Die „vollständige Abschaffung“ der EU-Lieferkettenrichtlinie, im Englisch kurz CSDDD, als „symbolisches Signal an europäische und internationale Unternehmen, dass die Regierungen und die Kommission wirklich entschlossen sind, die Wettbewerbsfähigkeit in Europa wiederherzustellen.“

Sie, Herr Busch, hatten den gemeinsamen Brief mit Herrn Pouyanné verfasst und versandt, „im Namen“ von 46 Unternehmenschefs, die sich Anfang September 2025 im französischen Evian getroffen hatten. Verschiedene Medien berichteten ausführlich über den „Evian-Brief“, sodass der Eindruck entstand, alle Unternehmenschefs des Evian-Treffens hätten sich für eine „vollständige Abschaffung“ der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgesprochen.

Dabei hatten Sie uns, Herr Busch, auf der letzten Hauptversammlung selbst versichert, ich zitiere: „Eine vollständige Abschaffung beschlossener Richtlinien der Europäischen Legislaturperiode ist nicht zielführend für die Wettbewerbsfähigkeit von Europa.“ ZITAT ENDE

Nun. Nach und nach distanzierten sich immer mehr Unternehmen auch öffentlich von dem Brief sowie von der angeblichen Forderung, die CSDDD vollständig abzuschaffen. Vielmehr forderten diese einen effektiven, EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für ihre Sorgfaltspflichten, darunter Bpifrance, Allianz, Deutsche Bank, KfW, Danone, SAP, BNP Paribas, Michelin, BASF, ENGIE, BMW und RWE (siehe https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/evian-letter-outreach/.)

Herr Busch! Das Suggerieren, der Brief an Macron und Merz sei versandt worden „im Namen“ von 46 Unternehmenschefs, ist eine irreführende Lobby-Initiative. Ich frage Sie:

  1. Haben Sie das auch entsprechend im Lobbyregister vermerkt? Wo finde ich denn den Hinweis auf den Brief im Lobbyregister (inklusive der Richtigstellung?)?
  2. Aus welchen Gründen halten Sie die Argumente der anderen europäischen Konzerne für einen verbindlichen Rechtsrahmen für falsch oder nicht erwähnenswert?
  3. Und wie ist nun Ihre Position angesichts der Änderungen, welche die EU vornehmen will?
  4. Was sind die Kosten Ihrer Finanzberichterstattung im Vergleich zu den Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund der neuen EU-Vorgaben im letzten Geschäftsjahr, wenn sie deren einmalige Einführungskosten ignorieren?

Herr Busch! Sie haben durch dieses irreführende Lobbying das Ansehen von Siemens als verlässlichem und integrem Akteur beschädigt. Und es deutet auf Mängel in den internen Abstimmungsprozessen bei Siemens insgesamt hin.
Herr Busch! Es steht Ihnen wie jedem anderen Menschen selbstverständlich frei, konkrete Forderungen an die Politik zu stellen – nur sollten dabei weder bewusst noch unbewusst, weder fahrlässig noch irreführend Informationen suggeriert werden, die unzutreffend sind.

Die Verhaltenskodizes für Interessenvertretung sowohl nach dem deutschen Lobbyregistergesetz als auch dem EU-Transparenzregister zufolge müssen Angaben gegenüber der Politik stets richtig und nicht irreführend sein. Nicht zuletzt sollten Sie, Herr Busch, die eigenen Regeln der Siemens Business Conduct Guidelines nicht nur kennen, sondern auch befolgen: ZITAT „Wir sind offen und ehrlich. Wir stehen zu unserer Verantwortung, sind zuverlässig und machen nur Zusagen, die wir einhalten können. Wir verhalten uns aufrichtig und unterstützen bei der Aufklärung und Beseitigung von etwaigen Missständen. Wir tun alles, um das Vertrauen zu erfüllen, das unsere Kunden und die Nutzer unserer Produkte, Services und Branchenlösungen in uns setzen.“ ZITAT ENDE

Und: Inhaltlich lassen Sie sich von uns Kritischen Aktionär:innen noch einmal deutlich gesagt lassen: Menschenrechte sind nicht verhandelbar – auch und schon gar nicht für die von Ihnen propagierte „Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus“. Nur eine robuste und umfassende Sorgfaltpflichtengesetzgebung vermag Menschenrechte in ihrer Gänze, in ihrer Universalität und in ihrer Unteilbarkeit zu garantieren und zu gewährleisten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Herr Busch, dass kein Cent des Umsatzes von Siemens egal wo in der Lieferkette – sei es upstream oder downstream – auf Kosten von Menschenrechten geht! Daran, Herr Busch, messen wir Sie.

Ich komme nun zu unseren weiteren Fragen:

  1. Laut brasilianischen Medienberichten der vergangenen Jahre beabsichtigte Siemens, sich u.a. neben der Deutschen Bahn-Tochter DB DB E.C.O.Group am Hafen-und Bahnprojekt GPM (Grão-Pará Maranhão) zu beteiligen. Mit einer Reihe von brasilianischen und deutschen Nichtregierungsorganisationen haben wir dagegen erfolgreich bei der Deutsche Bahn Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz eingereicht, da das Projekt, unserer Ansicht nach, nicht die gesetzlich vorgeschriebene freie, vorherige und informierte Konsultation der vom Bahnprojekt betroffenen indigenen und traditionellen Gemeinschaften gewährleistet. Die Deutsche Bahn ließ nach unserer Beschwerde erklären, dass sie das Memorandum of Understanding mit GPM haben auslaufen lassen und somit offiziell aus dem Projekt ausgestiegen sind. Ich frage Sie: Ist Siemens da auch ausgestiegen bzw. waren die brasilianischen Medienberichte falsch? Sollten Sie beides verneinen, so bereiten Sie sich schon mal auf unsere formale Beschwerde vor.
  2. Im Konzernabschluss auf Seite 30 erwähnen Sie die in São Paulo seit 2014/2015 anhängigen Klagen in mehreren Instanzen in Höhe von Millionen- bis hin zu Milliardenbeträgen in Reais wegen des sogenannten U-Bahn-Kartells sowie der mehrmaligen gerichtlichen Entscheidung, Siemens für die Dauer von fünf bzw. in anderer Klage für die Dauer von zehn Jahren von Ausschreibungen und Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern in Brasilien auszuschließen. Siemens bezeichnet dies beschönigend und verharmlosend als: ZITAT „Die Entscheidung beruhte auf angeblichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen der brasilianischen Postbehörde in den Kalenderjahren 1999 und 2004.“ ZITAT ENDE.
    Wenn ein Gericht Siemens in einer Instanz verurteilt, so handelt es sich hierbei nicht um eine „angebliche Unregelmäßigkeit“. Siemens berichtet im Konzernabschluss des Weiteren, dass spätere Instanzen die Verurteilung wieder aufgehoben hätten, die wiederum von der Staatsanwaltschaft weiter angefochten werde und dass Siemens sich weiter „zur Wehr“ setze. Was Siemens im Konzernabschluss nicht sagt: Die Aufhebung des Urteils gegen Siemens erfolgte gar nicht in der Sache. Siemens wurde nicht von den Bestechungsvorwürfen an sich freigesprochen. Vielmehr argumentierte Siemens Ltda. vor Gericht, der mehrjährige Ausschluss von allen staatlichen Aufträgen müsse rückgängig gemacht werden, um „Schaden von der brasilianischen Gesellschaft abzuwenden“. Denn, Siemens habe ja eine marktführende Rolle im Bereich bildführender Geräte in der Medizintechnik in Brasilien. Nach Angaben des Unternehmens stammen ca. 30% aller Geräte wie Computer- und Magnetresonanztomografen in Brasilien von Siemens. Und so würde etwa in öffentlichen Krankenhäusern ein medizinischer Notstand drohen, wenn Siemens-Mitarbeiter:innen keine Wartungen mehr durchführen könnten. Da hat Siemens mal wieder das Drohpotential voll ausgefahren. Bloß nicht eigene Schmiergeldzahlungen oder Kartellabsprachen eingestehen und dafür ggf. auch juristisch gerade zu stehen, nein, es wird so getan, als handele es sich um „angebliche Unregelmäßigkeiten“ bzw. um die Notwendigkeit, „Schaden von der brasilianischen Gesellschaft abzuwenden“. Meine Frage dazu: Jetzt mit all den Abspaltungen, von Siemens Healthineers z.B., können Sie die juristische Behauptung vor den Gerichten in São Paulo noch aufrechterhalten? Denn entweder sind Siemens und Siemens Healthineers zwei voneinander getrennte Einheiten: Dann können Sie beim nächstinstanzlichen ggf. Schuldspruch nicht mehr argumentieren, der mehrjährige Bann von allen Staatsaufträgen müsse aufgehoben werden, da ja sonst im Bereich der Medizintechnik der „brasilianischen Gesellschaft Schaden“ drohe. Oder aber, Siemens und Siemens Healthineers gelten weiterhin als zwei eben nicht voneinander getrennte Einheiten, dann aber würde im ggf. anstehenden nächstinstanzlichen Schuldspruch in São Paulo gelten, dass der Bann von allen Staatsaufträgen beide betrifft. Wie verhält es sich da dann juristisch? Müsste in dem Fall dann nicht Siemens Healthineers die Siemens-Mutter auf Schadensersatz verklagen? Vielleicht kann Herr Busch hier ein wenig Licht ins juristische Dunkel der potentiellen Haftbarkeit bringen.
  3. Auf Seite 33 im Zusammengefassten Lagebericht schreibt Siemens: „Siemens unterstützt die Ziele der „Chemicals Strategy for Sustainability“, um den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu stärken. Im Einklang mit diesem Anspruch erkennen wir die Risiken im Zusammenhang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und ergreifen gezielte Maßnahmen, um deren Vorkommen in unserer Lieferkette zu identifizieren und die Einhaltung aller bestehenden und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.“ Meine Frage: Bitte legen Sie konkret vor, wie und bis wann Sie garantieren können, dass es ein komplettes Ausphasieren von PFAS in der gesamten Lieferkette erfolgt sein wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Antworten von Herrn Busch aus unseren Mitschriften:

„Herr Russau, Sie fragten, ob der genannte Brief in Lobbyregister eingetragen wurde. Die im Brief thematisierten Regelungsvorhaben sind bereits im Lobbyregister eingetragen und im Eintrag der Siemens AG bereits erfasst. Eine separate Bereitstellung des Briefes im Lobbyregister ist daher nicht erforderlich. Der Brief greift bereits [nicht verständlich] dokumentierte Positionen auf.
Sie fragten auch zum Inhalt des Briefes: Der Brief spiegelt den Inhalt der Diskussionen der Konferenz von ca. 40 CEOs französischer und deutscher Unternehmen wieder. Die im Brief genannten Themen sind während der Diskussionen [nicht verständlich]

Sie fragten nach unserer Position zum Lieferkettengesetz. Die europäische Lieferkettengesetzgung wurde inzwischen überarbeitet. Mit den vorliegenden überarbeiteten Maßnahmen können wir gut leben.

Sie fragten, ob Siemens aus dem Hafen- und Bahnprojekt GPM in Maranhao ausgestiegen ist oder ob die brasilianischen Medienberichte falsch waren. Siemens ist nicht an dem betreffenden Projekt beteiligt und hat derzeit auch keine Pläne, dies zu tun. Wir haben weder eine Absichtserklärung mit GPM unterzeichnet, noch haben wir eine formelle Zusammenarbeit bei dem Projekt vereinbart. Dementsprechend haben wir uns nicht zurückgezogen, da wir nie beigetreten sind. Entsprechende Medienberichte waren unzutreffend.

Sie möchten wissen, wie und bis wann ein komplettes Ausphasieren von PFAS in der gesamten Lieferkette garantieren können. Siemens bemüht sich, die Umweltverträglichkeit kontinuierlich zu verbessern. Dafür werden besonders besorgniserregende Stoffe schrittweise aus bestimmten Anwendungen entfernt. In den neuen Siemens-Komponenten werden PFAS in Kunststoffen und als Kontaktmaterial nicht mehr verwendet. Eine Garantie und einen Zeitraum für ein konkretes Ausphasieren in der gesamten Lieferkette können wir nicht geben, da zum einen Transparenz fehlt und zum anderen ist in einigen anwendungsbereichen, speziell im industriellen Bereichm an geeigneten Alternativen fehlt. In diesem Zusammenhang setzen wir uns im Sinne einer nachhaltigen Chemikalienstrategie für eine zielgerichtete, d.h. Risiko basierte Restriktionen im Zusammenspiel mit strengeren Emissionskontrollen bei aktuell noch alternativlosen Anwendungen.

Sie möchten wissen, ob die geplante Abspaltung von Anteilen von Siemens Healthineers Auswirkungen auf die in Sao Paulo anstehenden Gerichtsprozesse hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu andauernden Rechtsstreitigkeiten nicht äußern. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir über ungewisse Szenarien nicht spekulieren.“

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