Zu Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.
Begründung:
Der Vorstand hat es erneut versäumt, ambitionierte Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, die den durch Siemens mitverursachten Klimafolgeschäden und den Erfordernissen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden.
Steigende Treibhausgasemissionen: Siemens gefährdet eigene Klimaziele
Die direkt von Siemens emittierten Treibhausgasemissionen (Scope 1) sind im letzten Geschäftsjahr leicht gestiegen auf fast 400.000 t CO2-Äquivalente (CO2e). Hier braucht es dringend eine Kehrtwende, um die eigenen Klimaziele bis 2030 auch erreichen zu können. Doch die direkten Emissionen machen nur weniger als 1 Prozent des Klimaschadens durch die Geschäftstätigkeiten von Siemens aus. Der mit deutlichem Abstand größte Teil fällt in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) an.
So sind allein die vorgelagerten Emissionen gegenüber 2021 um über 14 Prozent auf 11,5 Mio. t CO2e gestiegen. Entscheidend für den negativen Einfluss von Siemens auf das Klima sind jene nachgelagerten Emissionen, die durch die Nutzung von Siemens-Produkten entstehen. Durch die Nutzung der von Siemens im Geschäftsjahr 2022 verkauften Produkte fallen voraussichtlich Emissionen in Höhe von 442,2 Mio. (!) t CO2e an.
Doch genau in diesem Bereich verfolgt Siemens alles anders als ambitionierte Klimaziele: Lediglich um 15 Prozent sollen die vor- und nachgelagerten Scope-3-Emissionen bis 2030 gegenüber 2019 reduziert werden. Es braucht aber nicht nur deutlich ambitioniertere Ziele, Emissionen einzusparen – diese müssen mit konkreten Maßnahmen einhergehen, die zusammen mit Zulieferern und Kunden durchgeführt werden.
Lieferkettengesetz: Siemens muss mehr tun als bisher
Es ist unklar, ob Siemens gut auf das jüngst in Kraft getretene Lieferkettengesetz vorbereitet ist. Siemens muss nun proaktiv Menschenrechtsrisiken bei direkten Zulieferern prüfen und ggf. darauf hinwirken, dass Missstände behoben werden. Doch weiterhin verlässt sich der Konzern dabei vor allem auf freiwillige Selbsteinschätzungen von Zulieferern und intransparente externe Audits. Der Besuch von Auditdienstleistern liefert bestenfalls eine Momentaufnahme – vorher und nachher kann es in der Fabrik ganz anders aussehen, vor allem dann, wenn in den letzten Jahren aufgrund der Pandemie vermehrt Inspektionen vor Ort nur virtuell per Kamera durchgeführt worden sind. Selbsteinschätzungen und externe Nachhaltigkeitsaudits können allein nicht als Nachweis dazu dienen, dass Siemens der eigenen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Zu Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Ergänzung von § 18 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand abzulehnen, den Vorstand zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.
Begründung:
Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.
Neue gesetzliche Möglichkeiten für virtuelle Hauptversammlungen werden nicht umgesetzt
Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.
Darüber hinaus wird auch nicht die gesamte Hauptversammlung öffentlich übertragen – hier sind andere Aktiengesellschaften transparenter, auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.
Allgemein ist es kein guter Umgang mit Aktionär*innen, bereits eine Abstimmung exakt unter jenen Bedingungen durchzuführen, um deren Zustimmung Vorstand und Aufsichtsrat ja erst bitten.
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[…] Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und AktionärePressekontakt:Tilman Massa, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dachverband[at]kritischeaktionaere.de, 0221 599 56 47 […]