Zu Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/26
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands der Südzucker AG die Entlastung zu verweigern
Begründung:
Der Vorstand wird seinen umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht hinreichend gerecht. Aus unserer Sicht bestehen weiterhin wesentliche Defizite beim Nachweis der Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen sowie bei ihrer strategischen Weiterentwicklung.
Menschenrechte und Lieferketten: Erneuter Fall von Kinderarbeit
Positiv ist, dass Südzucker über menschenrechtliche Risikoanalysen, Lieferantenaudits, Beschwerdemechanismen entsprechend der neuen, einheitlichen EU-Standards ESRS berichtet. Es bleibt jedoch intransparent, ob bzw. anhand welcher messbaren Kennzahlen der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen überprüft wird und welche konkreten Verbesserungen dadurch tatsächlich erreicht wurden.
Besonders kritisch ist der erneute Fall von Kinderarbeit in der Lieferkette der Tochtergesellschaft AGRANA. Nachdem bereits im Vorjahr ein entsprechender Vorfall bekannt geworden war, wurde im Geschäftsjahr 2025/26 erneut Kinderarbeit bei einem anderen Lieferanten in derselben Region festgestellt. Zwar berichtet Südzucker über eingeleitete Maßnahmen und die Beendigung der Geschäftsbeziehung, jedoch wird nicht nachvollziehbar erläutert, welche zusätzlichen strukturellen Präventionsmaßnahmen nach dem ersten Vorfall eingeführt wurden und anhand welcher Indikatoren deren Wirksamkeit künftig bewertet wird.
Auch an anderer Stelle verweist der Bericht überwiegend auf Prozesse und Managementsysteme, ohne deren tatsächliche Wirkung ausreichend nachvollziehbar zu belegen. Gerade im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erwarten wir jedoch eine stärkere Ergebnisorientierung.
Klima und Transformation: Weiterhin massive fossile Abhängigkeiten und Risiken
Der Vorstand hat zudem versäumt, die langfristige Klimaresilienz der landwirtschaftlichen Wertschöpfung, also ihre Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels ausreichend strategisch weiterzuentwickeln.
Zwar verfolgt Südzucker Klimaziele und investiert in einzelne Projekte zur Emissionsminderung. Weniger deutlich wird jedoch, wie das Unternehmen seine landwirtschaftliche Wertschöpfung langfristig an die Folgen des Klimawandels anpassen und gleichzeitig bestehende fossile Abhängigkeiten entlang der Wertschöpfungskette verringern will.
Es fehlen nachvollziehbare und verbindliche Aussagen und Ziele dazu, ob wie die krisengeplagte Landwirtschaft langfristig bei den gemeinsamen Herausforderungen unterstützt werden wird. Die Herausforderungen sind bekannt: Böden müssen langfristig widerstandsfähiger gegenüber Klimafolgen entwickelt werden, es braucht nachhaltige Düngestrategien, weniger Pestizideinsatz und humusaufbauende Bewirtschaftungsmethoden. Insbesondere muss die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Rohstoffen – insbesondere bei mineralischen Stickstoffdüngern – schrittweise verringert werden, das hat die jüngste Ölpreiskrise durch den Irankrieg erneut gezeigt. Es bleibt unklar, ob und welche Rolle Südzucker bei innovativen Lösungen wie Agri-Photovoltaik künftig innerhalb der landwirtschaftlichen Transformation haben könnte und wie die eigene, weiterhin hohe Abhängigkeit, insbesondere der Zuckerproduktion, von Erdgas schrittweise reduziert werden soll.
Gerade angesichts zunehmender Extremwetterereignisse erwarten wir vom Vorstand eine langfristige Strategie, die Klimaschutz, Bodenfruchtbarkeit, Ressourcenschutz und Versorgungssicherheit stärker miteinander verbindet.
Zu Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025/26
Gegenantrag:
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Vergütungsbericht nicht zu billigen.
Begründung:
Der Vergütungsbericht enthält zwar Angaben zur Struktur der Vorstandsvergütung und verweist darauf, dass Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele Bestandteil der langfristigen variablen Vergütung sein können. Es bleibt jedoch weitgehend intransparent, welche konkreten Nachhaltigkeitsziele der Aufsichtsrat festgelegt hat, welche Gewichtung diese innerhalb der variablen Vergütung besitzen, anhand welcher Kennzahlen ihre Zielerreichung bewertet wurde und welchen tatsächlichen Einfluss sie auf die Höhe der Vorstandsvergütung hatten.
Auch bleibt offen, in welchem Umfang Nachhaltigkeitsziele gegenüber finanziellen Leistungskennzahlen tatsächlich berücksichtigt wurden. Gerade angesichts der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die Südzucker selbst im Nachhaltigkeitsbericht identifiziert – darunter Klimawandel, Klimaresilienz, nachhaltige Landwirtschaft sowie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette –, erwarten wir eine deutlich transparentere Berichterstattung über die vergütungsrelevanten Nachhaltigkeitsziele und deren Zielerreichung.
Nach unserer Auffassung genügt der Vergütungsbericht daher nicht den Anforderungen an eine nachvollziehbare und transparente Berichterstattung über die Berücksichtigung nachhaltiger Unternehmensführung in der Vorstandsvergütung.
Zu Tagesordnungspunkt 8: Vorlage und Beschlussfassung über die Billigung des revidierten Vergütungssystems für den Vorstand
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, das Vergütungssystem nicht zu billigen.
Begründung:
Das vorgelegte Vergütungssystem wird dem eigenen Anspruch nach unserer Auffassung nicht ausreichend gerecht. Gerade für ein Unternehmen, dessen Geschäftserfolg in besonderem Maße von natürlichen Ressourcen, landwirtschaftlichen Erträgen und funktionierenden Lieferketten abhängt, sollte die langfristige Vorstandsvergütung diese Nachhaltigkeitsthemen stärker und nachvollziehbarer abbilden.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Vergütungssystem Nachhaltigkeit sowie ESG- und CSR-Aspekte grundsätzlich als Bestandteil der strategischen Ziele berücksichtigt. Nach unserer Auffassung bleibt jedoch völlig offen, welche konkreten Nachhaltigkeitsziele künftig verbindlich festgelegt werden, wie diese gewichtet werden, anhand welcher messbaren Kriterien ihre Zielerreichung überprüft wird, und welchen tatsächlichen Einfluss sie gegenüber den finanziellen Leistungskennzahlen besitzen.
Während die finanziellen Erfolgsgrößen – insbesondere EBITDA, ROCE und Dividende – detailliert geregelt und nachvollziehbar beschrieben sind, bleiben die Nachhaltigkeitsziele weitgehend offen formuliert und werden im Wesentlichen durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dadurch fehlt eine transparente und verbindliche Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit denjenigen Nachhaltigkeitsthemen, die Südzucker selbst im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert hat.
Gerade nachdem die Südzucker AG Klimawandel, Klimaresilienz, nachhaltige Landwirtschaft sowie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als zentrale Themen ihrer Unternehmensentwicklung definiert hat, sollte sich diese Priorisierung auch in Form konkreter, transparenter und überprüfbarer Nachhaltigkeitsziele im Vergütungssystem widerspiegeln. Im Vergleich zu den Vergütungssystemen zahlreicher anderer börsennotierter Unternehmen ist die Verknüpfung zwischen Nachhaltigkeitszielen und Vorstandsvergütung jedoch intransparent.
Zu Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 6 der Satzung (Verlängerung der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen.
Begründung:
Die Hauptversammlung gehört zu den wichtigsten Organen der Aktiengesellschaft. Sie dient nicht nur der Ausübung des Stimmrechts, sondern insbesondere dem unmittelbaren Dialog zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionärinnen und Aktionären sowie der Kontrolle der Unternehmensleitung. Die Hauptversammlung lebt zudem nicht allein von formalen Frage- und Rederechten, sondern auch vom Austausch zwischen Aktionärinnen und Aktionären sowie von der Wahrnehmung kritischer Beiträge.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich diese Funktionen im Rahmen virtueller Hauptversammlungen nur eingeschränkt verwirklichen lassen. Gerade Nachfragen, unmittelbare Reaktionen auf Antworten des Vorstands sowie der persönliche Austausch vor Ort tragen wesentlich zu einer lebendigen Hauptversammlung bei und stärken die Transparenz unternehmerischer Entscheidungen.
Virtuelle Hauptversammlungen können in besonderen Situationen ein sinnvolles Instrument sein. Eine pauschale Ermächtigung für einen Zeitraum von fünf Jahren halten wir jedoch für nicht angemessen. Angesichts der fortlaufenden technischen, rechtlichen und praktischen Entwicklungen sollte die Hauptversammlung – und eben nicht der Vorstand – darüber entscheiden können, welches Versammlungsformat den Aktionärsrechten und einer lebendigen Aktionärsdemokratie am besten gerecht wird.
Wir halten es daher für sachgerechter, die Entscheidung über das eigene Format auch der Hauptversammlung selbst zu überlassen.







