Steigende Emissionen zeugen von unzureichenden Klimaschutz-Maßnahmen: Unser Gegenantrag

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand wird seiner Verantwortung für die Umsetzung von effektiven Maßnahmen zum Schutz von Klima und Menschenrechten nicht gerecht.

Steigende Emissionen zeugen von unzureichenden Maßnahmen für den Klimaschutz

Die begonnenen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen scheinen bisher nicht auszureichen, um die eigenen Klimaziele erreichen zu können. Statt zu sinken, sind die direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023/24 um über neun Prozent auf über 3 Mio. t CO2 im letzten Geschäftsjahr gestiegen. Es ist so nicht nachvollziehbar, wie Südzucker das Klimaziel, bis 2030 die Scope 1- und 2-Emissionen um die Hälfte gegenüber 2018 zu reduzieren, mit den aktuellen Plänen auch tatsächlich erreichen kann. Der Anteil fossiler Energie, vor allen aus Kohle und Erdgas, am Gesamtenergieverbrauch des eigenen Betriebs beträgt weiterhin fast 84 Prozent. Der Anteil erneuerbarer Energie muss deutlich schneller erhöht werden, dazu muss deutlich mehr investiert werden als bisher von Südzucker geplant.

In Bezug auf die Emissionen aus der Wertschöpfungskette (Scope 3) müssen die Maßnahmen ebenfalls deutlich effektiver werden. So liegen die Scope-3-Emissionen im letzten Geschäftsjahr bei fast 8 Mio. t CO2 und haben sich gegenüber 2018 um noch nicht einmal 3 Prozent reduziert.

Angesichts dieser Zahlen, so im aktuellen Geschäftsbericht nachzulesen, und der eskalierenden Klimakrise, die immer mehr die Grundlagen jeglicher Landwirtschaft bedroht, grenzt die ebenfalls im Geschäftsbericht gezogene Schlussfolgerung von Südzucker an Realitätsverweigerung, siehe Seite 114: „Die Südzucker-Gruppe hat keine Exposition gegenüber Kohle-, Öl- und Gastätigkeiten. Zur Erreichung der Klimaziele bedarf es auf Basis der aktuellen Strategie der Südzucker-Gruppe keiner Anpassung des Geschäftsmodells.“

Intransparenz bei Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten

Es ist zwar lobenswert, dass Südzucker nun auch im Geschäftsbericht einheitlich zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten entsprechend der neuen EU-Standards ESRS bzw. nach CSRD berichtet. So umfangreich die Beschreibungen zu allgemeinen Verfahren der menschenrechtlichen Risikoanalyse sind, so verschwiegen und intransparent berichtet Südzucker dann ausgerechnet genau in dem einen Fall, bei dem etwas mehr Transparenz und Informationen dringend nötig gewesen wären:

So heißt es auf Seite 151 lediglich: „In der Wertschöpfungskette der Südzucker-Gruppe gab es im Geschäftsjahr 2024/25 einen gemeldeten Vorfall, bei dem eine Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde.“ Südzucker verschweigt so alle nötigen Maßnahmen, zu denen es laut Lieferkettengesetz verpflichtet ist: unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren, sowie unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Darüber hätte Südzucker berichten können, aber so ist noch nicht einmal klar, um welche Art von Menschenrechtsverletzung es sich handelt, oder um einen direkten oder indirekten Zulieferer, oder um einen Fall in der nachgelagerten Lieferkette. Hätte Südzucker den Bericht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes veröffentlicht, wären zumindest einige dieser grundlegenden Fragen beantwortet worden. Südzucker hält es aber anscheinend weiterhin nicht für nötig, weder den Bericht gemäß Lieferkettengesetz zu veröffentlichen, noch über die eigenen Reaktionen auf festgestellte Menschenrechtsverletzungen zumindest im Geschäftsbericht transparent zu berichten. Ein Mindestmaß an Transparenz sollte sein, zumindest zu berichten, ob die Menschenrechtsverletzung beendet werde konnte oder weiterhin besteht.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.kritischeaktionaere.de/suedzucker/steigende-emissionen-zeugen-von-unzureichenden-klimaschutz-massnahmen-unser-gegenantrag/