Ausschlüsse fossiler Energien mit fatalen Lücken: Unsere Gegenanträge

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Talanx AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Versicherung von US-LNG Terminal Cameron LNG

Versicherungszertifikate belegen, dass Talanx über die Tochtergesellschaften HDI Global Specialty an der Versicherung des Terminals Cameron LNG in Louisiana beteiligt ist. Das Terminal soll erweitert werden.

Flüssiggas aus den USA ist quasi gleichbedeutend mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals wie auch das Cameron LNG-Terminal in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird. Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten.

Ausschlüsse von Öl und Gas für neue Gasinfrastruktur erweitern

Das Beispiel der Versicherung von Cameron LNG macht das Problem deutlich, dass Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in Talanx‘ Öl- und Gasrichtlinie fehlen. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie die genannten LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Limit des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar ist. Deshalb muss Talanx seine Öl- und Gasrichtlinie auf neue Gasinfrastruktur ausweiten. Ebenso muss Talanx sich von den möglichen Ausnahmen trennen, nach denen in Ländern mit hohem Kohleanteil am Energiemix weiterhin neue Gasfelder versichert werden können.

Kohleausstieg 2038 zu spät

Beim Kohleausschluss arbeitet Talanx daran, bis 2038 keine Kohlekraftwerke und -minen sowie Kohleinfrastruktur mehr im Versicherungsbestand zu haben und sich bei Kapitalanlagen vollständig aus Kohleunternehmen zurück zu ziehen. Der Konzern hat Zwischenschritte formuliert und senkt die Schwellenwerte für Thermalkohlerisiken. Die neuen Schwellenwerte sind jedoch mit 50 Millionen Tonnen geförderter Kohle pro Jahr und 10 Gigawatt installierter Leistung bei Kraftwerken immer noch sehr hoch. Das Datum 2038 wird zudem der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert.

Versuch, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schwächen

Im Vorwort zur Nachhaltigkeitserklärung macht Talanx klar, dass das Unternehmen sich dafür einsetzt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schwächen, die aus seiner Sicht zu wenig Vergleichbarkeit biete, zu hohen Aufwand bedeute und zu hohe Anforderungen an zu berichtende Emissionsdaten stelle. Talanx wünscht, nur noch eigenverursachte Emissionen zu berichten. Dies verkennt die bedeutende Rolle, die Finanzinstitutionen durch Anlagen und Versicherungen für emissionsintensive Unternehmen spielen. Der verkürzte Blick auf eigenverursachte Emissionen und die Forderung nur noch diese berichten zu müssen, ist in Zeiten der weiter eskalierenden Klimakrise nicht zeitgemäß.

Zu Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen und die entsprechende Satzungsänderung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, den Vorstand erneut zu bevollmächtigen, über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden zu können.

Begründung:

Unsere Begründung, warum wir diese Ermächtigung des Vorstands ablehnen, bleibt auch nach zwei Jahren Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen unverändert: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung – und nicht der Vorstand – darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen.

Die Hauptversammlung sollte darüber entscheiden können, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Höchst problematisch ist allgemein das von Aktionärsseite schwindende Interesse an Hauptversammlungen, wenn diese nur virtuell stattfinden. Viele schalten ihren Computer erst gar nicht an, dies ist auch ein Abstimmen mit den Füßen über dieses Format.

Daher kritisieren wir auch die Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen.

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