Kein Ausschluss von fossilem Gas und Öl: Unser Gegenantrag

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:
Der Vorstand der Talanx AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen.

Kohleausschluss bei Kapitalanlagen: Kohleausstieg 2038 zu spät

Talanx schließt neue Kohlekraftwerke und -minen von der Versicherung aus und Unternehmen, die über 25 Prozent Umsatz und Erzeugung mit Kohle machen, von Investitionen aus. Beim Kohleausschluss arbeitet Talanx daran, bis 2038 keine Kohlekraftwerke und -minen mehr im Versicherungsbestand zu haben und sich bei Kapitalanlagen vollständig aus der Kohle zurück zu ziehen. Das Datum 2038 wird jedoch der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert. Zudem werden Kohlekraftwerks und -minenentwickler weder von der Versicherung noch der Investition ausgeschlossen.

Keine Strategie und Richtlinien für den Ausschluss von fossilem Gas und Öl

Anders als seine Tochter Hannover Re hat Talanx zudem noch keine klaren Ausschlusskriterien im Öl- und Gasbereich über Ölsande hinaus und kann somit weiter die Exploration und Erschließung neuer Öl- und Gasfelder versichern. Dies macht jedoch die Einhaltung des 1,5°C-Erwärmungslimits unmöglich.

Um dieses Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens einhalten zu können, dürfen keine neuen Öl- und Gasvorkommen mehr erschlossen werden. Dies hat unter anderem nun auch die Internationale Energieagentur (IEA) eingesehen. Aufgrund der Bedeutung von Versicherern für die Realisierbarkeit von Energieprojekten liegt hier eine entscheidende Verantwortung gerade auch bei der Talanx.

Insgesamt sollte sich das Asset-Management der Talanx nachhaltiger ausrichten, das zeigt ein Blick in die Kennzahlen der EU-Taxonomie: Nur 7,8 Prozent der Kapitalanlagen sind überhaupt taxonomiefähig, sind also nach EU-Kriterien so investiert, dass sie potentiell helfen können, Umwelt, Klima und Biodiversität zu schützen.  

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